Vortrag zum Rechtsrahmen von Flexibilitätsmärkten bei der Abschlussveranstaltung des Projektes „Grid Integration“

Darmstadt, 26. August 2019

Am 26. August veranstaltete das Forschungskonsortium bestehend aus der Bergischen Universität Wuppertal (BUW), dem Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE, der Entega AG sowie der Stiftung Umweltenergierecht in den Räumlichkeiten der Entega AG die Abschlussveranstaltung zum Vorhaben „Grid Integration – Technische Integration und Steuerung von marktorientierten dezentralen Flexibilitäten in einem Verteilnetzautomatisierungssystem“. Von den Projektpartnern wurden die zentralen Ergebnisse des Projekts vorgestellt. Seitens der Stiftung Umweltenergierecht trug Dr. Johannes Hilpert in seinem Vortrag die Kernergebnisse zur rechtlichen Einordnung des von den Projektpartnern entwickelten Marktmodells vor. Der Abschlussbericht des Vorhabens wird voraussichtlich im 4. Quartal 2019 veröffentlicht. Behandelt werden alle relevanten Rechtsfragen, die sich bei der Umsetzung eines Flexibilitätsmarktes zum effizienten Umgang mit Netzengpässen stellen. Dies betrifft insbesondere die Einordnung in das Netzsicherheitsmanagement nach den §§ 13 ff. EnWG sowie in das sog. Netzampel-Konzept.