EU-Kommission erweitert Wasserstoff-DelVO auf alle Einsatzarten

Duisburg, 26. Juni 2024

Im Rahmen des Projekttreffens der Transferforschung der Reallabore aus den Bereichen Sektorenkopplung und Wasserstofftechnologien hat Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht heute vorgestellt, dass die EU-Kommission die Wasserstoff-DelVO geändert hat. Diese enthält Vorgaben dafür, unter welchen Voraussetzungen grüner Wasserstoff (RFNBO) produziert werden muss, damit er auf die vielfältigen Wasserstoffziele angerechnet werden kann (ausführliche Informationen hierzu liefert die Würzburger Studie zum Umweltenergierecht #32 von November 2023).

Diese Vorgaben galten zunächst ausschließlich für den Verkehrssektor. Durch die novellierte Erneuerbare-Energien-Richtlinie war jedoch angelegt, dass diese Wasserstoff-Vorgaben auf andere Sektoren zu erweitern sind. Dies hat die EU-Kommission nun umgesetzt. Die Änderungs-VO ist am 21. Mai 2024 im Amtsblatt veröffentlicht worden und 20 Tage danach in Kraft getreten.