Archiv für März 2023

Green Deal erklärt PLUS: Sonderformat zu aktuellen Entwicklungen

Würzburg, 24. März 2023

Verbrenner-Aus, Gebäudeeffizienz, Energieeffizienz, neues Strommarktdesign und noch vieles mehr: Mit gleich mehreren rechtlichen Neuerungen steht die EU aktuell besonders im Mittelpunkt der Energie- und Klimapolitik. In unserer monatlichen Seminarreihe „Green Deal erklärt“ bereiten wir stets die neusten Entwicklungen im Rahmen des „Fit for 55“-Paket und dem REPowerEU-Prozess übersichtlich auf. Aufgrund der großen Zahl an Neuerungen bieten wir in der kommenden Ausgabe am 28. März 2023 ein Sonderformat: „Green Deal erklärt PLUS“ – mit einer Dauer von zwei Stunden und in zwei Teilen.

Im ersten Teil geht es um Updates zu den laufenden (und abgeschlossenen) Trilog-Verfahren sowie zu weiteren aktuellen Entwicklungen, u. a. zum Streit um das „Verbrenner-Verbot“ und zum Kommissionsentwurf für ein neues Netto-Null-Industrie-Gesetz. Außerdem geht es um Positionen von Rat und EU-Parlament zur Gebäudeeffizienz-Richtlinie vor dem Trilog und dem Inhalt der mittlerweile erfolgten Einigung zur Energieeffizienz-Richtlinie.

Im zweiten Teil stehen zwei weitere Schwerpunkte im Fokus: Das EU-Beihilferecht mit dem neuen befristeten Krisenrahmen (TCTF) und der Reform der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), beide von der EU-Kommission am 9. März veröffentlicht. Außerdem die Vorschläge der EU-Kommission zur Reform des EU-Strommarktdesigns vom 14. März, welche Änderungen an der EU-Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie bzw. -Verordnung vorsehen.

Wir freuen uns, wenn Sie am 28. März 2023 um 9:00 Uhr dabei sind. Anmelden können Sie sich gerne auf unserer Veranstaltungsseite.

Aktuelle Änderungen der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Elektrolyseuren

Online, 20. März 2023

Im Rahmen der virtuellen Veranstaltungsreihe „Planung und Genehmigung: Die Herausforderungen aktueller Wasserstoff-Vorhaben“ des Niedersächsischen Wasserstoff-Netzwerks am 20. März 2023 hat Steffen Benz von der Stiftung Umweltenergierecht Fragen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von Elektrolyseuren zur Wasserstoffherstellung erläutert.

Der Vortrag beinhaltete insbesondere die neuen Spezialregelungen im Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung, mit denen der Gesetzgeber die Errichtung von Elektrolyseuren sowohl in Gebieten, in denen ein Bebauungsplan die Nutzung der Grundstücke vorgibt, als auch im unbeplanten Außenbereich verbessern will.

2. Professor:innengespräch Umweltenergierecht: Klimaschutz und Resilienz

Volkach, 16. und 17. März 2023

Klimaschutz und Resilienz sind gesamtgesellschaftliche Herausforderungen, die im vergangenen Jahr besonders in den Vordergrund von Wissenschaft und Praxis gerückt sind. Daher hat die Stiftung Umweltenergierecht in ihrem zweiten „Professor:innengespräch Umweltenergierecht“ am 16. und 17. März 2023 im unterfränkischen Volkach genau hierauf ihren Fokus gelegt.

Professorinnen und Professoren der Rechtswissenschaft und weiterer Disziplinen, wie Natur- oder Sozialwissenschaften, haben dabei anhand von sieben Vorträgen über die interdisziplinäre und gesellschaftliche Dimension der Klimaresilienz, den Energiebinnenmarkt und die europäische Energiesolidarität mögliche Konflikte zwischen Versorgungssicherheit und Klimaschutz, die Grundstrukturen und Gütekriterien des Klimawandelfolgenrechts sowie das Recht der Hochwasservorsorge diskutiert.

„Unser Professor:innengespräch hat auch dieses Jahr deutlich gemacht, dass es angesichts der Dimension der Aufgabe Klimaschutz eines solchen Forums zum intensiven Austausch und der gemeinsamen Debatte braucht, um den Fragestellungen aus einer spezifisch wissenschaftlichen Perspektive auf den Grund gehen zu können“, so Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht. Im kommenden Jahr werde es daher eine weitere Auflage des Professor:innengesprächs geben.

Auswirkungen des Brexit auf die Erneuerbare-Energien-Politik der EU

London, 16. März 2023

Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU – dem Brexit – wurde nicht nur der europäische Binnenmarkt um einen Mitgliedstaat „verkleinert“; vielmehr leistet Großbritannien nun auch keinen Beitrag mehr zu den Energie- und Klimazielen der EU. Das ist auch das zentrale Thema des Buches „Brexit and Energy Law: Implications and Opportunities”, das heute offiziell im Londoner Think Tank „Chatham House” vorgestellt wird. Einen wichtigen Beitrag dazu haben Fabian Pause und Jana Nysten von der Stiftung Umweltenergierecht beigesteuert.

In ihrem Buchbeitrag erklären sie, was der Brexit konkret für die EU-Politik im Bereich der erneuerbaren Energien sowie im Klimaschutz allgemein bedeutet. Sie gehen dabei unter anderem folgenden Fragen nach: Wurde – und wenn ja wie – das EU-Ziel zum Erneuerbaren-Ausbau mit dem Brexit angepasst? Muss sich das Förderdesign ändern? Welche Rolle spielen Herkunftsnachweise zukünftig zwischen Großbritannien und der EU? Darüber hinaus werden auch die Auswirkungen auf den EU-Emissionshandel erklärt, die mit Hinblick auf die Einführung des EU-Grenzausgleichsmechanismus tagesaktuelle Relevanz erhalten.

Welche Rolle spielt die Resilienz der Elektrizitätsversorgung im Recht?

Regensburg, 13. März 2023

Dr. Johannes Hilpert von der Stiftung Umweltenergierecht sprach heute beim 6. Regensburger Energiekongress zu den rechtlichen Vorgaben für eine resiliente Elektrizitätsversorgung. Die Veranstaltung – organisiert von der OTH Regensburg – beleuchtete unter verschiedenen Perspektiven den Rahmen und die Bedeutung der Resilienz in der Energieversorgung.

In seinem Vortrag verwies Johannes Hilpert nach einer begrifflichen Einordnung zunächst auf die steigende Relevanz der Thematik. Sodann stellte er zunächst die verfassungs- und unionsrechtlichen Grundlagen dar. Er verwies insbesondere auf die CER-Richtlinie sowie die NIS-2-Richtlinie, die sich mit kritischen Infrastrukturen beziehungsweise Cybersicherheit befassen und bis Ende 2024 in deutsches Recht umzusetzen sind. Nach einem Überblick über die zahlreichen Vorgaben im Energiewirtschaftsgesetz zum Bereich der Versorgungssicherheit stellte er zudem dar, inwieweit etwa auch dezentrale Strukturen in der Elektrizitätsversorgung die Resilienz beeinflussen können.

 

Endlich mehr Tempo? Beschleunigung des EE-Ausbaus durch Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung

Würzburg, 10. März 2023

Die EU-Notfall-Verordnung vom 22. Dezember 2022 will den Ausbau der Erneuerbaren beschleunigen – in Deutschland unter anderem mit Neuerungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) für die Windenergie an Land. Ähnliche Regelungen sind auch für Wind auf See, Photovoltaik und Stromnetze vorgesehen. Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht hat in einem Online-Seminar am 10. März 2023 mit über 700 Teilnehmenden die neuen Regelungen unter die Lupe genommen und eine erste Einordnung vorgenommen.

Im Fokus stand dabei der neue § 6 WindBG mit seinen Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der Artenschutzprüfung. Dabei zeigte Frank Sailer den Anwendungsbereich und die Voraussetzungen der neuen Regelung sowie deren Rechtsfolgen auf. Auch die europäischen Rechtsakte und weitere Umsetzung der Notfall-VO für weitere Anlagen waren Thema des Seminars. Sailers Fazit: „Die Notfall-VO und ihre Umsetzung bieten eine wichtige Chance zur besseren Austarierung von Klimaschutz und Artenschutz.“ Außerdem stelle sie eine Brücke bis zum Inkrafttreten der Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED IV) und dem dortigen Konzept der go-to-Gebiete dar.

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Neuer Modellvorschlag für die kommunale Wärmeplanung

Bremen/Würzburg, 8. März 2023

Im Rahmen des Projekts „Kommunale Wärmeleitplanung – Entwicklung eines neuen Planungsinstruments für die kommunale Wärmeleitplanung unter Verknüpfung von planungsrechtlichen und förderrechtlichen Elementen (KoWaP)“ ist die im Auftrag und in Kooperation mit der Stiftung Umweltenergierecht erstellte Studie „Modellentwicklung für die kommunale Wärmeplanung“ von Prof. Dr. Jürgen Knies von der Hochschule Bremen veröffentlicht worden. Hierin wird ein Vorschlag für ein Drei-Ebenen-Modell der kommunalen Wärmeplanung vorgestellt. Dieses beinhaltet eine strategische Planungsebene, dann die Umsetzungsplanung und schließlich die Detailplanungsebene.

Auf der strategischen Planungsebene erfolgt die Zielsetzung und Festlegung von Szenarien auf Grundlage der Analyse von Wärmebedarfen und -potentialen. Hieraus können räumlich abgegrenzte Eignungsbereiche für Wärmeversorgungsoptionen entwickelt werden. Auf der Ebene der Umsetzungsplanung können sodann Handlungs- und Maßnahmenräume als Basis für Energiekonzepte aufgezeigt werden. In der Detailplanung erfolgt schließlich die weitere Detailierung auf Gebäudeebene

„Baustellenbericht“ im Projekt unIT-e² veröffentlicht

München, 8. März 2023

Die Integration von Elektrofahrzeugen ins Energiesystem bringt eine Vielzahl von Herausforderungen mit sich. Welche dieser Baustellen werden im Projekt adressiert und welche Konzepte sollen dabei analysiert werden? Diese Fragestellungen beantwortet das unIT-e²-Konsortium nach dem ersten Projektjahr im unIT-e²-Baustellenbericht. Dieser behandelt für die verschiedenen Themenfelder des Projekts jeweils eine Reihe von Schwerpunktthemen und leitet aus der aktuellen Situation die zu lösenden Probleme ab. Außerdem liefert er erste Ansätze für Weiterentwicklungen und fasst den rechtlichen und politischen Anpassungsbedarf zusammen.

Für die Juristinnen und Juristen der Stiftung Umweltenergierecht standen in der ersten Projektphase vor allem Fragegestellungen im Bereich der Netzentgeltsystematik und der Ausgestaltung von § 14a EnWG im Mittelpunkt der Forschungsarbeit.

 

 

Wie das Wind-an-Land-Gesetz die Flächenbereitstellung für die Windenergie beschleunigen soll

Herford, 7. März 2023

Im Rahmen der Fachtagung „Planungsbeschleunigung im Zeichen der Energiewende“ der Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten (KBL), hat Steffen Benz von der Stiftung Umweltenergierecht am 7. März 2023 in Herford die neuen Regelungen für die Flächenbereitstellung für die Windenergie erläutert. Im Mittelpunkt des Vortags stand das Wind-an-Land-Gesetz: Dieses verpflichtet zum einen die Länder einen bestimmten Anteil ihrer Landesfläche für die Windenergie auszuweisen. Zum anderen wird die Planung von Windenergiegebieten vereinfacht und beschleunigt.

Delegierter Rechtsakt für grünen Wasserstoff: Große Resonanz auf Online-Seminar

Würzburg, 7. März 2023

Im Rahmen des Vorhabens „Trans4Real“ hat die Stiftung Umweltenergierecht am 7. März 2023 ein Online-Seminar zum delegierten Rechtsakt für grünen Wasserstoff angeboten, den die Europäische Kommission Mitte Februar mit einer Verspätung von über einem Jahr veröffentlicht hat. In seinem Vortrag und der anschließenden Fragerunde erläuterte Burkhard Hoffmann den über 560 Teilnehmenden die Hintergründe und den Anwendungsbereich des Rechtsaktes. Ein wichtiger Faktor waren die festgelegten Kriterien, die erfüllt sein müssen, um grünen Wasserstoff bzw. seine Derivate voll auf die Erfüllung des Erneuerbaren-Ziels im Verkehrsbereich anrechnen zu können.

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Vortrag zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus durch die EU-Notfall-VO

Hannover, 3. März 2023

Auf Einladung des Juristischen Beirats des Bundesverbands WindEnergie (BWE) hat Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht am 3. März 2023 zum Inhalt der EU-Notfall-Verordnung zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus gesprochen. Dabei hat er die Vorgaben der Verordnung in das laufende Verfahren zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie eingeordnet. Ein weiterer Fokus: Der Hinweis, dass die EU-Notfall-Verordnung nicht mit der aktuellen Diskussion um die Einführung von go-to-Gebieten gleichgesetzt werden darf.

Beschleunigung des EE-Ausbaus: Dr. Thorsten Müller als Sachverständiger im Bundestag

Würzburg/Berlin, 1. März 2023

Am 1. März fand eine öffentliche Anhörung des Ausschusses Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen im Deutschen Bundestag statt, zu der Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht als Sachverständiger geladen wurde. Der Anlass: der Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)“.

Dieser enthält unter anderem die Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien und Netze. Dies war auch das zentrale Thema der Anhörung. Zur Beschleunigung werden für Wind an Land, Wind auf See, Photovoltaik und Übertragungsnetze in speziell für diese Nutzungen ausgewiesenen und dabei einer strategischen Umweltprüfung unterzogenen Gebieten deutliche Vereinfachungen geregelt. „Die Neuregelungen haben das Potenzial einer deutlichen Beschleunigung“, hebt Thorsten Müller die Bedeutung der Neuregelung hervor. Aber: „Da die Regelung befristet ist, gilt es zeitnah im Trilog zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie eine Anschlussregelung zu entwickeln, um einen Fadenriss zu vermeiden.“