Ungeklärtes Verhältnis zum EE-Anschlussvorrang: Regelung zur Priorisierung von Netzanschlüssen im Netzpaket führt zu Rechtsunsicherheit

Würzburg, 8. Oktober 2026

Knappe Netzanschlusskapazitäten gelten zunehmend als Bremse für die Energiewende. Um den Netzbetreibern eine zielgerichtete Bewirtschaftung der knappen Kapazitäten zu ermöglichen, sieht das sogenannte Netzpaket nun mit dem Entwurf von § 17b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG-RegE) erstmals inhaltliche Kriterien zur Priorisierung konkurrierender Netzanschlussbegehren vor. In der heute veröffentlichten Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 52, „Priorisierungsverfahren für Netzanschlüsse und der Vorrang erneuerbarer Energien“, untersuchen Dr. Carolin König und Anna Papke, ob die geplanten Priorisierungsmöglichkeiten den Anschlussvorrang für EE-Anlagen aushebeln könnte.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass der Anschlussvorrang für EE-Anlagen wohl weiterhin zu beachten ist, obwohl die Neuregelung zunächst den Anschein erweckt, dass Netzbetreiber auch andere Anschlussbegehren priorisieren könnten. § 17b EnWG-RegE führt so zu Rechtsunsicherheit. Es wäre daher wichtig, das Verhältnis zwischen den Priorisierungsverfahren und dem EE-Vorrang noch im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich klarzustellen.