Archiv für März 2024

3. Professor:innengespräch Umweltenergierecht: Governance und gute Rechtsetzung

Volkach, 21. und 22. März 2024

Wie steuern wir die Energiewende? Die Frage ist aktueller denn je. Der Rechtsrahmen für die Energiewende ist dabei die zentrale Schlüsselstelle. Aus diesem Grund hat die Stiftung Umweltenergierecht in ihrem nun dritten „Professor:innengespräch Umweltenergierecht“ am 21. und 22. März 2024 im unterfränkischen Volkach ihren Fokus auf das Thema Governance und gute Rechtsetzung gelegt.

Professorinnen und Professoren der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaft haben dabei über Steuerungsoptionen der Energiewende diskutiert. Zentrale Themen waren „Gute Rechtssetzung aus volkswirtschaftlicher Praxis“ (Prof. Dr. Justus Haucap), „Governance und KSG – Befund und Perspektiven“ (Prof. Dr. Sabine Schlacke), „Verhaltenssteuerung durch (Energie-)Recht“ (Prof. Dr. Johanna Wolff), „Politische und wissensbasierte Steuerung im Klimaschutzrecht“ (Prof. Dr. Laura Münkler) und „Zeithorizonte der Transformation des Energiesystems im Mehrebenensystem“ (Prof. Dr. Jan Henrik Klement). Zudem sprach Dr. Volker Oschmann, Abteilungsleiter im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, über die Steuerung der Energiewende in der Regierungspraxis.

„Gerade die Rechtsänderungen in den letzten Monaten haben dem Aspekt guter Rechtsetzung zusätzliche Relevanz verliehen. Diese zu reflektieren und Ansatzpunkte für Verbesserungen aus der Forschung und im Austausch mit der Regierungspraxis zu diskutieren, ist ein wichtiger Baustein, um Gestaltungsoptionen für den Rechtsrahmen der Energiewende aufzuzeigen. Unser Format des Professor:innengesprächs ist dafür bestens geeignet“, so Prof. Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht.

Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus durch die EU-Notfall-Verordnung und die novellierte Erneuerbare-Energien-Richtlinie?

Würzburg, 21. März 2024

In Heft 1/2024 der Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht (S. 70-85) geben Frank Sailer und Maria Deutinger von der Stiftung Umweltenergierecht einen Überblick über die Beschleunigungsbestrebungen des Unionsgesetzgebers beim Erneuerbaren-Ausbau, die ihren Ausgangspunkt im Klimaschutz und der Gewährleistung von Versorgungssicherheit haben. Näher beleuchtet werden dabei die Regelungen zur Genehmigungsbeschleunigung nach Art. 6 EU-Notfall-VO (bzw. dessen Umsetzung in nationales Recht) sowie zum überwiegenden öffentlichen Interesse nach Art. 3 EU-Notfall-VO.

In der seit November 2023 novellierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie soll für die Erneuerbaren zudem über Beschleunigungsgebiete ein genehmigungsrechtliches Sonderregime im europäischen Umweltrecht geschaffen werden. In diesen Gebieten sollen bestimmte zeitintensive Umweltprüfungen entfallen oder modifiziert werden. Ferner wird auch dort eine Regelung zum überragenden öffentlichen Interesse getroffen. Bei alledem ist die geänderte Erneuerbaren-Richtlinie jedoch geprägt von Unklarheiten. Die tatsächliche Beschleunigungswirkung wird daher maßgeblich von deren Konkretisierung und der Nutzung bestehender Spielräume bei der Umsetzung abhängen.

Zur Zusammenfassung

Datenschutz und Cybersicherheit als zentrale Vorgaben für die Digitalisierung der Fernwärmeversorgung

Würzburg/Offenbach, 14. März 2024

Im Aufsatz „Technische, ökonomische und rechtliche Aspekte bei der Digitalisierung der Fernwärme“, der in Zusammenarbeit der Projektpartner des Projekts FW-Digital kürzlich im Fachmagazin EuroHeat&Power (Heft 4-5) erschienen ist, stellen Oliver Antoni und Carsten von Gneisenau von der Stiftung Umweltenergierecht die rechtlichen Aspekte der Digitalisierung der Fernwärmeversorgung dar. Sie gehen vor allem auf die datenschutzrechtlich relevanten Regelungen ein, die in der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten normiert sind. Zudem geben sie einen kurzen Überblick über die Vorgaben der Datensicherheit sowie die neuen Regelungen der Netz- und Informationssicherheitsrichtlinie II (NIS II), die alsbald in deutsches Recht umgesetzt werden müssen

Änderungen für die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien durch die EU-Strommarktreform?

Berlin, 14. März 2024

Im Zuge der EU-Strommarktreform wurden die Regelungen der EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie und die EU-Elektrizitätsbinnenmarktverordnung verändert. Dies betrifft unter anderem auch die Vorgaben für Förderregelungen für Strom aus erneuerbaren Energien, die grundsätzlich in der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) verankert sind. Diese Änderungen und Umsetzungsnotwendigkeiten für die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz skizzierte Dr. Markus Kahles von der Stiftung Umweltenergierecht in seinem Vortrag „RED III und EU-Strommarktreform“ während der BWE-Konferenz Finanzierung und Direktvermarktung am 14. März 2024 in Berlin. Vor allem ging es um die mögliche Notwendigkeit einer Umstellung des bisherigen Marktprämiensystems auf sogenannte „Contracts for Difference“ (CfD).

Genehmigungsrechtliche Herausforderungen bei Flugwindenergieanlagen

Würzburg, 5. März 2024

Auf Einladung der Bund-Länder-Initiative Windenergie (BLWE) hat Saskia Militz von der Stiftung Umweltenergierecht zusammen mit Silke Lüers von der Deutschen WindGuard am 5. März 2024 zu genehmigungsrechtlichen und weiteren Fragen von Flugwindenergieanlagen einen Vortrag gehalten. Insbesondere wurde dabei die immissionsschutz- und luftverkehrsrechtliche Einordnung von Flugwindenergieanlagen thematisiert. Die Untersuchungen dazu erfolgten im Rahmen des Projekts EEG-Erfahrungsbericht Windenergie an Land, das im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) durchgeführt wurde.

Grüner Wasserstoff in der Industrie: Neue Zielvorgaben und Anrechnungsregeln

Online, 4. März 2024

Künftig soll es im Industriesektor verbindliche Vorgaben für den Einsatz von grünem Wasserstoff geben. So sieht es die Ende letzten Jahres novellierte Erneuerbare-Energien-Richtlinie vor. Für die Anrechenbarkeit auf diese Zielvorgaben wird im Grundsatz auf bestehende Regeln für den Verkehrssektor zurückgegriffen. Allerdings ist noch nicht abschließend klar, ob für die Industrie auch die gegenwärtig nur für den Verkehrssektor geltende Wasserstoff-Delegierte-Verordnung 1:1 übernommen werden soll. In dieser Verordnung werden Anrechnungsvorgaben im Einzelnen konkretisiert.

Über die neuen Zielvorgaben, die Anrechenbarkeit von grünem Wasserstoff und damit zusammenhängende Auslegungsfragen berichtete Burkhard Hoffmann im Mittagsschnack am 4. März 2024, einem Format des Norddeutschen Reallabors. Der Vortrag knüpft an die Ergebnisse der Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 32 an, welche im November 2023 erschienen ist.