Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie − Was kommt da auf uns zu?

Halle (Saale), 21. Januar 2025

Auf Einladung des Umweltbundesamtes (UBA) hat Maria Deutinger von der Stiftung Umweltenergierecht im Rahmen der Vortragsreihe „Umwelt- und Planungsrecht in Praxis und Wissenschaft“ an der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg die wesentlichen Vorgaben der geänderten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) zu den Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie sowie den Stand der Umsetzung in nationales Recht beleuchtet. Im Fokus der anschließenden Diskussionsrunde mit Teilnehmenden aus der Rechts- und Verwaltungspraxis standen dabei die Herausforderungen und Fragestellungen, die sich durch die neuen Rechtsentwicklungen für Planungsträger und Genehmigungsbehörden, aber auch für Antragsteller von Erneuerbare-Energien-Anlagen ergeben.