Unter dem Titel „Corona-Folgen im Energiewenderecht“ fand heute ein einstündiges Online-Seminar der Stiftung Umweltenergierecht statt. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie die Corona-Pandemie den Rechtsrahmen für den Ausbau erneuerbare Energien beeinflusst und wie der Gesetzgeber darauf reagiert. Mit den rund 80 Teilnehmern diskutierten Dr. Nils Wegner und Dr. Hartmut Kahl, inwieweit das Planungssicherstellungsgesetz coronabedingte Hemmnisse in Planungs- und Genehmigungsverfahren auffangen kann. Im Fokus stand außerdem der Umgang mit den Fristen im Ausschreibungsverfahren nach dem EEG sowie bei den Netzanschlussbedingungen und der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung.