Archiv für Februar 2025

Netzentgelte als entscheidender Faktor einer regulierten Transformationskostenverteilung

Wien, 27. Februar 2025

Vom 26. bis 28. Februar 2025 fand in Wien die 14. Internationale Energiewirtschaftstagung statt. Das Thema der Tagung: „Organisation und Dynamik von Energiemärkten und Investitionen in Infrastrukturen: Balance zwischen langfristigen. Klimazielen und aktuellen Realitäten“. Dr. Tobias Klarmann vertrat dort die Stiftung Umweltenergierecht und referierte zur Entwicklung der EU-Netzentgeltregulierung als entscheidenden Faktor einer regulierten Transformationskostenverteilung.

Dabei erklärte er zunächst die grundsätzliche Bedeutung von Netzentgelten und ordnete sie in den Kontext einer Transformationskostenverteilung ein. Im Anschluss erläuterte er die unionsrechtlichen Vorgaben für die Ausgestaltung der Netzentgelte als relevanten Rechtsrahmen und zeigte, wie konkrete Reformvorschläge sich daran prüfen lassen. Außerdem setzte er sich kritisch mit der zunehmenden Anzahl von unterschiedlichen Regulierungszielen auseinander.

Forschungs- und Umsetzungsprojekt unIT-e² nach 3 ½ Jahren erfolgreich abgeschlossen

München/Würzburg, 18. Februar 2025

Über 30 Projektpartner aus den Bereichen Automobil- und Energiewirtschaft, IT und Ladeinfrastruktur sowie Wissenschaft haben im Verbundprojekt unIT-e² in mehreren unabhängigen Feldversuchen über 12.000 Ladevorgänge umgesetzt und wissenschaftliche Analysen im Kontext der vernetzen E-Mobilität vorgenommen. Insgesamt kommt das Konsortium zu dem Schluss, dass es für die erfolgreiche Integration von Elektrofahrzeugen ins Stromnetz unter anderem einer grundlegenden Überarbeitung der Netzentgeltsystematik sowie des zugehörigen europäischen Rechtsrahmens bedarf.

Nach dreieinhalb Projektjahren ging das Projekt unIT-e² am 31. Januar 2025 zu Ende. Im Rahmen einer Ergebnissynthese wurden mit den erlangten Erkenntnissen durch das Konsortium eine Reihe konkreter Vorschläge und Empfehlungen an Politik, Regulator, Standardisierungsgremien und die beteiligten Branchen erarbeitet. Diese wurden nun in einem Ergebnisbericht veröffentlicht. Die Stiftung Umweltenergierecht beteiligte sich am Projekt mit zahlreichen Studien, Fachaufsätzen und internen wie externen Vorträgen.

Zur Pressemitteilung des Projektkonsortiums

Stiftung Umweltenergierecht verstärkt die wissenschaftliche Leitung

Würzburg, 17. Februar 2025

Die Stiftung Umweltenergierecht erweitert ihre Forschungsarbeit und damit auch ihre wissenschaftliche Leitung mit fünf neuen Köpfen. Neben vier Projektleitungen verstärkt der renommierte Rechtsanwalt und Spezialist im Emissionshandel, Dr. Markus Ehrmann, die Stiftung mit der zentralen Funktion eines Forschungsgebietsleiters.

Dr. Markus Ehrmann wird sich in seiner neuen Position als Co-Forschungsgebietsleiter insbesondere mit dem europäischen und internationalen Energie- und Klimaschutzrecht befassen. Das Forschungsgebiet führt er gemeinsam mit Stiftungsvorstand und Co-Forschungsgebietsleiter Fabian Pause. Dr. Markus Ehrmann ist seit 2000 als Rechtsanwalt und seit 2009 als Fachanwalt für Verwaltungsrecht tätig, seit 2013 als Partner einer auf das öffentliche Recht spezialisierten Kanzlei in Hamburg. Er wurde für seine Arbeit mehrfach ausgezeichnet, zum Beispiel wurde er neun Jahre in Folge im Branchendienst JUVE als führender Name im Öffentlichen Wirtschaftsrecht (Umweltrecht) geführt.

Daneben verstärken mehrere neue Projektleitungen die wissenschaftliche Leitung der Stiftung: Dr. Nora Grabmayr, Christoph Kisker, Dr. Carolin König und Dr. Stephan Wagner. Zudem wird Dr. Matthias Leymann als Senior Wissenschaftler die Stiftung im Bereich des Forschungsgebiets Recht der Wärmeversorgung verstärken.

Weitere Informationen dazu in unserer Pressemitteilung.

Neue Studie zur Abweichung von Zielen der Raumordnung zugunsten von Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen

Würzburg, 12. Februar 2025

Mithilfe von Zielabweichungen können im Einzelfall entgegenstehende Raumordnungsvorgaben überwunden, Flächen kurzfristig für den EE-Ausbau bereitgestellt und aufwendige Änderungen von Raumordnungsplänen vermieden werden. Nicht zuletzt zu diesem Zweck hat auch der Gesetzgeber das Zielabweichungsverfahren in § 6 Abs. 2 S. 1 ROG zuletzt gestärkt und im Windbereich verschiedene Sonderregelungen für die Zielabweichung vorgesehen.

Die Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 39, „Strategische Umweltprüfung bei Abweichungen von Zielen der Raumordnung“, zeigt auf, wie eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. September 2023 (4 C 6/21) dem zuwiderläuft und den Anwendungsbereich von Zielabweichungen deutlich beschränkt. Mit Blick auf europarechtliche Vorgaben der Richtlinie über die strategische Umweltprüfung soll immer dann eine Änderung des Raumordnungsplans erforderlich sein und eine Zielabweichung ausscheiden, wenn die Abweichung voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen hat. Die Autoren Steffen Benz, Jonas Otto und Dr. Nils Wegner analysieren die potenziellen Folgen der Entscheidung für PV-Freiflächen- und Windenergievorhaben und skizzieren Handlungsmöglichkeiten des Gesetzgebers.