Archiv für November 2022

Konferenz des Kopernikus-Projekts Ariadne: Vorträge zu Verfahrensbeschleunigung für den Erneuerbaren-Ausbau und die EU-Governance-Verordnung

Würzburg/Brüssel, 30. November 2022

Unter dem Titel “Shaping EU climate and energy policy: Insights from and questions for the Ariadne project” findet vom 30. November bis 2. Dezember 2022 die diesjährige Konferenz des Kopernikus-Projekts Ariadne in Brüssel statt. Die Stiftung Umweltenergierecht wird dabei am 1. Dezember 2022 zwei Workshops organisieren: Im ersten Workshop wird Fabian Pause auf die verschiedenen europarechtlichen Ansätze zur Verfahrensbeschleunigung des Erneuerbaren Ausbaus eingehen und dabei die Vorschläge zur Einführung von sog. Go-to-Gebieten und die jüngst vereinbarte Notfall-Verordnung des Rats der EU analysieren.

Im zweiten Workshop wird es um die Fortentwicklung der EU-Governance-Verordnung gehen. Diese steht derzeit nicht auf der Reformagenda der EU, bedarf aber einer dringenden Aktualisierung, um ein sicheres Erreichen der EU-2030-Ziele zu ermöglichen.

Eine Online-Teilnahme an der Konferenz ist möglich, die Anmeldung erfolgt auf den Seiten des Ariadne-Projekts.

Energieeffizienz mit Bürgerfinanzierung: Stiftung Umweltenergierecht stellt Ergebnisse des CitizEE-Projekts vor

Würzburg/Brüssel, 28. November 2022

Chancen des Wandels nutzen: Im Rahmen des POWERPOOR brokerage event stellt Dr. Maximilian Wimmer von der Stiftung Umweltenergierecht am 30. November 2022 das EU-geförderte Projekt CitizEE zur Bürgerfinanzierung und Energieeffizienz in Brüssel vor. Der Vortrag gibt einen Überblick über die Zielrichtung des CitizEE-Projekts und stellt die Kernempfehlungen vor, welche die Stiftung Umweltenergierecht im Rahmen des Projekts erarbeitet hat.

Die Empfehlungen beruhen auf den Erfahrungen aus Pilotprojekten in vier EU-Mitgliedstaaten und betreffen sowohl den europäischen als auch den nationalen Rechtsrahmen dieser Mitgliedstaaten. Zudem wirft der Vortrag einen Blick auf die Thematik der Energiearmut in diesem Zusammenhang und beschreibt, wie die Mobilisierung und Sensibilisierung von Bürgern durch deren Einbeziehung in Energieeffizienzmaßnahmen gelingen kann.

 

Green Deal erklärt: EU-Notfall-Verordnung zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Erneuerbaren-Projekte

Würzburg, 25. November 2022

Am kommenden Dienstag, 29. November 2022, findet die nächste Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt statt. Nach einem Update zum neuesten Stand der Verhandlungen zum Fit-for-55-Paket und zum REPowerEU-Plan werden wir uns ganz der neuen EU-Notfall-Verordnung zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Erneuerbaren-Projekte widmen. Auf seiner Sondersitzung am 24. November 2022 hat sich der EU-Energieministerrat auf diese Notfall-VO geeinigt, verbunden mit der Hoffnung, die oftmals langwierigen und umständlichen Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.

Wir werden aufzeigen, welche speziellen Erleichterungen für Solarenergieanlagen und Wärmepumpen sowie beim Repowering von Erneuerbaren-Anlagen vorgesehen sind. Und selbstverständlich werden wir darauf eingehen, was die Festschreibung eines überwiegenden öffentlichen Interesses von Erneuerbaren-Anlagen bedeuten kann.

Wir freuen uns, wenn Sie um 9:00 Uhr dabei sind. Anmelden können Sie sich gerne auf unserer Veranstaltungsseite.

Wärmeleitplanung: Kernergebnisse im Abschlussworkshop zum Projekt „KoWaP“ vorgestellt

Würzburg, 24. November 2022

Im Rahmen des digitalen Abschlussworkshops zum Projekt „Kommunale Wärmeleitplanung“ haben Victoria Balling und Steffen Benz für die Stiftung Umweltenergierecht zusammen mit ihren Forschungspartnern die Kernergebnisse des Projekts vorgestellt und diskutiert.

Die rechtswissenschaftlichen Untersuchungen des Projekts fokussierten sich auf die Rechtsgrundlagen für die Aufstellung und Umsetzung kommunaler Wärmepläne.

„Die Aufstellung von Wärmeplänen ist Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung bereits möglich, dennoch sollte ein standardisierender, bundesweit geltender Rechtsrahmen die Aufstellung vereinfachen“, erklärt Victoria Balling. Aufgrund des Aufgabenübertragungsverbots kann der Bund die Kommunen dabei nicht unmittelbar verpflichten, sondern muss den Umweg über die Bundesländer gehen.

Für die (teilweise) Umsetzung von Wärmeplänen stehen den Kommunen verschiedene Instrumente des Städtebau- sowie des Ordnungsrechts zur Verfügung. Hierzu gehören etwa die grundsätzlich rechtlich geeigneten Instrumente der Sanierungsmaßnahmen und der Stadtumbaumaßnahmen. Oder für die leitungsgebundene Versorgung der Anschluss- und Benutzungszwang, für den es Ermächtigungsgrundlagen für die Kommunen auf Bundes- und Landesebene gibt.

„Denkbar wäre zudem eine Etablierung von Eignungsbereichen als Bestandteil der Wärmepläne und eine Verknüpfung dieser mit Fördertatbeständen“, so Steffen Benz. Die Kernergebnisse werden in Handlungsempfehlungen zusammengefasst, die in Kürze erscheinen werden.

Vortrag

Frank Sailer als Sachverständiger zur Bündelung der naturschutzrechtlichen Zuständigkeiten bei der Genehmigung von Windenergieanlagen in MVP

Würzburg/Schwerin, 23. November 2022

Am 23. November fand eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt im Landtag Mecklenburg-Vorpommern statt, zu der Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht als Sachverständiger geladen wurde.

Anlass der Anhörung war der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und DIE LINKE „zur Regelung der naturschutzrechtlichen Zuständigkeiten zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern“. Nach dem Entwurf sollen die naturschutzrechtlichen Prüfungen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen von den unteren Naturschutzbehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten auf die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt übertragen werden. Diese sind hier zugleich Genehmigungsbehörden.

In der vorab eingereichten schriftlichen Stellungnahme kommen Frank Sailer und Maximilian Schmidt zum Ergebnis, dass die Zuständigkeitsverlagerung auf die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (verfassungs-)rechtlich zulässig ist, aber nur ein erster Schritt in Sachen Beschleunigung des Windenergieausbaus sein kann. „Neben dem Bund können und müssen nämlich auch die Bundesländer erhebliche Anstrengungen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien unternehmen. Hierzu sollten sie ihr Landesrecht und den Gesetzesvollzug sowie die Ausstattung von Behörden und Gerichten an den Ausbauzielen ausrichten“, so Sailer. Dazu biete sich unter anderem eine Reform des Denkmalschutzrechts an.

Weitere Beschleunigungsmaßnahmen auf Bundes- und Landesebene zeigen die beiden Autoren in einer Würzburger Studie zu Reformansätze zum Genehmigungsrecht von Windenergieanlagen auf.

Die vier Phasen des Windenergierechts in der aktuellen Legislaturperiode

Bad Driburg, 17. November 2022

Das Osterpaket der Bundesregierung soll den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen. Doch bedeutet die Gesetzesnovelle tatsächlich einen Rückenwind für die Energiewende? Mit einem Fokus auf das Windenergierecht hat sich Dr. Thorsten Müller zu dieser Frage kürzlich auf den 10. Windenergietagen NRW in einem Vortrag beschäftigt.

Müller identifiziert hierbei vier Phasen der jüngsten Rechtsentwicklung. Phase 1 zeige die Transformationsagenda des Osterpakets mit den drei Kernbausteinen EEG 2023, WaLG und BNatSchG. Phase 2 sei eher eine Nicht-Phase: Es finde sich im Osterpaket keine nennenswerte Beschleunigung und qualitative Veränderung als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg und der Energieversorgungskrise. Müller: „Wir sehen weiterhin lineare Entwicklungen, Pfadabhängigkeiten und ein Festhalten an überkommenen Strukturen.“ Phase 3 beschäftige sich dann mit der Abschöpfung von Übergewinnen als Folge der Energiepreiskrise und die zeitgleiche Phase 4 sehe schließlich Nachsteuerungen und erstmalig Ansätze für grundsätzlichere qualitative Weiterentwicklungen vor.

Vortrag

Strom aus der Wüste – Neuer Band der Schriften zum Umweltenergierecht

Würzburg, 15. November 2022

Als jüngste Veröffentlichung in der Reihe Schriften zum Umweltenergierecht ist kürzlich die Dissertation von Nora Grabmayr zum Thema „Strom aus der Wüste – Völkerrechtliche Aspekte einer Energie-Kooperation zwischen EU und Maghreb“ erschienen.

„Strom aus der Wüste“ befasst sich mit der grenzüberschreitenden Kooperation zur Grünstromversorgung vor Ort und in der EU sowie den damit zusammenhängenden völkerrechtlichen Aspekten des Investitionsschutzes und Welthandelsrechts. Grabmayr betrachtet die Voraussetzungen in der EU und den Staaten Marokko, Tunesien und Algerien und geht dann auf Regelungen bilateraler Investitionsschutzverträge sowie des Energy Charter Treaty ein. Ein weiteres Kapitel enthält eine Analyse der welthandelsrechtlichen Vorschriften und Rechtsprechung zum Grünstromhandel.

Die Schriften zum Umweltenergierecht werden von Prof. Dr. Helmuth Schulze-Fielitz, Dr. Thorsten Müller und Prof. Dr. Sabine Schlacke in Zusammenarbeit mit der Stiftung Umweltenergierecht herausgegebenen und erscheinen seit 2009 im Nomos-Verlag. Der jüngste Band ist der fünfunddreißigste der Schriftenreihe.

„Strom aus der Wüste“ im Nomos-Verlag

Stiftung unterwegs – auf den 30. Windenergietagen in Linstow

Linstow, 8./9./10. November 2022

Die 30. Windenergietage in Linstow standen ganz im Zeichen der ausgerufenen Zeitenwende. Dr. Thorsten Müller und Dr. Nils Wegner analysierten in verschiedenen Vorträgen, wo eine Zeitenwende im Rechtsrahmen bereits stattgefunden hat, wo sie auf sich warten lässt und welche Rechtsfragen die laufenden Aktivitäten mit sich bringen.

In insgesamt vier Vorträgen beschäftigte sich Dr. Thorsten Müller mit den Themen:

In weiteren Vorträgen referierte Dr. Nils Wegner zu den Themen:

„Die zahlreichen Nachfragen und insgesamt große Resonanz in den unterschiedlichen Foren zeigten, wie groß der Orientierungsbedarf derzeit ist“, erklärt Dr. Nils Wegner. Für die Experten der Stiftung Umweltenergierecht ist daher klar: auch über die Vorträge in Linstow hinaus wird man mit weiteren Aktivitäten zu den neusten Entwicklungen aus rechtswissenschaftlicher Perspektive zeitnah aufklären und informieren.