Unter dem Titel „§ 14a EnWG: Schlüssel zur Netzstabilität oder Eingriff in die Verbraucherautonomie?“ diskutierten heute Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit diversen Medien über die Festlegungen der BNetzA zu § 14a EnWG. Diese betreffen die verpflichtende Beteiligung neuer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen an Netzsteuerungsmaßnahmen der Verteilernetzbetreiber im Gegenzug für Vergünstigungen bei den Netzentgelten. Die Veranstaltung wurde im Zuge des „Kopernikus-Presseclubs“ durchgeführt. Dr. Johannes Hilpert von der Stiftung Umweltenergierecht berichtete zu den rechtlichen Grundlagen der § 14a EnWG-Festlegungen und lieferte Einschätzungen, welche Änderungen diese im Vergleich zur bisherigen Situation bringen und welche Hürden der praktischen Umsetzung noch entgegenstehen. Die Stiftung ist über das Projekt „Ariadne“ in das Kopernikus-Netzwerk integriert.
Archiv für Juli 2024
Das Projekt unIT-e² biegt auf die Zielgerade – wie vereint man Energiewirtschaft und Elektromobilität?
Berlin, 10./11. Juli 2024
Im Rahmen einer zweitägigen Veranstaltung in Berlin präsentierte das Verbundkonsortium des Projektes unIT-e² erste Ergebnisse und diskutierte diese mit den Tagungsteilnehmenden. Ziel des Forschungsvorhabens ist, Energiewirtschaft und Elektromobilität zusammen zu denken, Hemmnisse zu identifizieren und Lösungswege aufzuzeigen.
Die Mitarbeitenden der Stiftung waren an beiden Tagen in verschiedenen Rollen eingebunden. Anna Papke beleuchtete in einer interaktiven „Customer Journey“ einzelne rechtliche Aspekte des bidirektionalen Ladens. Dr. Tobias Klarmann stellte in einem Vortrag die wesentlichen Aspekte von § 14a EnWG dar. Und Dr. Johannes Hilpert war Teil des Panels der Podiumsdiskussion „Wo steht die intelligente, bidirektionale Elektromobilität und ihre Netzintegration? Und was fehlt noch?“. Er machte deutlich, wo noch regulatorische Hemmnisse für das bidirektionale Laden liegen, betonte aber, dass ein Gesamtkonzept zur Einbindung von Flexibilitäten vorzugswürdig ist.
Unter dem Titel „Beyond the road“ wurde zudem ein Synthesebericht veröffentlicht, der sich dem Thema „Netzintegration der Elektromobilität“ widmet. Die Ergebnisse wurden im Projekt offen diskutiert, so dass nicht ein einzelnes Umsetzungskonzept erstellt wurde, sondern verschiedene Wege aufgezeigt werden, wie in den Netzen mit einem zunehmenden Hochlauf der Elektromobilität und hohen Gleichzeitigkeiten des Strombezugs umgegangen werden kann.
Was bewirken die Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land?
Ingelheim, 10. Juli 2024
Auf Einladung des Bundesverbands WindEnergie (BWE) hat Frank Sailer auf dem heutigen Windbranchentag Rhein/Main/Saar die neuen Regelungen zu den Beschleunigungsgebieten dargestellt. Er erläuterte, wie diese Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land ausgewiesen werden und welche Erleichterungen damit auf Genehmigungsebene verbunden sind. In seinem Fazit sieht er im Konzept der Beschleunigungsgebiete ein erhebliches Vereinfachungs- und Beschleunigungspotenzial für die Genehmigungsverfahren, aber auch neue Anforderungen an die Flächenausweisung.
Die räumliche Steuerung von Repoweringvorhaben ist in Grenzen möglich
Straubing, 2. Juli 2024
Im Rahmen des C.A.R.M.E.N.-Symposiums „Nachhaltig in die erneuerbare Zukunft“ hat Dr. Nils Wegner heute zum „Repowering in der Regional- und Kommunalplanung“ vorgetragen. Er zeigte auf, inwieweit der Gesetzgeber bereits abschließende Entscheidungen über die planungsrechtliche Zulässigkeit von Repoweringvorhaben getroffen hat und welche Steuerungsmöglichkeiten für die Planungsträger weiterhin bestehen. Die Auswirkungen der aktuellen Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wurden mit den Teilnehmenden diskutiert und die Besonderheiten der Repoweringsteuerung in Bayern aufgezeigt.
Der Vortrag basiert auf einer Praxishilfe des Umweltbundesamts, die im Rahmen des Vorhabens „Abbau von Hemmnissen beim Repowering von Windenergieanlagen“ von Steffen Benz und Dr. Nils Wegner mit erarbeitet haben.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Digitalisierung der Fernwärmeversorgung – Datenschutz- und Datensicherheitsrecht
Frankfurt/Würzburg, 30. Juni 2024
In dem heute veröffentlichten gemeinsamen Abschlussbericht der Projektpartner des Vorhabens „EnEff: Wärme: FW-Digital – Digitalisierung der Technik und Geschäftsprozesse in Wärmeversorgungssystemen“ erörtern Carsten von Gneisenau, Dr. Maximilian Wimmer und Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht die rechtlichen Rahmenbedingungen der Digitalisierung der Fernwärmeversorgung.
Die rechtswissenschaftlichen Untersuchungen haben dabei ergeben, dass der Rechtsrahmen zur Digitalisierung der Fernwärmeversorgung wichtige Vorgaben für Fernwärmeversorgung macht. Dies gilt insbesondere für den Umgang mit personenbezogenen Daten der Kunden und die einzuhaltenden Standards zur Sicherstellung der Cybersicherheit. Letztere wurden durch die jüngsten Rechtsentwicklungen gerade auch für Fernwärmeversorger relevant und insgesamt verschärft.