Archiv für Juni 2023

Grenzen und Gestaltungsvarianten für privilegierte Infrastrukturanlagen im EU-Recht

Berlin/Würzburg, 30. Juni 2023

Am 30. Juni 2023 ging es im Online-Fachseminar des Instituts für Energie- und Wettbewerbsrecht in der kommunalen Wirtschaft e.V. um die Definition der „Kundenanlage“ in § 3 Nr. 24a EnWG in ihrer Auslegung durch den Bundesgerichtshof. Diese gilt per gesetzlicher Anordnung nicht als „Energieversorgungsnetz“. Hintergrund des Seminars: Netze sind auf EU-Ebene umfassend reguliert, zugleich fehlt aber eine Definition des „Netz“begriffs. Damit ist auch unklar, inwiefern es Infrastrukturen außerhalb der Netzregulierung gibt.

Als Referentin analysierte Dr. Daniela Fietze von der Stiftung Umweltenergierecht daher die Frage, wie eine Privilegierung von Leitungsinfrastrukturen auf Ebene des EU-Rechts gestaltet werden könnte und welche Grenzen des Primärrechts dabei zu beachten sind. Dabei hob sie die Bedeutung von Netzen für die Verwirklichung des Energiebinnenmarkts und der Grundfreiheiten hervor. Gemeinsam mit den Teilnehmenden wurden Kriterien einer möglichen privilegierungswürdigen Infrastruktur erarbeitet.

Green Deal erklärt: Die Regulierung des entstehenden Wasserstoffbinnenmarkts

Würzburg, 20. Juni 2023

Am kommenden Dienstag, 27. Juni 2023, findet die nächste Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt“ statt. Dabei widmen wir uns erneut dem „Fit for 55“-Paket und dem REPowerEU-Prozess. Beginnen werden wir mit Updates zu den laufenden (und abgeschlossenen) EU-Gesetzgebungsverfahren sowie zu weiteren aktuellen Entwicklungen. Thematischer Schwerpunkt wird dieses Mal die Regulierung des entstehenden Wasserstoffbinnenmarkts im Rahmen des Gas-Wasserstoff-Pakets sein.

Nach den Vorschlägen der EU-Kommission von Dezember 2021 haben nun das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten im Rat ihre Positionen festgelegt. Die Trilogverhandlungen können nun beginnen, eine Einigung ist für dieses Jahr geplant. Mit dem Gas-Wasserstoff-Paket strebt die EU einen raschen Wasserstoffhochlauf an. In unserem Seminar wollen wir die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Positionen von Parlament und Rat unter anderem zu folgenden Punkten analysieren:

  • Wie und von wem werden spezielle Wasserstoffnetze geplant?
  • Wer kann spezielle Wasserstoffnetze bauen und betreiben und unter welchen Bedingungen?
  • Wer hat Zugang zu diesen Netzen? Was sind die Ausnahmen?
  • Wie viel Wasserstoff darf ins bestehende Gasnetz eingespeist werden („Blending“)?

Wir freuen uns, wenn Sie am 27. Juni 2023 um 9:00 Uhr dabei sind. Anmelden können Sie sich gerne auf unserer Veranstaltungsseite.

Wie sieht der rechtliche Rahmen für Smart Markets aus?

Berlin, 19. Juni 2023

Am 19. Juni 2023 fand die Abschlussveranstaltung des vom BMWK geförderten Projektes „Verbundprojekt EOM-Plus“ statt. Gegenstand des Projektes ist es, Potentiale und Rahmenbedingungen für ein marktbasiertes Redispatch-System zu erforschen, das den bestehenden regulatorischen Redispatch ergänzt. Die Projektpartner der Technischen Hochschule Ingolstadt (THI) sowie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) stellten ihre Analysen vor und kamen zu dem Schluss, dass vor allem auf der Lastseite große Potentiale für flexibles Verbrauchsverhalten bestehen, die in einem Smart Market gehoben werden könnten.

Dr. Johannes Hilpert von der Stiftung Umweltenergierecht referierte zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Smart Markets. Er betonte, dass das EU-Recht ein marktbasiertes Redispatch-System ohnehin fordert und das EOM-Plus-Konzept insoweit keinen Bedenken begegnet. Allerdings seien an verschiedenen Stellen gesetzliche Anpassungen erforderlich. Zudem sei zu klären, wie die Netzbetreiber ihre Kosten im Rahmen der Anreizregulierung erstattet bekommen.

Auf die Umsetzung kommt es an! – EE-Richtlinie eröffnet Spielräume für den Artenschutz bei Windenergievorhaben

Kornwestheim, 15. Juni 2023

Auf dem Windbranchentag Baden-Württemberg des BWE hat Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht in einem Impulsvortrag einen Einblick in die europarechtlichen E­ntwicklungen zum Artenschutz bei Windenergievorhaben gegeben. „Die Notfall-Verordnung hat hier einen Paradigmenwechsel herbeigeführt. Erstmals wurde ein Sonderrecht beim Artenschutz für klimaschützende Vorhaben etabliert“, so Wegner. Hierfür wurde ein großer Schritt in Richtung eines populationsbezogenen Ansatzes unternommen, der eine bessere Vereinbarkeit von Artenschutz und Windenergievorhaben und deren schnellere Umsetzung verspricht. Ob dieser Paradigmenwechsel allerdings über die Notfall-Verordnung hinaus auch unter der künftigen EE-Richtlinie von Dauer sei, müsse sich noch zeigen.

Dr. Nils Wegner betonte in seinem Vortrag, dass der absehbare europarechtliche Rahmen (Stichwort: EE-Beschleunigungsgebiete) den Mitgliedstaaten sowohl bei der Reichweite der Sonderregelungen für Windenergie- und andere EE-Vorhaben als auch dem Grad der mit ihnen verbundenen Erleichterungen Spielräume belasse. „Nun aber müssten diese Spielräume auch bei der Umsetzung ins nationale Recht genutzt werden, sollten Windenergievorhaben hiervon umfassend profitieren“, so Wegner.

 

Welche rechtlichen Handlungsoptionen haben die Kommunen bei der Umsetzung von Wärmeplänen?

Göttingen, 9. Juni 2023

Bei der in diesem Jahr erstmalig stattfindenden Konferenz der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen zur Norddeutschen Wärmeforschung hat Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht heute die bestehenden kommunalen Handlungsinstrumente zur Umsetzung von Maßnahmen aus kommunalen Wärmeplänen vorgestellt. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind Wärmepläne zu berücksichtigen, wodurch Flächen für bestimmte Wärmeversorgungsanlagen und -leitungen gesichert werden können. Im besonderen Städtebaurecht sind die Mittel der Sanierungsmaßnahmen und die Stadtumbaumaßnahmen grundsätzlich für die Umsetzung von Maßnahmen im Gebäudebestand geeignet.

Als flankierende Maßnahmen können konsensuale städtebauliche Verträge insbesondere bei Grundstücken in öffentlicher Hand und bei der Fernwärme die Festlegung eines Anschluss- und Benutzungszwang mittels Satzung von den Kommunen eingesetzt werden. Zudem ging Oliver Antoni auf aktuelle rechtliche Forschungsfragen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung ein, der die Stiftung Umweltenergierecht im Projekt „Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung – Integrierte Entwicklung ordnungsrechtlicher, prozess- und maßnahmenbezogener Lösungsansätze für die kommunale Wärmewende (KoWaP-Pro) nachgeht.