In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft (EnWZ) 2019, S. 127-131 hat Daniela Fietze eine Anmerkung zu einem Urteil des OLG Hamm vom 16.7.2018 (Az. 8 U 119/17) veröffentlicht.
Kernfrage des dem OLG Hamm vorliegenden Falls war, ob unter Geltung des EEG 2009/2012 auch auf Netzverluste im geschlossenen Verteilernetz EEG-Umlage gezahlt werden musste. Um diese Frage zu beantworten, trifft das OLG einige grundsätzliche – auf das EEG 2017 übertragbare – Aussagen zur EEG-rechtlichen Beurteilung von Stromlieferungen zu und in geschlossenen Verteilernetzen, denen Daniela Fietze in ihrer Anmerkung entgegentritt.