In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Natur und Recht (NuR) 2016, S. 686-690, ist eine Urteilsanmerkung von Sylvia Ruß zu dem Urteil des VGH München vom 29. März 2016 erschienen mit dem Titel „Windenergie und Artenschutz – Größere Abstände für den Rotmilan nach dem Neuen Helgoländer Papier und dem bayerischen Winderlass 2016“. Die Anmerkung setzt sich mit den maßgeblichen Prüfradien des Tötungsverbotes (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) und im Rahmen des Ausnahmetatbestands (§ 45 Abs. 7 BNatSchG) mit dem Problem der zulässigen Bezugsgröße zum Merkmal des Erhaltungszustandes auseinander.