Bei diesem Jahr erstmalig veranstalteten Saarländischen Wasserstoffkongress gab Oliver Antoni einen Überblick, welche jüngsten und anstehenden Gesetzesvorhaben auf europäischer und nationaler Ebene die Produktion und den Einsatz von nachhaltigem Wasserstoff regulatorisch unterstützen sollen. Er ging in seinem Vortrag dabei sowohl auf die Absichten zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Elektrolyseure als auch Privilegierungen beim Strombezug für Elektrolyseure ein. Ferner stellte er die rechtlichen Anreize zum Einsatz von grünem Wasserstoff im Industrie-, Verkehrs- und Wärmesektor überblicksartig vor.
Archiv für Mai 2024
Oliver Antoni gibt Überblick zum aktuellen rechtlichen Rechtsrahmen für nachhaltigen Wasserstoff
Saarbrücken, 28. Mai 2024
Dr. Maximilian Wimmer im Interview zu der Novelle der Gebäudeeffizienzrichtlinie
Löhne, 23.05.2024
Im Interview mit den Solarthemen berichtet Dr. Maximilian Wimmer wissenswertes rund um die Gebäudeeffizienzrichtlinie. Er erläutert die zukünftigen Pflichten für die Mitgliedstaaten und die zugehörigen Fristen zur Umsetzung.
Im Fokus stehen die neuen Nullemissionsstandards, die Solarenergiepflichten sowie die Auswirkung des schrittweisen Ausstiegs aus Öl- und Gasheizungen im Rahmen der nationalen Gebäuderenovierungspläne.
Dr. Maximilian Wimmer stellt klar, dass hier durchaus neue Pflichten auf die Mitgliedstaaten zukommen, aber noch unklar ist, wie diese tatsächlich umgesetzt werden. Insbesondere die politische Debatte wird nun zeigen, inwieweit auf Ordnungsrecht und inwieweit auf Förderprogramme gesetzt wird.
Aus drei Forschungsgebieten werden fünf
Würzburg, 16.05.2024
Mit der institutionellen Förderung eröffnen sich neue spannende Perspektiven für die Forschung zum Klimaschutzrecht bei der Stiftung Umweltenergierecht! Aus drei Forschungsgebieten werden fünf: Aus dem Bereich „Recht der erneuerbaren Energien und Energiewirtschaft“ werden das „Recht der Netzinfrastrukturen“ und das „Recht der Wärmeversorgung“ als eigenständige Forschungsgebiete ausgegliedert. Die drei bisherigen Forschungsgebiete werden inhaltlich und personell ausgebaut.
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Beschleunigung der Energiewende in Bayern: Dr. Daniela Fietze als Sachverständige im Bayerischen Landtag
Würzburg/München, 16. Mai 2024
Dr. Daniela Fietze war am 16. Mai 2024 als Sachverständige im Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung des Bayrischen Landtags zum Thema Beschleunigung der Energiewende im Strombereich.
In ihrer Stellungnahme betonte sie, dass der Rechtsrahmen der Energiewende zwar stark bundes- und EU-rechtlich geprägt sei, Bayern aber Möglichkeiten habe, die Energiewende zusätzlich zu beschleunigen. Im Bereich der finanziellen Förderung seien dies eher wenige Bereiche, die nicht bereits durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert würden. Ein mögliches Beispiel seien (netzdienliche) Speicher im Quartier.
Im Bereich des ordnungsrechtlichen „Forderns“ könne erwogen werden, die Solardachpflicht in Bayern auch auf Wohngebäude zu erstrecken.
Im Bereich der rechtlichen Privilegierung empfahl sie, die Geltung der Abstandsflächen in Art. 6 der Bayerischen Bauordnung für Windenergieanlagen aufzuheben – deren Schutzzwecke wie eine ausreichende Belichtung und Belüftung in bewohnten Gebieten seien durch Windenergieanlagen nicht berührt.
Die EU-Regeln für Wasserstoffinfrastruktur setzen den Rahmen für die Entwicklung der Wasserstoffmärkte – und Akteure in diesen Märkten
Karlsruhe/Aachen, 13. Mai 2024
Im Rahmen des 4. KIT-LUT-VTT Workshops zu Power2X stellte Jana Nysten die Grundzüge der neuen EU-Regeln für Bau, Betrieb und Nutzung von Wasserstoffinfrastruktur vor. Sie erklärte, dass der EU-Gesetzgeber mit diesen Regeln ein bestimmtes Bild vor Augen hat, wie die Wasserstoffmärkte funktionieren und welche Akteure darin wie agieren sollen. Diese ist angelehnt an die Gas- und Strommärkte und die darin in den letzten Jahren vollzogenen Liberalisierung. Entsprechend gelten auch für die Wasserstoffnetze grundsätzlich Vorschriften zu Entflechtung und Drittzugang. Allerdings bestehen diese Netze bislang noch kaum. Eine besondere Herausforderung wird also darin liegen, Infrastruktur zu entwickeln, und diese Entwicklung zu finanzieren. In der anschließenden Diskussion beantwortete sie außerdem Fragen zum Grundsatz der „Energieeffizienz an erster Stelle“ und der Rolle der Sektorenkopplung bei der Netzentwicklungsplanung.
Erleichterter Weg zum Baurecht für hofnahe Anlagen der Agri-PV
Würzburg, 1. Mai 2024
Im heute veröffentlichten Aufsatz „Landwirtschaft und Photovoltaik auf derselben Fläche: Die neue Privilegierung für die Agri-PV nach § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB“ analysieren Jonas Otto und Dr. Nils Wegner die Voraussetzungen, unter denen hofnahe Anlagen der Agri-PV nunmehr auch ohne einen Bebauungsplan planungsrechtlich zulässig sind. Die einzelnen Anforderungen in § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB werden umfassend für die Praxis aufgearbeitet. Insbesondere legen die Autoren dar, wann der geforderte räumlich-funktionale Zusammenhang der Agri-PV-Anlage zum jeweiligen Betrieb besteht und wie die Größenbegrenzung der privilegierten Anlagen auf 2,5 Hektar in Bezug auf verschiedene Anlagenkonfigurationen zu verstehen ist. Im Kontext der Rechtsentwicklung für die Steuerung des Ausbaus von PV-Freiflächenanlagen insgesamt nimmt § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB zum jetzigen Zeitpunkt eine Sonderstellung ein, da der Gesetzgeber mit der Regelung für die Agri-PV erstmals eine PV-Mehrfachnutzung nicht nur im Förderrecht anreizt, sondern sie auch im Planungsrecht besserstellt.
Der Aufsatz erschien in
„Die Gemeinde – Zeitschrift für die kommunale Selbstverwaltung in Schleswig-Holstein, 2024, Heft 4.“