In dem heute veröffentlichten Abschlussbericht „Rechtsgutachten FlexKWK – Flexibilisierung der Strom- und Wärmeerzeugung aus KWK-Anlagen“ gelangen Anna Papke und Susanne Weber von der Stiftung Umweltenergierecht zu dem Ergebnis, dass eine Verpflichtung zur Errichtung eines Wärmespeichers für bestimmte KWK-Anlagenbetreiber verfassungsrechtlich möglich und energiewirtschaftsrechtlich umsetzbar ist.
Gegenstand des Gutachtens ist eine Wärmespeicherverpflichtung, die sich an preisunelastisch verhaltende KWK-Anlagenbetreiber richtet. Die mit dem Wärmespeicher erlangte Flexibilität ermöglicht es, den Betrieb der KWK-Anlage besser an den Bedürfnissen des Strommarktes auszurichten. Dies kann die Abregelung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen verhindern.