Archiv für September 2024

Vom Reallabor zur Realität: Herausforderungen der Wasserstofftechnologie im industriellen Maßstab

München, 30. September 2024

In dem Ende September veröffentlichten Bericht „Wie kann die Dynamik de Wasserstoffwirtschaft gesteigert werden? Aktuelle Erkenntnisse aus den Reallaboren der Energiewende“ des Projekts Wissenschaftliche Transferforschung für Reallabore zu Sektorkopplung und Wasserstofftechnologien (Trans4Real) hat ein Team der Stiftung Umweltenergierecht unter Leitung von Oliver Antoni den Handlungsschwerpunkt 3.1 (S. 15 ff.) erarbeitet. Unter dem Titel „Transparenz, Vorhersehbarkeit und Verlässlichkeit rechtlicher Rahmenbedingungen“ stellt die Stiftung Umweltenergierecht die neuen Entwicklungen im Wasserstoffwirtschaftsrecht dar, ordnet diese ein und zeigt Hemmnisse für den Wasserstoffhochlauf auf.

Als zentrale Hindernisse werden durch Austausch mit Industriepartnern des Projekts der ungewisse Rechtsrahmen, noch bestehende signifikante Kostenlücken gegenüber fossilem Wasserstoff, fehlende Zertifizierung von Herstellern und schleppende Genehmigungsverfahren identifiziert. Es werden sodann konkrete Ansatzpunkte aufgezeigt, wie schnell eine größere Dynamik entfacht werden kann. Der Bericht setzt seinen Vorgänger vom April 2023 fort. Zwar bestehen die damals identifizierten Herausforderungen oft weiter fort, der neue Bericht reflektiert ein ereignisreiches Jahr für die Wasserstoffwirtschaft und die Nützlichkeit der praktischen Erfahrungen in den Reallaboren.

Contracts for Difference – Diskussion zu neuen europäischen Vorgaben im internationalen Erfahrungsaustausch

Hamburg, 26. September 2024

Am 26. September 2024 fand in Hamburg, parallel zur Windmesse, der fünfte internationale juristische Workshop der Word Wind Energy Association statt. Der Workshop diente dem internationalen Erfahrungsaustausch von Juristinnen und Juristen zu aktuellen Entwicklungen und wichtigen rechtlichen Themen im Bereich der Windenergie.

Johanna Kamm von der Stiftung Umweltenergierecht hat dabei in einem Vortrag die neuen Vorgaben aus der europäischen Strommarktreform zur Einführung von Contracts for Difference bei direkten Preisstützungssystemen vorgestellt und im Kontext der aktuellen politischen Diskussion um die Neugestaltung der Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland eingeordnet. In der anschließenden Diskussion wurde ein intensiver Erfahrungsaustausch über die geplante Anwendung von CfDs in anderen europäischen Ländern sowie die damit verbundenen Unsicherheiten geführt.

Workshop zu Anrechnungsregeln für grünen Wasserstoff zeigt Auslegungsfragen auf und diskutiert Lösungswege für die Praxis

Berlin, 26. September 2024

Für die Wirtschaftlichkeit von grünem Wasserstoff (auch unter der englischen Abkürzung RFNBO diskutiert) ist die Anrechenbarkeit auf europarechtlich vorgegebene Zielvorgaben von großer Bedeutung. Die dafür maßgeblichen Regeln werden in Wissenschaft und Praxis derzeit intensiv diskutiert. Gerade das Zusammenwirken zwischen europäischem und nationalem Recht bringt zahlreiche Auslegungsfragen mit sich. Dies nahm die Stiftung Umweltenergierecht zum Anlass und widmete sich diesem Thema in einem heute im Rahmen des Projekts „Norddeutsches Reallabor (NRL)“ veranstalteten Workshop.

Im ersten Themenblock ging es um den Einsatz von RFNBO im Verkehr. Gemeinsam mit den weiteren Teilnehmenden diskutierte Burkhard Hoffmann über spezifische Einzelfragen zur Anrechnung von RFNBO auf die Treibhausgasminderungs-Quote für Mineralölunternehmen. Beleuchtet wurden unter anderem „Fallstricke“ bei der Direktlieferung von Strom für die RFNBO-Produktion sowie auch Anforderungen an die Zertifizierung von grünem Wasserstoff.

Fabian Pause führte in den zweiten Themenblock zur neuen Quote für grünen Wasserstoff im Industriesektor ein. Im Fokus ging es dabei um die Frage, wie diese Quote von den Mitgliedstaaten im nationalen Recht implementiert werden könnte und inwieweit einzelne Wirtschaftsteilnehmer verpflichtet werden sollten. Dabei wurden auch die derzeitigen Überlegungen in den Niederlanden vergleichend einbezogen.

Online-Seminar zum Rechtsrahmen für die Netzentgeltgestaltung

Würzburg, 25. September 2024

Welchen Maßstab gibt das EU-Recht für die Reformierung der Netzentgelte vor? Hierzu präsentierten heute Dr. Tobias Klarmann, Dr. Johannes Hilpert und Dr. Markus Kahles von der Stiftung Umweltenergierecht in einem Online-Seminar die zentralen Erkenntnisse aus der kürzlich veröffentlichten Würzburger Studie „Das EU-Recht der Netzentgelte im Stromsektor – Systematik und Reformbedarf“.

Insbesondere stellten sie dabei eine Prüfschablone vor, anhand der sämtliche diskutierten Gestaltungsvorschläge auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden können. Besonders im Fokus stand das Thema der sogenannten „Industrienetzentgelte“, die aktuell in § 19 Abs. 2 StromNEV geregelt sind.

Das Online-Seminar und die Studie entstanden im Rahmen des Verbundprojekts unIT-e².

Akzeptanz durch Teilhabe: Zukunft von Energy Sharing liegt in den Händen des deutschen Gesetzgebers

Würzburg, 23. September 2024

In dem kürzlich veröffentlichten Aufsatz „Energy Sharing im europäischen und deutschen Recht: Durchbruch für Akzeptanz durch Teilhabe?“ untersucht Katharina Klug von der Stiftung Umweltenergierecht, ob die erstmalige explizite Regelung der gemeinsamen Energienutzung in Art. 15a der novellierten Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie geeignet erscheint, Energy Sharing als Instrument zur Steigerung von Akzeptanz durch Teilhabe zum Durchbruch zu verhelfen.

Auf nationaler Ebene werden der mit der Weitergabe von Strom verbundene bürokratische Aufwand sowie die mangelnde Wirtschaftlichkeit (Strompreisbestandteile) als Hürden für Energy Sharing identifiziert. Mit Blick auf diese Hindernisse wird der Inhalt von Art. 15a dargestellt und analysiert. Der Beitrag schließt mit dem Ergebnis, dass der europäische Rahmen zwar gute Ansätze enthält, Verbrauchern die gemeinsame Energienutzung zu erleichtern, der Erfolg von Energy Sharing aber maßgeblich von der nationalen Ausgestaltung abhängt. Da der europäische Rechtsrahmen weder eine zwingende Privilegierung bei Netzentgelten, Abgaben und Umlagen enthält noch eine direkte finanzielle Förderung des Energy Sharing vorsieht, darf der Durchbruch von Energy Sharing zumindest bezweifelt werden.

EU-Strommarktreform: Neue Impulse für die Förderung und Vermarktung von erneuerbaren Energien

Würzburg, 12. September 2024

Wie soll der zukünftige Ausbau von erneuerbaren Energien finanziert werden? Das ist spätestens seit dem Beschluss der Wachstumsinitiative Gegenstand heftiger Diskussionen. Daran anknüpfend hat zudem das BMWK im August das Optionenpapier „Strommarktdesign der Zukunft“ zur Konsultation gestellt. Impuls dafür war (auch) die EU-Strommarktreform.

Die Reform bringt nämlich wichtige Neuerungen für die Förderung und Vermarktung von erneuerbaren Energien. Im Mittelpunkt stehen zweiseitige Differenzverträge (Contracts for Difference, CfDs) und Strombezugsverträge (Power Purchase Agreements, PPAs). Diese Instrumente sollen die Kostensicherheit für Verbraucher stärken und den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben. Im ersten Teil eines Aufsatzes in der Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft (EnWZ) analysiert Johanna Kamm von der Stiftung Umweltenergierecht die neuen Regelungen und die rechtlichen Leitplanken, die bei der nationalen Neukonzeptionierung der Förderung zu beachten sind.

Zur Zusammenfassung

Umsetzung der Beschleunigungsgebiete in Deutschland: Zwei Online-Seminare der Stiftung

Würzburg, 5. und 12. September 2024

Am 24. Juli 2024 hat die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort“ beschlossen. Im Herbst wird sich das Parlament mit dem Entwurf befassen. Dieser setzt nicht nur die Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie nach der geänderten Erneuerbare-Energie-Richtlinie in nationales Recht um, sondern beinhaltet auch weitere Änderungen des Baugesetzbuches (BauGB) für Wind-, Solarenergie und Co. Und auch mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung“ sind Novellierungen im BauGB vorgesehen.

Die Stiftung Umweltenergierecht hat sich in zwei Online-Seminaren mit den Inhalten beider Entwürfe beschäftigt und sie im Detail analysiert. Die zentralen Fragen waren dabei: Wie werden die Beschleunigungsgebiete umgesetzt und werden die Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie dabei eingehalten? Wie sind die geplanten Regelungen zu bewerten? Welche Auswirkungen für den Ausbau von Wind-, Solarenergie und Co. haben die Beschleunigungsgebiete sowie die weiteren Änderungen im BauGB?

Präsentationsfolien Online-Seminar I (Windenergie an Land)

Präsentationsfolien Online-Seminar II (Solarenergie und weitere Änderungen des BauGB)

Studie zur europäischen Netzentgeltsystematik erschienen

Würzburg, 11. September 2024

Am 2. September 2021 stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest, dass die Netzentgeltregulierung nicht durch deutsche Gesetze und Verordnungen vorgeprägt werden kann und darf. Vielmehr sind die nationalen Regulierungsbehörden – in Deutschland die Bundesnetzagentur – dazu berufen, die Netzentgeltsystematik vorzugeben. Sie sind dabei an die europarechtlichen Vorgaben gebunden. Doch wie sehen diese eigentlich aus? Dieser Frage geht Tim Schilderoth in der Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 37, „Das EU-Recht der Netzentgelte im Stromsektor – Systematik und Reformbedarf“, nach.

Er zeigt dabei auf, dass der europäische Rechtsrahmen unübersichtlich in verschiedenen Rechtsakten geregelt ist und nur mit einigem Aufwand ein kohärentes Verständnis der Vorgaben entwickelt werden kann. Die Würzburger Studie kann deshalb als Prüfschema und Leitfaden für die rechtliche Zulässigkeit künftiger Netzentgeltgestaltungen dienen. Auf diese Weise können die laufenden Neugestaltungsprozesse bei der BNetzA sowie die vielen darüber hinausgehenden Diskussionen um die Zukunft der Netzentgelte rechtlich unterfüttert werden.

Die Studie entstand im Rahmen des Verbundprojekts unIT-e². Am 25. September 2024 wird sie in einem kostenfreien Webinar vorgestellt, eine Anmeldung ist hier möglich.

Zugriff auf Flächen für Erzeugung und Verteilung von Wärme aus Erneuerbaren: Noch viele Rechtsfragen offen

Lüneburg, 10. September 2024

Beim diesjährigen Leuphana Energieforum, veranstaltet von der Universität Lüneburg, haben Steffen Benz und Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht im Panel „Zugriff auf öffentliche Flächen als Hindernis für die Wärmewende“ aufgezeigt und mit den Teilnehmenden diskutiert, welche rechtlichen Herausforderungen noch bestehen, wenn Projektierer oder Energieversorger Konzepte zur Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien umsetzen wollen.

Eine besondere Herausforderung in urbanen Räumen ist dabei die Verfügbarkeit von Flächen für Erzeugungsanlagen und Leitungen für die Verteilung der Wärme. Diese unterliegen zum einen gewissen rechtlichen Restriktionen bei ihrer Nutzung und sind zum anderen in unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen. Welche Rechtsansprüche und sonstige Möglichkeiten bestehen und wie die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür sind, wurden im Vortrag thematisiert und im Anschluss mit den Teilnehmenden diskutiert

Neues Beratungsprojekt zur Umsetzung der Stromspeicher-Strategie

Würzburg, 1. September 2024

Mit der Veröffentlichung einer Stromspeicher-Strategie hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Dezember 2023 eine Initiative gestartet, um den Hochlauf und die Systemintegration von Speichern zu unterstützen. In einem Konsortium mit Guidehouse und der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) hat die Stiftung Umweltener-gierecht den Zuschlag erhalten, das BMWK bei der Umsetzung der Stromspeicher-Strategie zu beraten. Das Projekt ist am 1. September 2024 gestartet und soll insgesamt 24 Monate laufen. Dabei geht es u. a. um die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben in deutsches Recht, planungs- und genehmigungsrechtliche Fragen zu Stromspeichern und das bidirektionale Laden von Elektrofahrzeugen.

Projektseite: Begleitung der Umsetzung der Stromspeicher-Strategie des BMWK