Frankreich und Deutschland haben jeweils ganz verschiedene Maßnahmen vorgesehen, damit kleine Akteure auch nach der Umstellung auf Ausschreibungssysteme am Windenergieausbau teilnehmen können. Während Frankreich Ausnahmen für kleine Projekte von der Ausschreibungserfordernis vorgesehen hat, hat Deutschland (mittlerweile wieder eingeschränkte) Sonderbedingungen für die Teilnahme von Bürgerenergiegesellschaften an den Ausschreibungen geschaffen. Victoria Roux gab hierzu bei der zweiten World Community Power Conference in Bamako eine rechtliche Analyse, auch mit Blick auf die Anforderungen der zukünftigen Erneuerbaren-Energien-Richtlinie der Europäischen Union.