Beim Windbranchentag Rhein/Main/Saar des Bundesverband WindEnergie (BWE) skizzierte Dr. Markus Kahles von der Stiftung Umweltenergierecht die grundsätzliche Funktionsweise des im Regierungsentwurf des EEG 2027 vorgeschlagenen Refinanzierungsbeitrags. Dieser soll das EU-rechtliche Konzept der „Contracts for Difference“ (CfD) umsetzen. Er legte dabei einen Schwerpunkt auf die Berechnungsmethode des Refinanzierungsbeitrags, die Raum belässt, individuelle Vermarktungserlöse oberhalb des anzulegenden Werts zu erzielen. Ein weiterer Schwerpunkt waren die Änderungen in den Ausschreibungsbedingungen für die Windenergie an Land, die unter anderem das Referenzertragsmodell sowie den Vorschlag für eine Pachtbegrenzung betreffen.