Anhörung zum Netzpaket: Prof. Dr. Thorsten Müller als Sachverständiger im Bundestag

Berlin, 7. Oktober 2026

Unionsrechtliche Risiken und erhebliche Rechtsunsicherheiten sieht Prof. Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht beim Netzanschlusspaket. Das erklärte der wissenschaftliche Leiter der Stiftung Umweltenergierecht bei der heutigen öffentlichen Anhörung im Bundestagsauschuss für Wirtschaft und Energie (siehe Stellungnahme). Die vorgesehene und häufig auch als „Redispatch-Vorbehalt“ bezeichnete Beschränkung des Netzanschlussanspruchs stoßen an Grenzen der unmittelbar geltenden EU-Vorgaben zum Redispatch und den von den Mitgliedstaaten auszugestaltenden Vorgaben für den Netzanschluss. Besonders der Schwellenwert von fünf Prozent Redispatch-Volumen und die langen Fristen für die Aufhebung kapazitätslimitierter Gebiete sieht er als problematisch an. Zudem führten zahlreiche Unklarheiten bei der Ausweisung und den Rechtsfolgen zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Die Regelungen könnten Fehlanreize für Netzbetreiber schaffen, Netzanschlüsse zu verzögern oder zu verhindern.

Auch bei der Wirkleistungsbegrenzung stellen sich unionsrechtliche Frage, wenn auch bei bestehenden Netzkapazität eine starre Deckelung erfolgen würde. Dieses Problem ließe sich aber lösen, indem neben dem Netzanschlussanspruch nach EEG zusätzlich ein nicht privilegierter Anschluss aus dem EnWG bestünde. In Kombination mit weiteren kleinen Anpassungen könnte so auch die Effizienz dieses Instruments verbessert und gleichzeitig das ihr Potenzial zur Senkung der Systemkosten ausgeschöpft werden. Auch beim geplanten Priorisierungsverfahren für Netzanschlüsse sieht die Stiftung Umweltenergierecht Klärungsbedarf. Insbesondere sollte der Gesetzgeber klarstellen, wie dabei der Vorrang von EE-Anlagen berücksichtigt werden soll.