In seiner Stellungnahme zur Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie am 5. Oktober 2026 betont Prof. Dr. Thorsten Müller für die Stiftung Umweltenergierecht, dass die neuen Fördertatbestände im EEG von einer beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission abhängen. Für mögliche Verzögerungen sollte das Gesetz vorsorgen. Der geplante Refinanzierungsbeitrag sei grundsätzlich unionsrechtlich erforderlich. Bei seiner Ausgestaltung gebe es zwar recht große Spielräume, aber auch Vorgaben, insbesondere was die Beschränkung der Wechsel- und Ausstiegsmöglichkeiten betrifft. Der Refinanzierungsbeitrag belasse jedoch Anreize zur optimierten Vermarktung. Die Bundesnetzagentur sollte allerdings vorübergehend zusätzliche Reaktionsmöglichkeiten erhalten.
Ein Paradigmenwechsel sei der Wegfall einer dauerhaften Förderung für neue EE-Anlagen unter 25 Kilowatt. Ob sich für die Direktvermarktung, die an ihre Stelle treten soll, ausreichend attraktive Geschäftsmodelle entwickeln, sei offen. Auch die geplante dauerhafte Spitzenkappung der Wirkleistungseinspeisung bei kleinen PV-Dachanlagen sollte überprüft werden. Weitere Herausforderungen betreffen das Referenzertragsmodell für Windenergie, die Begrenzung von Pachten und die kommunale Beteiligung. Insgesamt sieht er an mehreren Stellen noch Nachbesserungsbedarf.