Am 20. Juli 2022 hat der Deutsche Bundestag das Gesetzespaket zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (WaLG) beschlossen und damit die rechtlichen Grundlagen für die Flächenausweisung für Windenergie an Land grundlegend reformiert. In dem heute erschienenen Beitrag „Das Wind-an-Land-Gesetz – neue Grundlagen für die Flächenbereitstellung für die Windenergie“ erläutern Steffen Benz und Dr. Nils Wegner die neuen Regelungen, die am 1. Februar kommenden Jahres in Kraft treten. Im Mittelpunkt der Ausführungen steht zum einen das neu geschaffene Windenergieflächenbedarfsgesetz. Mit dem Gesetz soll das 2 %-Flächenziel für die Windkraft umgesetzt werden. Zum anderen stellen die Autoren die Änderungen der Planungsinstrumente für die Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen, die sowohl zu einer Planungsbeschleunigung als auch zu einer -vereinfachung führen sollen, dar und ordnen sie ein.