Die vier Phasen des Windenergierechts in der aktuellen Legislaturperiode

Bad Driburg, 17. November 2022

Das Osterpaket der Bundesregierung soll den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen. Doch bedeutet die Gesetzesnovelle tatsächlich einen Rückenwind für die Energiewende? Mit einem Fokus auf das Windenergierecht hat sich Dr. Thorsten Müller zu dieser Frage kürzlich auf den 10. Windenergietagen NRW in einem Vortrag beschäftigt.

Müller identifiziert hierbei vier Phasen der jüngsten Rechtsentwicklung. Phase 1 zeige die Transformationsagenda des Osterpakets mit den drei Kernbausteinen EEG 2023, WaLG und BNatSchG. Phase 2 sei eher eine Nicht-Phase: Es finde sich im Osterpaket keine nennenswerte Beschleunigung und qualitative Veränderung als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg und der Energieversorgungskrise. Müller: „Wir sehen weiterhin lineare Entwicklungen, Pfadabhängigkeiten und ein Festhalten an überkommenen Strukturen.“ Phase 3 beschäftige sich dann mit der Abschöpfung von Übergewinnen als Folge der Energiepreiskrise und die zeitgleiche Phase 4 sehe schließlich Nachsteuerungen und erstmalig Ansätze für grundsätzlichere qualitative Weiterentwicklungen vor.

Vortrag