Im Projekt „Übergreifendes Energierecht“ hat sich die Stiftung Umweltenergierecht in Zusammenarbeit mit dem ecologic Institut und Becker Büttner Held mit Grundbegriffen des Energierechts beschäftigt. Im Fokus standen der Anlagebegriff des EEG sowie das „Energieversorgungsunternehmen“ und das „Energieversorgungsnetz“.
Durch die Identifikation zentraler Merkmale dieser Begrifflichkeiten konnten gesetzesübergreifende Vorschläge zur Entschlackung und Vereinheitlichung aufgezeigt werden. Dabei wurden auch Konturen und gesetzgeberische Gestaltungsvarianten eines möglicherweise neu einzuführenden Begriffs, dem des (Strom-)Lieferanten, erarbeitet.
Die Ergebnisse wurden am 21. Februar 2020 hier veröffentlicht.