Die Fortschreibung der Treibhausgasminderungs-Quote als Starthilfe für den Wasserstoffmarkthochlauf

Würzburg, 19. Juni 2026

Nach monatelangem Warten sind am 7. Juni 2026 mit dem Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote zahlreiche Änderungen am THG-Minderungssystem für den Verkehr in Kraft getreten.

Kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes und genau ein Jahr nach Veröffentlichung des Referentenentwurfs haben Christoph Kisker und Burkhard Hoffmann von der Stiftung Umweltenergierecht heute in der EnK-Aktuell 7/2026 (EnK-Aktuell 2026, 0101761) einen Beitrag zu den wesentlichen Änderungen für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs veröffentlicht. Darin analysieren sie unter anderem die Regelungen zur Fortschreibung der Treibhausgasminderungs-Quote über das Jahr 2030 hinaus, beleuchten die neuen Vorgaben zu den Mindestanteilen für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs und ordnen die Bedeutung der Novelle für den Wasserstoffmarkthochlauf ein.

Der Beitrag ist im Rahmen des Projekts Wissenschaftliche Transferforschung für Reallabore zu Sektorkopplung und Wasserstofftechnologien (Trans4Real) – Stiftung Umweltenergierecht entstanden.