Archiv für November 2023

Digitalisierung der Fernwärmerversorgung: Vielzahl von Vorschriften des Datenschutzes und der Cybersecurity

Frankfurt am Main/Würzburg, 22. November 2023

Im Rahmen des Projekts EnEff: Wärme: FW-Digital – Digitalisierung der Technik und Geschäftsprozesse in Wärmeversorgungssystemen haben Oliver Antoni und Carsten von Gneisenau von der Stiftung Umweltenergierecht einen Beitrag zum Abschlussbericht „Guidebook for the Digitalisation of District Heating: Transforming Heat Networks for a Sustainable Future“ des International Energy Agency Technology Collaboration Programme in District Heating und Cooling (Annex TS4 | Digitalisation of district heating) verfasst. In ihrem Beitrag (Kapitel 9) stellen sie die europäischen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) beim Umgang mit den Daten in der Fernwärmeversorgung und die teils neu erlassenen Regelungen zur Datensicherheit auf Grundlage des Cybersecurity Acts (EU 2019/881) sowie der NIS II (EU 2022/2555) dar.

Das Guidebook ist hier kostenfrei verfügbar.

Wärmeplanungsgesetz: Einheitliche Rahmenbedingungen mit Spielräumen für die Länder

Würzburg, 22. November 2022

Im heutigen Webinar der Stiftung Umweltenergierecht haben Oliver Antoni und Svenja Henschel die Regelungen des am 17. November 2023 beschlossenen Wärmeplanungsgesetzes des Bundes (WPG) vorgestellt. Mit dem Gesetz vereinheitlicht der Bund die sich auf Länderebene in den letzten Jahren heterogen entwickelte Rechtslage zur Aufstellung und den Inhalten von Wärmeplänen.

Neben den wesentlichen Regelungen zur Durchführung und den Inhalten der Wärmeplanung wurde dabei ferner die rechtliche Verknüpfung des WPG mit dem novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die (fehlende) Rechtsverbindlichkeit der Wärmeplanung thematisiert, die als strategisches Planungsinstrument im Wesentlichen keine rechtliche Außenwirkung entfaltet. Im zweiten Schwerpunkt wurden die Umsetzungspflichten, aber auch die verbleibenden Regelungsspielräume der Länder beleuchtet. So können die Länder zunächst die planungsverantwortliche Stelle bestimmen und etwa für kleinere Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern ein vereinfachtes Verfahren für die Wärmeplanung vorsehen oder regeln, dass für mehrere Gemeindegebiete eine gemeinsame Wärmeplanung erfolgen kann (sog. Konvoi-Verfahren).

Datenschutz und Cybersicherheit: Viel ist rechtlich geregelt, aber auf Fernwärmeversorger kommt noch viel zu

Berlin, 21. November 2023

Auf der internationalen Fernwärmekonferenz des Fraunhofer IEE zum Thema „Digitalisation as the Enabler for High Performance District Heating Systems“ referierte Carsten von Gneisenau von der Stiftung Umweltenergierecht zu den rechtlichen Voraussetzungen für Datenschutz und Cybersicherheit im Bereich der Fernwärme und Fernkälteversorgung. In seinem Vortrag stellte er anhand der europäischen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar, in welchen Fällen personenbezogene Daten vorliegen und durch die Fernwärme- und Fernkältebetreiber verarbeitet werden dürfen.

Darüber hinaus ging er auf die neuen Vorgaben der europäischen Netz- und Informationssicherheitsrichtlinie (NIS II) ein, die in Zukunft in nationales Recht umgesetzt werden müssen. „Sie werden – mit der Umsetzung in nationales Recht – jedenfalls für viele Fernwärmebetreiber die zu erfüllenden Anforderungen im Bereich der Cybersicherheit deutlich erhöhen, sowohl in qualitativer als auch quantitativer Hinsicht“, erklärt Carsten von Gneisenau.

Praxishilfe zum Repowering in der Regional- und Kommunalplanung veröffentlicht und vorgestellt

Dessau-Roßlau/Würzburg, 20. und 21. November 2023

In den kommenden Jahren wird das Thema Repowering, d. h. das Ersetzen älterer Windenergieanlagen durch moderne, leistungsstärkere Windenergieanlagen, weiter an Bedeutung gewinnen. Welche planerischen Möglich­keiten und Grenzen zur räumlichen Steuerung von Re­oweringvorhaben auf der regionalen und kommuna­len Ebene nach der Reform der Flächenbereitstellung für die Windenergie bestehen, ist Gegenstand der Praxishilfe zum Repowering in der Regional- und Kommunalplanung, die am 20. November 2023 vom Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht wurde. Verfasst wurde die Praxishilfe von Dr. Nils Wegner und Steffen Benz von der Stiftung Umweltenergierecht im Rahmen des Projektes „Abbau von Hemmnissen für das Repowering“.

Am 21. November 2023 wurde die Praxishilfe von den beiden Autoren in einem Webinar vorgestellt. Im ersten Veranstaltungsblock präsentierten Dr. Nils Wegner und Steffen Benz in einem Vortrag die zentralen Inhalte der Praxishilfe. Im zweiten Block der Veranstaltung richtete sich der Fokus auf die Praxis: Ulrich Tasch vom Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (zum Vortrag) und Julia Blom von der ABO WIND AG (zum Vortrag) berichteten aus planerischer und unternehmerischer Perspektive anhand konkreter Beispiele, wie mit den Herausforderungen der Repoweringplanung in der Praxis umgegangen wird und welche Fragen sich hier weiterhin stellen.

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Das besonders hohe Gewicht der Erneuerbaren aufgrund von Klimaschutz, Gesundheitsschutz und Versorgungssicherheit

Würzburg, 20. November 2023

In ihrem Beitrag „Klimaschutz, Gesundheitsschutz und Versorgungssicherheit beim Ausbau der erneuerbaren Energien“ in der aktuellen Ausgabe 11 der Zeitschrift für Umweltrecht (S. 604-611) setzen Frank Sailer und Maria Deutinger von der Stiftung Umweltenergierecht die Aussagen des VG Braunschweig (Urt. v. 11. Mai 2022 – 2 A 100/19) in den Kontext des neuen § 2 EEG 2023.

Das VG Braunschweig hatte bereits vor Inkrafttreten von § 2 EEG 2023 zugunsten der Zulässigkeit einer Windenergieanlage gegen Höhenbeschränkungen entschieden, indem es im Rahmen der Abwägung das Interesse am Ausbau der Erneuerbaren wegen des Klimaschutzes, des klimawandelbedingten Lebens-, Gesundheits- und Eigentumsschutzes und der Energieversorgungssicherheit zurecht besonders hoch gewichtete. Damit zeichnete das Gericht – von der Fachwelt weitestgehend unbemerkt – gewissermaßen den nunmehr vom Gesetzgeber in § 2 EEG 2023 verbindlich festgelegten relativen Gewichtungsvorrang für die erneuerbaren Energien vor.

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Wasserstoff: Aktuelle Studie zeigt Notwendigkeit für kohärenten Rechtsrahmen

Würzburg, 20. November 2023

In der heute veröffentlichten Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 32, „Wie man (k)einen einheitlichen Rahmen für grünen Wasserstoff schafft“, analysieren Burkhard Hoffmann, Johanna Kamm und Fabian Pause von der Stiftung Umweltenergierecht die jüngsten Gesetzesänderungen der EU im Bereich Wasserstoff. Die Studie bewertet rechtlich die Wasserstoff-Delegierte-Verordnung in Verbindung mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und ihrer heute in Kraft getretenen Novellierung. Dabei werden rechtliche Unklarheiten aufgezeigt, die sich gerade auch im Zusammenspiel der Wasserstoff-Delegierte-Verordnung mit der ihr zugrundeliegenden Ermächtigungsgrundlage ergeben.

Die Autorinnen und Autoren zeigen auf, dass die Auslegung einzelner Regelungen in der Wasserstoff-Delegierte-Verordnung zu Schwierigkeiten führt und hieraus rechtliche Unsicherheiten entstehen. Aus diesen Ergebnissen lassen sich allgemeine Regelungsherausforderungen bei der Delegation von Rechtsakten an die EU-Kommission ableiten, die bei der Wahl dieses Rechtsinstruments berücksichtigt werden sollten. Die Ergebnisse der Studie verdeutlichen die Notwendigkeit einer klaren und kohärenten Grundlage im Gesetz, um die erfolgreiche Anwendung delegierter Rechtsakte zu gewährleisten.

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Beitrag über die Kerninhalte des neuen Wärmeplanungsgesetzes des Bundes

Würzburg, 16. November 2023

In ihrem Beitrag „Das neue Bundes-Wärmeplanungsgesetz – Überblick und Einordnung der wesentlichen Regelungen“ in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift EnergieRecht (ER) geben Svenja Henschel und Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht einen Überblick über den zentralen Regelungsgehalt des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes (WPG), das der Bundestag mittlerweile verabschiedet hat und das zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Mit dem WPG werden zum einen die gesetzlichen Grundlagen für eine verbindliche Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung sowie ein einheitlicher Rechtsrahmen für deren Durchführung geschaffen. Zum anderen sieht das WPG Vorgaben für den Ausbau und die Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung vor.

In dem Beitrag wird ferner die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens – vor allem aufgrund der Verknüpfung mit den Pflichten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – viel diskutierte Frage nach der Verbindlichkeit von Wärmeplänen näher beleuchtet. Danach ist die Wärmeplanung ein strategisches Planungsinstrument ohne unmittelbare Rechtswirkung. Dies hat zur Folge, dass Dritte daraus keine Klage- oder Antragsbefugnis ableiten können und dass der Wärmeplan – selbst die Einteilung in ein voraussichtliches Wärmeversorgungsgebiet – keine Pflichten für die Bürger begründet. Angesichts bestehender Berücksichtigungspflichten ergeben sich aber gewisse mittelbare Rechtswirkungen für die Verwaltung und einen eingeschränkten Adressatenkreis.

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Solarpaket I mit Nachschärfungsbedarf: Prof. Dr. Thorsten Müller als Sachverständiger im Bundestag

Berlin, 15. November 2023

Der Bundesgesetzgeber hat das Ziel, die Energieerzeugung aus Photovoltaik zu steigern. Ein Baustein hierfür ist das sogenannte Solarpaket I. Bei der heutigen Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Klimaschutz und Energie sprach auch Prof. Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht als Sachverständiger zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Solarpaket I.

In seiner zusammen mit Dr. Daniela Fietze, Dr. Markus Kahles und Dr. Nils Wegner erarbeiteten Stellungnahme begrüßte Müller den Entwurf. Dieser mache vor allem mit dem Ziel, den Solarausbau durch eine Vereinfachung des historisch gewachsenen Regelungsbestands zu fördern, deutliche Schritte in die richtige Richtung. Im Detail gebe es aber noch einige Regelungsbestandteile und Ausgestaltungsvorschläge, die die angestrebten Ziele vermutlich nicht erreichen. Daher besteht laut Müller mit Blick auf einzelne Regelungsbereiche noch Nachschärfungsbedarf.

Am Beispiel der vorgeschlagenen Regelungen zur Verpflichtung der Netzbetreiber zur Vorlage des Ergebnisses der Netzberechnung, zur Duldungspflicht zum Überfahren von Grundstücken und zur Verbesserung der Synergien für Energieerzeugung, Naturschutz und Landwirtschaft zeigte er auf, dass die angestrebten Regelungsziele nicht rechtssicher erreicht werden können und wie alternative Regelungsansätze aussehen könnten.

Optionen des heutigen Rechtsrahmens für die Umsetzung von Wärmeplänen

Würzburg/Berlin, 14. November 2023

Beim WebSeminar des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) zum Thema „Kommunale Wärmeplanung – Konzept, Aufgabenfelder, Umsetzungsinstrumente“ hat Oliver Antoni heute das grundsätzliche Vorgehen bei der Wärmeplanung nach dem kommenden Wärmeplanungsgesetz (WPG) vorgestellt und sich insbesondere mit der Frage auseinandergesetzt, in welchem Maße die zu erstellenden Wärmepläne rechtsverbindlich sind. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Wärmeplanung als strategisches Instrument weitgehend rechtsunverbindlich für Dritte sein; dennoch muss die Verwaltung Wärmepläne in bestimmten Verfahren berücksichtigen.

Ferner skizzierte er welche rechtlichen Instrumente der Rechtsrahmen heute schon für die Umsetzung von Wärmeplänen bereit hält. Diese finden sich insbesondere im allgemeinen und besonderen Städtebaurecht und bei der Satzungsbefugnis der Gemeinden, Anschluss- und benutzungszwänge hinsichtlich der Versorgung über Wärmenetze festzulegen.

Beschleunigungsansätze zum Ausbau von Elektrolyseuren

Leipzig, 10. November 2023

Bei der traditionsreichen Jahrestagung der Gesellschaft für Umweltrecht, die am 10. und 11. November im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stattfand, war Prof. Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht eingeladen worden, um zu den Beschleunigungsansätze im Zulassungsrecht für Elektrolyseure zu referieren. In seinem Vortrag beleuchtete er den Rechtsrahmen für Elektrolyseure und seine Entwicklungsperspektiven.

Dabei stellte er fest, dass es etwa mit § 249a BauGB erste Elemente im Zulassungsrecht gibt, die spezifisch auf grünen Wasserstoff ausgerichtet sind. Insgesamt bestehe der Rechtsrahmen aber im Wesentlichen aus allgemeinen Vorgaben und Regelungen zur Erzeugung von Wasserstoff auf fossilen Energieträgern. Aus den Änderungen des Unionsrechts im Zug des Green Deals würden jedoch Impulse für eine Fortentwicklung ausgehen.

„Der Bundesgesetzgeber sollte bei der Überarbeitung des Rechtsrahmens aber nicht undifferenziert aktuell im Zuge der Energiewende diskutierte Regelungsansätze für den Ausbau der Elektrolyseure übertragen, sondern auf der Basis einer sachbereichsspezifischen Analyse von Hemmnissen und Lösungsansätzen gezielt wirkungsvolle Maßnahmen entwickeln“, so Müller.

CBAM erklärt – Der neue EU-Grenzausgleichsmechanismus für EU-Unternehmen

Aachen, 9. November 2023

Der neue EU-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) ist seit dem 1. Oktober 2023 operativ. Zunächst bedeutet dies lediglich Berichterstattungspflichten für die Importeure von Produkten, die unter den CBAM fallen. Ab 2026 müssen die Verpflichteten dann auch CBAM-Zertifikate kaufen, das bedeutet einen Preis für die grauen Emissionen ihrer Produkte zahlen.

Beim Expertenforum „Global Environmental Compliance“ des Fraunhofer IPA erklärte Jana Nysten von der Stiftung Umweltenergierecht in einem Vortrag den neuen Mechanismus und diskutierte mit den Teilnehmenden, welche Konsequenzen das System für ihre eigene Compliance haben kann.

Beschleunigungsgebiete und § 6 WindBG: Stiftung unterwegs auf den 31. Windenergietagen in Potsdam

Potsdam, 8. November 2023

Auf den 31. Windenergietagen in Potsdam waren Frank Sailer und Dr. Nils Wegner für die Stiftung Umweltenergierecht vor Ort. Mit der Unterstützung von Enertrag konnte von der Stiftung erstmals ein eigenes Forum ausgerichtet werden. In zwei Vorträgen beschrieben Dr. Nils Wegner und Frank Sailer die Herausforderungen bei der Umsetzung der sogenannten Beschleunigungsgebiete nach der novellierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU.

Dr. Nils Wegner fokussierte sich im ersten Vortrag auf die Anforderungen an die Ausweisung solcher Gebiete und stellte heraus, wie sich die hierfür nötigen Prozesse in bereits laufende Ausweisungsverfahren in Deutschland, unter anderem zum Vollzug des Zwei-Prozent-Ziels des Windenergieflächenbedarfsgesetzes, einsortieren. Hierauf aufbauend stellte Frank Sailer im zweiten Vortrag dar, welche Erleichterungen und Veränderungen für die Zulassung von Windenergievorhaben in Beschleunigungsgebieten zu erwarten sind.

Dem bereits geltenden Recht widmete sich Frank Sailer in einem weiteren Vortrag mit Dr. Luisa Pfalsdorf von der BayWa r.e. Wind GmbH. Unter der Überschrift „Die modifizierte Artenschutzprüfung nach § 6 WindBG aus naturschutzrechtlicher und -fachlicher Sicht“ arbeiteten beide die Veränderungen heraus, die § 6 WindBG gegenüber den ansonsten geltenden Prüfanforderungen mit sich bringt.

Die Klimaschutzziele und die Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes: Prof. Dr. Thorsten Müller als Sachverständiger im Bundestag

Berlin, 8. November 2023

2019 ist das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) in Kraft getreten. Die Bundesregierung plant nun nach intensiven Diskussionen Änderungen im KSG, unter anderem mit einem CO2-Gesamtbudget. Zum Klimaschutzprogramm 2023 und zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes wurde Prof. Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht am 8. November 2023 als Sachverständiger in den Bundestags-Ausschuss für Klimaschutz und Energie berufen.

In seiner Stellungnahme sieht Thorsten Müller einen sinnvollen Perspektivwechsel beim KSG, hin zu einem projektionsbasierten, vorausschauendem Handeln. In der konkreten Ausgestaltung attestiert er der Novelle jedoch noch Defizite – insbesondere die Beschränkung auf den Zeitraum bis 2030, mögliche Compliance-Konflikte sowie dem bislang wenig wirkungsvollen Zusammenwirken von KSG und EU-Klimaschutzverordnung. Zudem warnt er vor einem Unterlaufen der Klimaschutzziele und einer Schwächung des KSG, unter anderem durch den Wegfall individueller Zuständigkeiten und dem Fehlen von Handlungsautomatismen. Vielmehr empfiehlt er das Änderungsgesetz zu nutzen, um bestehende Regelungslücken zu schließen.

Bestandsaufnahme zum Energy Sharing: Neue Studie im Auftrag des UBA erschienen

Dessau-Roßlau, 6. November 2023

Mit Energy Sharing soll ein stärkerer Ausbau der Erneuerbaren, eine breitere Teilhabe von Menschen an der Energiewende und ein reduzierter Netzausbau erreicht werden. Dabei soll es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden, Erneuerbaren-Anlagen mitzufinanzieren und den so produzierten Strom gemeinschaftlich zu nutzen. Wie sich die Vorteile durch Energy Sharing tatsächlich auswirken ist noch offen und abhängig von künftigen Rahmenbedingungen. In einer neuen Studie haben die Stiftung Umweltenergierecht und das Öko-Institut im Auftrag des Umweltbundesamts verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten von Energy Sharing verglichen.

Darin wird herausgearbeitet, dass aus dem EU-Recht derzeit keine Pflicht zu einer weitergehenden Förderung von Energy Sharing im deutschen Recht folgt. Die vorliegenden Konzepte verfolgen grundsätzlich Ziele, die im Sinne der Energiewende sind. Es wurde jedoch festgestellt, dass ihr konkreter Beitrag für diese Ziele noch nicht hinreichend gut untersucht und abgesichert ist. Das Forschungsteam empfiehlt daher eine Kosten-Nutzen-Analyse, die Energy Sharing mit anderen Instrumenten vergleicht.

Gemeinsame Pressemitteilung von Stiftung Umweltenergierecht und Öko-Institut e.V.

Gut ein Jahr „überragendes öffentliches Interesse“ in § 2 EEG 2023: Wie wirkt die gesetzgeberische Wertungsentscheidung zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren?

Würzburg, 2. November 2023

Die heute veröffentliche Würzburger Studie „Das überragende öffentliche Interesse und die öffentliche Sicherheit nach § 2 EEG 2023“ setzt sich mit dem in § 2 EEG 2023 festgeschriebenen „überragenden öffentlichen Interesse“ am Ausbau der Erneuerbaren sowie deren Beitrag zur „öffentlichen Sicherheit“ auseinander. Frank Sailer und Saskia Militz von der Stiftung Umweltenergierecht erläutern darin den Inhalt und die Wirkungsweise des § 2 EEG 2023 und zeigen konkrete Anwendungsbeispiele sowie die neuste Rechtsprechung auf. Außerdem wird Art. 3 EU-Notfall-VO und sein Verhältnis zu § 2 EEG 2023 dargestellt.

Die wesentlichen Erkenntnisse der Studie sind, dass § 2 EEG 2023 eine sinnvolle und wirkungsvolle Regelung sei, die zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren beitragen könne. Der Gesetzgeber dürfe jedoch nicht dabei stehen bleiben. Bund und Länder seien aufgerufen, den Ausbau der Erneuerbaren durch weitere Maßnahmen zu beschleunigen.

Zu diesem Thema veranstaltet die Stiftung Umweltenergierecht am 16. November 2023 ein kostenfreies Online-Seminar.

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