Die Bundesregierung plant, die Einnahmen aus der kommenden CO2-Bepreisung unter anderem zur Senkung der EEG-Umlage zu verwenden. Wie der neue Würzburger Bericht Nr. 48 zeigt, ist damit wieder eine stärkere Beihilfenkontrolle durch die EU-Kommission über das EEG verbunden. Dies gilt trotz der Entscheidung des EuGH aus dem März 2019, dass das EEG 2012 keine Beihilfe darstellt. Die erneute EU-Beihilfenkontrolle über das EEG kann aber durch bestimmte Ausgestaltungen der Auszahlung der Staatseinnahmen begrenzt werden. Der Bericht zeigt daher verschiedene Optionen der Verwendung der Staatseinnahmen zur Senkung der EEG-Umlage auf und beurteilt diese hinsichtlich ihres Umsetzungsaufwands sowie ihrer beihilferechtlichen Folgen für das EEG.
Markus Kahles/Thorsten Müller, Senkung der EEG-Umlage und Beihilferecht – Optionen für die Verwendung der Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz und deren Rechtsfolgen, Würzburger Berichte zum Umweltenergierecht Nr. 48 vom 08.01.2020.