Archiv für September 2023

Energie- und Klimaschutzrecht im „new normal“

Würzburg, 28. September 2023

Wir leben im „new normal“ – einer Zeit voller Knappheiten, mit denen auch die Energiewende zu kämpfen hat: Es mangelt an Ressourcen, Sicherheit, Flächen, finanziellen Mitteln und vor allem an Zeit. Was bedeutet das „new normal“ für die Entwicklung des Klimaschutz-, Energie- und Umweltenergierechts? Wie gehen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft mit dieser neuen Situation voller Knappheiten und Krisen um? Und wie ist die Lage der Energiewende im „new normal“? Das waren auch die Leitfragen der 25. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht, die am 28. September 2023 im Congress Centrum Würzburg stattfanden.

Renommierte Referentinnen und Referenten aus Wissenschaft und Praxis diskutierten dabei diverse Aspekte, wie der Rechtsrahmen Klimaneutralität trotz Knappheiten und Krisen befördern kann. Zentrale Themen waren unter anderem der Weg zur Erreichung der Klimaschutzziele (Dr. Brigitte Kopf, MCC); Energiepreise im „new normal“ und ihre Auswirkungen auf die Transformation (Dr. Almut Kirchner, Prognos AG); aktuelle Entwicklungen zur Steuerung knapper Flächen (Prof. Dr. Sabine Schlacke, Universität Greifswald); das „Deutschlandtempo“ im Zulassungsrecht (Prof. Dr. Peter Schütte, BBG und Partner); Versorgungssicherheit, Netze und Daten als Reaktionen auf alte und neue Knappheiten im Energierecht (Dr. Markus Kahles, Stiftung Umweltenergierecht) sowie die richtigen sozialpolitischen Antworten für das „new normal“ (Prof. Dr. Pia Lange, Universität Bremen).

Neben einer Halbzeitbilanz der aktuellen Legislaturperiode im Bund wagten Prof. Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, und Stefan Wenzel, parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, einen Blick in die Zukunft: Das „new normal“ als Auftrag zur Gestaltung der Zukunft. Die zentrale Frage hier: Was bleibt zu tun?

Die Stiftung Umweltenergierecht veranstaltet jährlich die Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht. 2024 werden diese am 24. Oktober in Würzburg stattfinden.

In diesem Jahr begrüßte die Stiftung Umweltenergierecht auch am Vortag der Tagung wieder zahlreiche Gäste zu ihrem traditionellem Abendempfang in der Zehntscheue des Würzburger Juliusspitals. Hier wurde auch der diesjährige Dissertationspreis Umweltenergierecht der Stiftung an Dr. Isabell Böhm und Dr. Felix Kaiser verliehen.

Isabell Böhm und Felix Kaiser gewinnen den Dissertationspreis Umweltenergierecht 2023

Würzburg, 27. September 2023

Dr. Isabell Böhm und Dr. Felix Kaiser haben den Dissertationspreis Umweltenergierecht 2023 gewonnen. Der Preis wurde den beiden Juristen am 27. September 2023 im Würzburger Juliusspital verliehen. Die Ausgezeichneten teilen sich das Preisgeld in Höhe von 5000 Euro. In ihren jeweiligen Dissertationen setzten sie sich mit den aktuellen Themen der Staatsklimahaftung und dem umweltverträglichen Bergrecht auseinander.

Prof. Dr. Sabine Schlacke, Mitglied der Preisjury und des Stiftungsrates der Stiftung Umweltenergierecht, bescheinigte den Dissertationen in ihrer Laudatio eine besondere Bedeutung für das Recht, interdisziplinäre Ansätze, Innovation und Originalität sowie rechtswissenschaftliche Brillanz.

Dr. Isabell Böhm befasste sich mit dem Thema „Staatsklimahaftung – Die klimarechtliche Verantwortlichkeit Deutschlands und der EU“. Prof. Schlacke zeigte sich im Namen der Jury begeistert durch das innovative Thema und den kreativen eigenständigen Zugriff und Zuschnitt. „Wir konnten uns gut vorstellen, dass der EuGH seine ablehnende Haltung zur Haftung der Mitgliedstaaten wegen Luftverschmutzung nach Lektüre Ihrer Arbeit nochmal überdenken wird“, so die Professorin der Universität Greifswald.

Dr. Felix Kaiser befasste sich mit dem Thema „Umweltverträgliches Bergrecht – Konfliktlinien und Lösungsansätze“. Neben der Herausarbeitung von aktuellen Defiziten, sei die Entwicklung von Therapieansätzen Kaisers großer Verdienst. Prof. Schlacke: „Wir hoffen sehr, dass Ihre zeitgerechten Vorschläge zur Ökologisierung des Bergrechts nicht nur von uns, sondern auch vom Gesetzgeber und vor allem politischen Akteuren gelesen werden.“

Um herausragende Dissertationen aus dem Bereich des Umweltenergierechts, des Klimaschutzrechts und des Rechts der nachhaltigen Energieversorgung zu würdigen, verleiht die Stiftung Umweltenergierecht seit 2013 im zweijährigen Turnus des Dissertationspreis Umweltenergierecht. Die fünfköpfige Jury besteht stets aus renommierten Rechtswissenschaftlern, in diesem Jahr aus: Prof. Dr. Monika Böhm (Philipps-Universität Marburg), Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf), Prof. Dr. Markus Ludwigs (Julius-Maximilians-Universität Würzburg), Prof. Dr. Franz Reimer (Universität Gießen) und Prof. Dr. Sabine Schlacke (Universität Greifswald).

EnWG-Novellierung zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde – Prof. Dr. Thorsten Müller als Sachverständiger im Bundestag

Berlin, 27. September 2023

Am 2. September 2021 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C‑718/18 entschieden, dass Deutschland die Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt-Richtlinien des dritten Energiebinnenmarktpakets nicht zutreffend umgesetzt hat. Beanstandet wird, dass die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden von normativen Vorgaben nicht gewährleistet wird. Dies soll mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nun geändert werden. Hierzu wurde Prof. Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht als Sachverständiger für die Bundestagsanhörung berufen.

In seiner mit Tobias Klarmann, Johannes Hilpert und Nils Wegner erarbeiteten Stellungnahme wies Thorsten Müller darauf hin, dass mit dem Gesetzentwurf die Herstellung eines unionsrechtskonformen Zustandes erreicht wird. Allerdings machte er deutlich, dass einzelne Formulierungen problematisch sein können. Bloße gesetzgeberische Hinweise auf Regelungsoptionen für die Regulierungsbehörde seien wohl nicht zu bestanden; soweit diesen jedoch eine Verbindlichkeit zugewiesen wird, bestehen Unsicherheiten

 

Workshop zum EU Green Deal diskutiert zukünftige Erneuerbaren-Förderung und Policy Mix der Gebäudedekarbonisierung

Würzburg, 27. September 2023

Der European Green Deal bringt zahlreiche Neuerungen für das Klimaschutz- und Energierecht in der Europäischen Union mit sich. Insbesondere hat die EU-Kommission neue Vorgaben für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie sowie für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors vorgeschlagen, die aktuell im europäischen Gesetzgebungsverfahren diskutiert werden. Die Stiftung Umweltenergierecht hat sich diese Neuerungen mit Fachleuten aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft in einem Workshop näher angeschaut. Dieser fand am Vortag der 25. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht in Würzburg statt und steht im Zusammenhang mit dem von der Stiftung Mercator geförderten Projekt „Auswirkungen des EU Green Deal auf Klimaschutz- und Energierecht in Deutschland (agree.d)“.

Im ersten Themenblock diskutierte Johanna Kamm (Stiftung Umweltenergierecht) mit Dr. Anne Held (Fraunhofer ISI) und Felix Schmidt (WWF Deutschland) über die künftige Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Zentrale Fragen waren: Wie sieht der künftige Rechtsrahmen für CfDs, wie der für PPAs aus? Welche Vorgaben macht das EU-Strommarktdesign hinsichtlich der verschiedenen Ausgestaltungsoptionen für CfDs? Wie ist das Zusammenspiel mit anderen Marktmechanismen?

Im zweiten Themenblock skizzierten Dr. Maximilian Wimmer (Stiftung Umweltenergierecht), Dr. Sibylle Braungardt (Öko-Institut e.V.) und Elena Hofmann (Deutscher Naturschutzring) den Policy Mix für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors in der EU. Hierbei wurde neben der europäischen Regulierung auch die Frage der Umsetzung in Deutschland beleuchtet. Im Fokus des Diskussion standen die Mindesteffizienzstandards von Bestandsgebäuden (MEPS), die im Rahmen der Reform der Gebäudeeffizienz-Richtlinie eingeführt werden sollen.

Fachgespräch zu § 14a EnWG in Würzburg – wo stehen wir, wollen wir hin?

Würzburg, 27. September 2023

Die engpassbedingte „Drosselung“ von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Wallboxen –Stichwort „§ 14a EnWG“ – wird seit längerem diskutiert. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat hierzu am 16. Juni 2023 einen konkreten Konsultationsentwurf veröffentlicht. Die finale Festlegung soll noch im Herbst diesen Jahres folgen.

Aus diesem Grund organisierte die Stiftung Umweltenergierecht am Vortag der 25. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht ein Fachgespräch zwischen BNetzA und Fachleuten zu § 14a EnWG mit dem Titel „Flexibilitäten auf Verteilnetzebene – wo stehen wir, wo wollen wir hin?“. Die Tagung fand im Rahmen des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geförderten Projektes Verbundprojekt unIT-e² – Reallabor für verNETZte E-Mobilität“ statt.

Im Zentrum stand der Vortrag von Karsten Bourwieg, Vorsitzender der Beschlusskammer 8 der BNetzA, der den Teilnehmenden Hintergründe und Zielrichtung der geplanten Festlegung näher erläuterte und diskutierte. Dr. Tobias Klarmann und Tim Schilderoth von der Stiftung Umweltenergierecht ergänzten den ersten Block der Tagung mit Impulsvorträgen zum deutschen und unionsrechtlichen Rechtsrahmen für die Beschaffung von Flexibilitäten sowie zur unionsrechtlichen Netzentgeltsystematik.

Im zweiten Block wurde der Fokus stärker in die Zukunft gerichtet: welche weiteren Fortentwicklungen im Bereich § 14a EnWG sind nötig, wo liegen aber auch Grenzen einer marktlichen Flexibilitätsbeschaffung? Hierzu referierten Johanna Kardel (Elli), Michael Tomaszuk (EWE Netz) und Andreas Jahn (RAP). Dabei wurde deutlich, dass der Vorstoß der BNetzA insgesamt zwar – von Detailfragen abgesehen – breite Zustimmung erfährt, aber dennoch weitergehende Maßnahmen gefordert werden.

Die Folien der jeweiligen Vorträge als Download:

Die Kerninhalte und ausgewählte Rechtsfragen der künftigen kommunalen Wärmeplanung

Berlin, 26. September 2023

Auf Einladung der Deutschen Umwelthilfe hat Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht heute in einem Online-Seminar den künftigen, durch das neue Wärmeplanungsgesetz des Bundes vorgegebenen, Rechtsrahmen für die kommunalen Wärmeplanung vorgestellt und ausgewählte Fragen diskutiert. Das Wärmeplanungsgesetz wird zum 1. Januar 2024 in Kraft treten und die Bundesländer verpflichten, für ihr Hoheitsgebiet eine verpflichtende Wärmeplanung für alle Kommunen einzuführen.

Besonderes Augenmerk legte er dabei auf die Frage, ob und inwieweit Wärmepläne und darauf folgende – im Ermessen der Kommunen liegende – Ausweisungsentscheidung nach § 26 WPG der Kommunen von bestimmten Gebietstypen eine rechtsverbindliche Qualität zukommt. Ferner stellte er die im Gesetzgebungsprozess hinzugekommenen Regelungen zur Verknüpfung der Wärmeplanung mit den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) dar und ging darauf ein, welche Auswirkungen die Regelungen des WPG auf schon bestehende Wärmepläne haben wird.

Wie weiter mit der Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen?

Berlin, 20. September 2023

Im Rahmen des 46. Fachgesprächs der Clearingstelle EEG/KWKG hat Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht zur vorgeschlagenen Ausweitung der förderfähigen Flächenkulisse durch das Solarpaket der Bundesregierung gesprochen. Geplant ist unter anderem eine Ausweitung der Flächenkulisse insbesondere auf landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten. Zudem soll über die Förderung von extensiveren Agri-PV-Anlagen und Biodiversitätssolaranlagen die Naturverträglichkeit des weiteren Ausbaus gefördert werden, wobei hier weitere Details in Verordnungen zu regeln sein werden.

Dr. Wegner wies darauf hin, dass neben der Ausweitung der Förderkulisse allerdings weitere Voraussetzungen für eine Skalierung des Zubaus auf der Freifläche erfüllt werden müssen: „Insbesondere wird sicherzustellen sein, dass auch planungsrechtlich ausreichend Flächen bereitgestellt werden, um die Zubauziele in den nächsten Jahren zu erreichen.“

Zum Vortrag

Lösungsansätze für Flächenkonkurrenzen beim PV-Ausbau

Würzburg/Osnabrück, 11. September 2023

In einem „Online-Salon“ der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, der auf Youtube abgerufen werden kann, wurden kürzlich aktuelle Entwicklungen und Lösungskonzepte zur „Flächenkonkurrenz durch Photovoltaikanlagen“ diskutiert. Neben Vorträgen über die Vertikale Agri-Photovoltaik, PV-Kraftwerken im Gleis und einem Evaluierungssystem für eine umweltfreundliche und landschaftsverträgliche Energiewende, wurde im Rahmen einer Panel-Diskussion die gesamte Bandbreite aktueller Entwicklungen reflektiert und nach Wegen zur Entschärfung von Flächenkonkurrenzen gesucht.

Dr. Nils Wegner vertrat in der Runde die Stiftung Umweltenergierecht, berichtete unter anderem zu aktuellen Entwicklungen durch das Solarpaket I der Bundesregierung und wies auf veränderte Zugriffsmöglichkeiten des Gesetzgebers hin: Da ein größer werdender Teil an Vorhaben nicht mehr auf die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz angewiesen ist, werden Konzepte wie die extensivere Agri-PV oder auch die Biodiversitäts-PV nur dann umgesetzt, wenn diese für Flächeneigentümer und Projektierer hinreichend attraktiv sind. Neben förderrechtlichen Boni sollte nach weiteren Möglichkeiten gesucht werden, diese Konzepte attraktiv zu machen, sollen sie nicht eine kleine Nische bleiben.

Energie-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht sind die rechtlichen Knackpunkte bei der Verwendung von digitalen Echtzeitnachweisen

München, 9. September 2023

Im Rahmen des Abschlussworkshops zum Projekt InDEED referierten Carsten von Gneisenau und Dr. Maximilian Wimmer zu den rechtlichen Knackpunkten beim echtzeitnahen Labeling von Grünstrom. Im ersten Vortrag ging Carsten von Gneisenau auf die rechtlichen Fragestellungen im Energie- und Wettbewerbsrecht näher ein und stellte dabei vor allem heraus, dass bei gefördertem EE-Strom das Doppelvermarktungsverbot dem Labeling entgegensteht. Im zweiten Vortrag berichtete Dr. Maximilian Wimmer zum Datenschutzrecht und erläuterte neben den allgemeinen Regeln der Datenverarbeitung den besonderen Konflikt zwischen dem datenschutzrechtlichen Recht auf Löschung und dem Einsatz einer Blockchain.

 

 

Viel tut sich bei der Freiflächen-Photovoltaik

Berlin, 6. September 2023

Auf der Konferenz Energie.Recht.Erneuerbare des Bundesverbands Windenergie hat Dr. Nils Wegner heute eine Einführung zu den aktuellen und geplanten Veränderungen im rechtlichen Rahmen der Freiflächen-Photovoltaik gegeben. Neben den neu eingeführten Privilegierungen im Baugesetzbuch und den bereits seit Anfang des Jahres wirksamen Veränderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz gab Dr. Wegner einen kurzen Überblick über die mit dem Solarpaket I geplante Ausweitung der förderfähigen Flächenkulisse und noch unerledigte Punkte der PV-Strategie. In der anschließenden Panel-Diskussion wurden zahlreiche aktuelle Fragestellungen angesprochen. Es zeigt sich: Auch mit dem Solarpaket I werden noch nicht alle Probleme gelöst und das Thema Netzausbau bleibt der „Elefant im Raum“.

Die Energiewende als kommunale Herausforderung – Stiftung Umweltenergierecht gestaltet Panel Session beim Energieforum 2023

Lüneburg, 5. September 2023

In seinem Vortrag „Die Kommunen als Akteur im Energiewenderecht“ vermittelte Prof. Dr. Thorsten Müller einen Überblick zu den vielfältigen Verpflichtungen und Ermächtigungen, die den Kommunen beim Erreichen der Klimaschutzziele zukommen.

In der sich anschließenden und von Prof. Dr. Thorsten Müller moderierten Panel-Session „Das Wärmeplanungsgesetz – Steuerung der kommunalen Wärmeplanung im Föderalismus“ wurde der Fokus auf die kommunale Wärmeplanung als wichtiges strategisches Planungsinstrument für die Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 gelegt. Im Rahmen des Panels stellte Thomas Charles den aktuellen Stand und die zentralen Regelungsinhalte des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes aus der Sicht des BMWK vor. Darauf aufbauend beleuchtete Ilka Hoffmann die Umsetzung dieses Bundesgesetzes auf Länderebene und erläuterte dessen Auswirkungen auf bestehende Landesregelungen zur kommunalen Wärmeplanung sowie bereits erstellte Wärmepläne am Beispiel von Schleswig-Holstein.

Das elfte Energieforum fand unter dem Titel „Energiewende als kommunale Herausforderung“ an der Leuphana Universität Lüneburg statt.

Der Bundesgesetzgeber setzt neue Impulse bei der Flächenbereitstellung für die Windenergie

Würzburg, 5. September 2023

Im heutigen Webinar der Stiftung Umweltenergierecht hat Dr. Nils Wegner erläutert, wie der Bundesgesetzgeber mit „Länderöffnungsklausel“ und „Gemeindeöffnungsklausel“ neue Impulse für die Umsetzung der Vorgaben des WindBG setzt und damit die Flächenbereitstellung für die Windenergie vorantreibt. Auf Grundlage der Länderöffnungsklausel haben die Länder nunmehr die Möglichkeit, nicht nur ambitioniertere Ziele für die Flächenausweisung zu setzen, sondern diese Vorgaben an ihre Planungsträger auch mit den Sanktionen des Windenergieflächenbedarfsgesetzes zu versehen. Werden die landeseigenen Ziele verfehlt, können die Länder dies nun mit der Konsequenz verknüpfen, dass im gesamten betroffenen Plangebiet die Außenbereichsprivilegierung gilt. Mit der Gemeindeöffnungsklausel haben zudem die Gemeinden mehr Freiheiten, Flächen für die Windenergie auch dann auszuweisen, wenn sie zur Umsetzung der Vorgaben des WindBG nicht zuständig sind. Dr. Wegner betonte zudem, dass es nun an den Ländern ist, letzte Unklarheiten zu beseitigen, die den neuen Regelungen noch anhaften: „Davon würden alle Akteure sehr profitieren.“

Zu den Vortragsfolien

„Ariadne 2“: Leitprojekt zur Klimaneutralität geht in zweite Förderphase

Würzburg, 1. September 2023

Das Forschungsprojekt „Ariadne“ ist als ein Kopernikus-Projekt Teil einer der größten deutschen Forschungsinitiativen zur Energiewende. Als Teil dieses großen und renommierten Forschungskonsortiums untersucht die Stiftung Umweltenergierecht dort seit Mitte 2020 aus rechtswissenschaftlicher Perspektive, welche Politikinstrumente sich eignen, um die Klimaschutzziele zu erreichen (hier geht es zu den bisherigen Projektergebnissen). Nun beginnt die zweite Förderphase bis 31.08.2026. Der Schwerpunkt der rechtswissenschaftlichen Arbeiten liegt künftig auf Rechtsfragen des Strom- und Energiemarktdesigns, der EU-Dimension sowie der Mehrebenengovernance der Energiewende.