Vom 26. bis 28. Februar 2025 fand in Wien die 14. Internationale Energiewirtschaftstagung statt. Das Thema der Tagung: „Organisation und Dynamik von Energiemärkten und Investitionen in Infrastrukturen: Balance zwischen langfristigen. Klimazielen und aktuellen Realitäten“. Dr. Tobias Klarmann vertrat dort die Stiftung Umweltenergierecht und referierte zur Entwicklung der EU-Netzentgeltregulierung als entscheidenden Faktor einer regulierten Transformationskostenverteilung.
Dabei erklärte er zunächst die grundsätzliche Bedeutung von Netzentgelten und ordnete sie in den Kontext einer Transformationskostenverteilung ein. Im Anschluss erläuterte er die unionsrechtlichen Vorgaben für die Ausgestaltung der Netzentgelte als relevanten Rechtsrahmen und zeigte, wie konkrete Reformvorschläge sich daran prüfen lassen. Außerdem setzte er sich kritisch mit der zunehmenden Anzahl von unterschiedlichen Regulierungszielen auseinander.