Am 30. Juni 2023 ging es im Online-Fachseminar des Instituts für Energie- und Wettbewerbsrecht in der kommunalen Wirtschaft e.V. um die Definition der „Kundenanlage“ in § 3 Nr. 24a EnWG in ihrer Auslegung durch den Bundesgerichtshof. Diese gilt per gesetzlicher Anordnung nicht als „Energieversorgungsnetz“. Hintergrund des Seminars: Netze sind auf EU-Ebene umfassend reguliert, zugleich fehlt aber eine Definition des „Netz“begriffs. Damit ist auch unklar, inwiefern es Infrastrukturen außerhalb der Netzregulierung gibt.
Als Referentin analysierte Dr. Daniela Fietze von der Stiftung Umweltenergierecht daher die Frage, wie eine Privilegierung von Leitungsinfrastrukturen auf Ebene des EU-Rechts gestaltet werden könnte und welche Grenzen des Primärrechts dabei zu beachten sind. Dabei hob sie die Bedeutung von Netzen für die Verwirklichung des Energiebinnenmarkts und der Grundfreiheiten hervor. Gemeinsam mit den Teilnehmenden wurden Kriterien einer möglichen privilegierungswürdigen Infrastruktur erarbeitet.