Im 11. Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht „Der beihilferechtliche Rahmen für Maßnahmen zur Gewährleistung einer angemessenen Stromerzeugung“ erläutert Katharina Merkel, LL.M. (Aberdeen) den beihilferechtlichen Rahmen der Diskussion um eine Weiterentwicklung der bestehenden Netzreserve zur Kapazitätsreserve. Der Schwerpunkt dieses Hintergrundpapiers liegt in der Darstellung der Entwicklung der bisherigen beihilferechtlichen Genehmigungspraxis im Bereich der Vergütung von Leistungsvorhaltung. Insbesondere die Auslegung der abstrakten Vorgaben der neuen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien durch die Europäische Kommission im Fall des britischen Kapazitätsmarktes liefert wertvolle Hinweise zur Vereinbarkeit von Beihilfen zur Förderung angemessener Stromerzeugungskapazitäten mit dem Binnenmarkt.