Mit der Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie bestehen nunmehr erstmalig konkrete sekundärrechtliche Vorgaben für nationale Regelung zur Förderung von Erneuerbaren-Strom. Auch wenn das EEG in der Vergangenheit bereits mehrfach aufgrund EU-Beihilferechts angepasst wurde, besteht nach der Entscheidung des EuGH zur Beihilfefreiheit des EEG 2012 eine neue Situation. In der neusten Würzburger Studie zum Umweltenergierecht wird das Zusammenspiel der verschiedenen Entwicklungen diskutiert und dargestellt, welchen Umsetzungsverpflichtungen der deutsche Gesetzgeber bei künftigen EEG-Reformen nunmehr unterliegt.
Studie vom 9. März 2020