Rechtlicher Rahmen für die Nutzung internationaler Gutschriften bestimmt durch EU- und Völkerrecht

Brüssel, 20. Oktober 2026

Im Rahmen des diesjährigen Ariadne@Brussels Events stellten Dr. Jana Viktoria Nysten und Dr. Markus Ehrmann von der Stiftung Umweltenergierecht die Ergebnisse ihrer Würzburger Studie zum Beitrag internationaler Gutschriften zum EU-Klimaziel 2040 vor. Ausgehend von der in Art. 4 Abs. 5 lit. a) EU-KlimaG neu angelegten Möglichkeit eines solchen Beitrags untersucht die Studie, welche Vorgaben das Europäische Klimagesetz bereits macht und welche völkerrechtlichen Regelungen nach dem Übereinkommen von Paris gelten. Der EU-Gesetzgeber wird im laufenden Gesetzgebungsverfahren einigen Spielraum bei den Detailfragen einer Nutzung internationaler Gutschriften haben, so konkludieren die beiden. Die Veröffentlichung der Studie ist für November 2026 geplant.

Die an die Präsentation anschließende Diskussion ging über die rein rechtlichen Feststellungen der Studie hinaus und adressierte auch politische und ökonomische Fragen. Beispielsweise wurden mögliche Kooperationspartner und politische Motivationen für eine Kooperation besprochen, ebenso wie die Auswirkungen der Nutzung internationaler Gutschriften auf das EU-Klimaziel 2040.

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