Archiv für November 2024

Agri-PV-Anlagen – Was sollten Kommunen wissen? Die Stiftung zu Gast im Wissenschaftspodcast

Würzburg, 28. November 2024

In der heute veröffentlichten Folge von querFeldein, dem Wissenschaftspodcast zu Umwelt, Klima, Landwirtschaft & Ernährung, berichtet Dr. Nils Wegner zu rechtlichen Aspekten von Agri-PV-Anlagen: „Was sollten Kommunen wissen?“ ist die Frage, um die es geht. Geblickt wird nicht nur auf die Instrumente der Kommunen solche Anlagen zu ermöglichen und räumlich zu steuern, darauf, welche Vorgaben ihnen von der Raumordnung gemacht werden und was es eigentlich mit der „DIN SPEC 91434“ auf sich hat. Diskutiert wird vielmehr auch die Bedeutung der Kommunen für die Akzeptanz der Energiewende vor Ort und damit für das Erreichend der Ausbauziele bei der Photovoltaik überhaupt.

Der Podcast ist auf allen gängigen Plattformen zu finden. Nähere Informationen hierzu gibt es im Blog zum Podcast. Die Folge ist sowohl als Kurzfassung zum reinhören (19 min) als auch als Langversion (1 Std 36 min) verfügbar.

Beschleunigung auf allen Ebenen? Bedeutung der RED III für die Windenergie und aktuelle Rechtsprechung zu § 2 EEG

Frankfurt am Main, 26. bis 27. November 2024

Auf Einladung des Bundesverband WindEnergie (BWE) referierten Maria Deutinger und Saskia Militz von der Stiftung Umweltenergierecht bei der Fachkonferenz Energie.Recht.Erneuerbare. zur Bedeutung der RED III für die Windenergie sowie zum „überragenden öffentlichen Interesse“ nach § 2 EEG.

Maria Deutinger stellte in ihrem Vortrag die wesentlichen Vorgaben der geänderten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) für die Windenergie an Land sowie den Stand der Umsetzung in nationales Recht dar. Der Fokus lag dabei auf den Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie. Neben den Anforderungen an deren Ausweisung wurden auch die in den Beschleunigungsgebieten geltenden Genehmigungserleichterungen aufgezeigt.

Saskia Militz erläuterte in ihrem Vortrag Hintergrund und Wirkungsweise des „überragenden öffentlichen Interesses“ nach § 2 EEG. Die Auswertung der Rechtsprechung zeigt, dass die Regelung mittlerweile in verschiedenen Rechtsbereichen ihre Wirkung entfaltet und durch Erhöhung der Rechtssicherheit auch zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus beiträgt. Drei ausgewählte Urteile aus dem Denkmalschutz-, dem Luftverkehrs- und dem Planungsrecht veranschaulichten die Anwendung des § 2 EEG durch die Rechtsprechung im Einzelfall.

Abschlussbericht präsentiert Steuerungsmöglichkeiten zukünftiger Solar-Anlagen

Würzburg/Leipzig, 26. November 2024

„Zukünftige-Solar-Anlagen: Technologien, Auswirkungen, räumliche Steuerungsmöglichkeiten“, so lautet der Titel des Abschlussberichts zum gleichnamigen Vorhaben im Auftrag des Bundesamts für Naturschutz. Gemeinsam mit Bosch & Partner, dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg und Solarpraxis hat die Stiftung Umweltenergierecht in dem Projekt verschiedenste Aspekte eines naturverträglichen Ausbaus der Solarenergie untersucht und hierbei einen Fokus auf Fragen der räumlichen Steuerung und der ökologischen Aufwertung von Flächen gelegt. In dem Vorhaben wurde zudem die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 begleitet.

Viel Neues und noch mehr voraus – Änderungen im Rechtsrahmen für den Photovoltaik-Freiflächenausbau

Würzburg/Kiel, 20. November 2024

Bei ihrem Vortrag im Rahmen des „4. Solar Impuls“ der Investitionsbank Schleswig-Holstein stellten Dr. Nils Wegner und Jonas Otto von der Stiftung Umweltenergierecht jüngste Änderungen im Rechtsrahmen für den Photovoltaik-Freiflächenausbau vor und gaben einen Ausblick auf weitere Reformen.

Erläutert wurden die Voraussetzungen der kürzlich eingeführten Außenbereichsprivilegierung für hofnahe Agri-PV-Anlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB. Zudem wurden mit den Solarenergie- und Beschleunigungsgebieten angekündigte gesetzliche Änderungen eingeordnet, die im Zuge der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben ins deutsche Recht kommen werden – auch wenn der weitere Zeitplan dieser Reform aktuell unklar ist. Hinsichtlich der Passgenauigkeit der Beschleunigungsgebiete für den PV-Ausbau wurde ein gemischtes Fazit gezogen. Zuletzt gingen die Referenten auf förderrechtliche Neuerungen nach dem Solarpaket I ein, das seine Wirkungen für die Freifläche jedoch erst nach der noch ausstehenden beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission voll entfalten wird.

Ariadne-Projekt bewertet die Herausforderungen und Handlungsoptionen für einen klimaneutralen Strommarkt

Potsdam, 20. November 2024

Damit der Übergang in ein klimaneutrales Stromsystem in Deutschland gelingt, muss ein flexibles und effizientes Marktdesign geschaffen werden. Dabei gilt es, fünf zentrale Herausforderungen anzugehen, die Forschende des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Kopernikus-Projekts Ariadne in einem neuen Kurzdossier beleuchten.

Von der Stiftung Umweltenergierecht waren Dr. Markus Kahles, Johanna Kamm und Felix Hoff an der Ausarbeitung des Kurzdossiers beteiligt. In Kurzsteckbriefen werden darin 18 Handlungsoptionen beschrieben, die Rahmenbedingungen für Stromsystem schaffen können, das vollständig auf Erneuerbaren Energien basiert. Die Stiftung unterstützte in ihrer Funktion als Co-Arbeitspaketsleitung das Hauptautorenteam des Fraunhofer ISI bei der Konzeptionierung und Erstellung des interdisziplinär angelegten Kurzdossiers. Inhaltlich brachten die Forschenden der Stiftung ihre rechtswissenschaftliche Sichtweise und aktuelle rechtliche Entwicklungen zu Herausforderungen, Handlungsoptionen und dem Bewertungskriterium der rechtlichen Umsetzbarkeit mit ein.

Zur Pressemitteilung

 

 

Zugang zum Wasserstoffnetz – kein Vorrang für grünen Wasserstoff

Würzburg, 13. November 2024

In dem in der aktuellen EnergieRecht (ER) erschienenen Aufsatz „Zugang zum Wasserstoffnetz – Unionsrechtliche Vorgaben und deren Umsetzung im EnWG“ stellen Ronja Busch und Carl Doyé von der Stiftung Umweltenergierecht die neuen Regelungen für den Zugang zum Wasserstoffnetz aus dem sog. „Gas-Wasserstoff-Paket“ der EU vor. Der Zugang wird nach dem Modell des regulierten Zugangs erfolgen, d. h. er ist nach objektiven Kriterien und ohne Diskriminierung zwischen den Netznutzern auf Grundlage regulierter Entgelte zu gewährleisten. Bis Ende 2032 kann hiervon eine Ausnahme vorgesehen werden.

Die Auswertung zeigt: Es gibt auf europäischer Ebene keine besondere Vorrangregelung für den Zugang von erneuerbarem Wasserstoff zum Wasserstoffnetz. Ob es künftig ein Bedürfnis für etwaige Vorrangregelungen im nationalen Recht geben wird, bleibt abzuwarten. Mit der Reform des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom Mai 2024 hat Deutschland die Vorgaben der Richtlinie bereits weitgehend umgesetzt. Nur für bestimmte Netze besteht noch Umsetzungsbedarf mit Blick auf die neuen EU-Vorgaben.

Zur Zusammenfassung

Die Heterogenität der landesrechtlichen Teilhaberegelungen – gelungener Wettbewerbsföderalismus oder Hemmnis für den EE-Ausbau?

Leipzig, 13. November 2024

In seinem Vortrag auf einem Workshop des Forschungsprojekts GiVEn skizzierte Sebastian von Ammon von der Stiftung Umweltenergierecht die rechtlichen Aspekte, die sich aus der Heterogenität der Ländergesetze zur Akzeptanzsteigerung erneuerbarer Energien ergeben. So spricht einerseits der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dafür, regionale Unterschiede bei der Ausgestaltung der Teilhaberegelungen zu berücksichtigen. Andererseits ergeben sich aus der Vielgestaltigkeit der Beteiligungsmodelle Risiken, die den Gesetzeszweck, die Steigerung des Ausbaus erneuerbarer Energien, gefährden können. Diese Risiken könnten durch bundesrechtliche Vorgaben eingeschränkt werden.

Die Heterogenität der landesrechtlichen Teilhabereglungen ist auch Thema einer Würzburger Studie zum Umweltenergierecht, die zeitnah veröffentlicht werden soll.

Große Spielräume bei der Gestaltung von dynamischen Stromtarifen

Berlin, 7. November 2024

Im Rahmen des BDEW Infotages zum Thema „Dynamische Tarife: So gelingt die Umsetzung!“ hat Dr. Tobias Klarmann von der Stiftung Umweltenergierecht einen Vortrag gehalten und später am Diskussionsforum und Erfahrungsaustausch mit den anderen Referierenden teilgenommen. In seinem Vortrag erläuterte er den Rechtsrahmen für die Gestaltung von dynamischen Tarifen und zeigte die bestehenden Spielräume bei der Umsetzung auf. Er verdeutlichte dabei die aus dem EU-Recht stammende Zielsetzung des Gesetzgebers, die als Richtschnur für die Ausgestaltung dient.

Der Vortrag knüpft an das Inputpapier Dynamische Stromtarife vom Oktober 2023 an, in welchem Dr. Tobias Klarmann gemeinsam mit Dr. Johannes Hilpert, Prof. Dr. Thorsten Müller und Dr. Markus Kahles im Auftrag der PKNS die rechtlichen Vorgaben an die Ausgestaltung von dynamischen Stromtarifen nach § 3 Nr. 31b EnWG und deren Auswirkungen auf ein von LichtBlick/Neon vorgestelltes Tarifmodell untersucht haben.