Auf Einladung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) hat Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht heute die bauplanungs- und genehmigungsrechtlichen Bedingungen des Repowerings von Windenergieanlagen beleuchtet. Auf dem BfN-Austauschforum „Naturschutzaspekte beim Repowering von Windenergieanlagen“ ging er dabei auf die weitgehende planungsrechtliche Privilegierung von Repoweringvorhaben und die genehmigungsrechtlichen Erleichterungen sowie auf aktuelle Rechtsänderungen ein.