Die Zahl der Klimaklagen steigt zunehmend. Unter anderem klagten im vergangenen Jahr neun Familien aus verschiedenen europäischen Ländern, Kenia und Fidschi sowie ein schwedischer Verband indigener Jugendlicher vor dem EuG und machten geltend, dass die europäischen Klimaziele für 2030 nicht ausreichend seien, um sie vor Klimaschäden zu schützen. Mit Beschluss vom 08.05.2019 wies das EuG die Klage mangels Beschwerdebefugnis als unzulässig ab.