Neue Studie: Wie das Planungsrecht Qualitätsanforderungen für Windenergiegebiete setzt

Würzburg, 8. Juli 2026

Für den Erfolg der Energiewende reicht es nicht aus, die im Wind-an-Land-Gesetz vorgesehenen Flächenziele nur rechnerisch zu erfüllen. Entscheidend ist auch die Qualität der ausgewiesenen Windenergiegebiete. Steffen Benz und Dr. Stephan Wagner kommen in der Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 48 zu dem Ergebnis, dass Regional- und Bauleitplanung nicht nur ausreichend Flächen bereitstellen, sondern diese auch so auswählen müssen, dass sie einen wirksamen Beitrag zum Ausbau der Windenergie leisten können.

Die Anforderungen an die Flächenqualität leiten sich dabei aus dem planungsrechtlichen Abwägungsgebot und dem Erforderlichkeitsgebot ab. Das Abwägungsgebot stellt relative Anforderungen an die Flächenqualität, d. h. Planungsträger sind prinzipiell verpflichtet, den Windenergiebelang zu verwirklichen, soweit dem nicht höhergewichtige konfligierende Belange entgegenstehen. Dagegen ergibt sich aus dem Erforderlichkeitsgebot insofern eine absolute Anforderung, als Windenergiegebiete für die Errichtung von Windenergieanalgen nicht offensichtlich ungeeignet sein dürfen.