Beim VDMA-Workshop Microgrids hat Thorsten Müller heute in seinem Vortrag dargestellt, wie sogenannte Microgrids rechtliche eingeordnet werden können. Auch wenn es sich bei Microgrid nicht um einen Rechtsbegriff handelt, gibt es eine Reihe von Normen, die jeweils auf die verschiedenen mit diesem Begriff zusammengefassten Konstellationen anzuwenden sind. Je nach Ausgestaltung kann es sich dabei um Kundenanlagen, geschlossene Verteilernetze oder Aktivitäten im Netz für die allgemeine Versorgung handeln.