Nils Wegner hat heute im Rahmen der Bund-Länder-Initiative Windenergie beim BMWi vor Behördenvertretern des Bundes- und der Länder die Ergebnisse der von der Stiftung Umweltenergierecht durchgeführten Untersuchung zur SUP-Pflicht von Windenergieerlassen vorgestellt. Gegenstand war die jüngere Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Problematik der Umweltprüfungspflichtigkeit von „Plänen und Programmen“ und die Frage ihrer Übertragbarkeit auf das in den Bundesländern verwandte Instrument der sog. Windenergieerlasse.