Archiv für Oktober 2022

Was ist neu? Was bleibt (zunächst), wie es bisher war? – Vortrag zur BNatSchG-Novelle

Münster, 28. Oktober 2022

Ende Juli 2022 ist die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Kraft getreten. Maximilian Schmidt, wissenschaftlicher Referent der Stiftung Umweltenergierecht, hat am 28. Oktober 2022 im Rahmen eines Workshops einen Überblick über die Novellierung gegeben. Dazu eingeladen hatte der Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammen mit dem Deutschen Rat für Vogelschutz (DRV).

Einen Schwerpunkt des Vortrags bildete das Thema der Erfassung relevanter Vögel. Hier bringt die Novelle laut Schmidt nur geringfügige Änderungen: So müssten etwa im erweiterten Prüfbereich keine Kartierungen durch Vorhabenträger erfolgen; insoweit sehe das Gesetz den Rückgriff auf behördliche Kataster und Datenbanken als ausreichend an. Vorgaben über die Erfassung in anderen Abstandsbereichen (Nahbereich, zentraler Prüfbereich) oder die Erfassungsmethodik bleibe der Gesetzgeber allerdings schuldig. Sofern Länderleitfäden hierzu Regelung träfen, blieben diese somit nach wie vor maßgeblich.

„Generell bringt die mit der BNatSchG-Novelle erfolgte gesetzliche Konkretisierung im Rahmen ihres Anwendungsbereiches durchaus Rechtssicherheit und wird für eine bundeseinheitliche Rechtsanwendung sorgen“, so Schmidt. Dennoch sieht er noch Unklarheiten und viele relevante Bereiche seien noch gar nicht (zum Beispiek Störungsverbot, Beeinträchtigungen von Fledermäusen) oder nicht ausreichend (zum Beispiel Artenhilfsprogramme, Erfassung) geregelt. „Hier besteht weiterer Konkretisierungs- und Standardisierungsbedarf.“

Rechtsrahmen hindert Entwicklung dezentraler Versorgungskonzepte

Frankfurt am Main, 26. Oktober 2022

Katharina Klug hat heute den Dialog „Neue Geschäftsoptionen der dezentralen Energiewende“ des House of Energy e.V. um einen Vortrag zum Thema „Rechtlicher Rahmen für innovative Konzepte dezentraler Energieversorgung“ ergänzt. Nach einem kurzen Überblick über das Geflecht aus Förder- und Ordnungsrecht zeigte Katharina Klug die Chancen und Herausforderungen dezentraler Versorgungskonzepte anhand der Beispiele Mieterstrom und Quartiersversorgung auf. Hier zeigt sich, dass der aktuell geltende Regulierungsrahmen die Entwicklung dieser Konzepte der Vor-Ort-Versorgung erheblich behindert. Geringe Erlöschancen aus dem Anlagenbetrieb stehen hohen bürokratischen Hürden – insbesondere durch Lieferantenpflichten – gegenüber. Der Impulsvortrag schloss mit einem Ausblick auf anstehende Änderungen auf europäischer und nationaler Ebene.

House of Energy Ergebnisbericht

Rezension: „Das Netzsicherheitsmanagement vor dem Hintergrund einer im Wandel begriffenen Stromnetzstruktur“

Würzburg, 21. Oktober 2022

In der heute veröffentlichten Rezension bespricht Dr. Tobias Klarmann die im Frühjahr 2022 erschienene Promotion von Ivo Veit Wanwitz, welche sich den rechtlichen Vorgaben für das Netzsicherheitsmanagement widmet.

Während er sich eine intensivere Auseinandersetzung mit der zum Zeitpunkt der Bearbeitung bereits beschlossenen Änderungen im Rechtsrahmen und den sich aus dem Netzstrukturwandel ergebenen Folgen gewünscht hätte, würdigt er die elektrotechnisch fundierte Grundlegung sowie die strukturierte Aufarbeitung und Darstellung der rechtlichen Regelungen. Insgesamt, so Klarmann, sei das Werk ein wertvoller Beitrag für Wissenschaft und Praxis.

Vereinheitlichungs- und Anpassungsbedarf bei Rechtsgrundlagen zur kommunalen Wärmeplanung

Bremerhaven/online, 13. Oktober 2022

Im Rahmen der Sitzung des Arbeitskreises Klimaschutz Bremerhaven gab Victoria Balling einen rechtlichen Überblick über die kommunale Wärmeplanung. Sie stellte in dem Impulsvortrag insbesondere die Rechtsgrundlagen der Erstellung von Wärmeplänen sowie die rechtlichen Umsetzungsinstrumente dar. Deutlich wurde dabei, dass im Hinblick auf die gesetzlichen Grundlagen Vereinheitlichungsbedarf besteht, um die Wärmeplanung zu standardisieren und für die Kommunen zu erleichtern.

Vor dem Hintergrund der heterogenen Regelungslage auf Landesebene und den ebenfalls anpassungsbedürftigen bestehenden rechtlichen Umsetzungsinstrumente der Kommunen bleiben auch die angekündigten bundesrechtlichen Regelungen abzuwarten.

Per Mausklick die Stromherkunft abrufen – rechtlich zulässig?

Würzburg, 12. Oktober 2022

Dieser Frage geht Carsten von Gneisenau in einem Aufsatz mit dem Titel „Stromherkunft als Echtzeitinformation“ nach, der im Rahmen des vom BMWK geförderten Projektes „InDEED“ entstand. Er unterscheidet dabei zunächst zwischen der Pflicht, gelieferten Strom jährlich zu kennzeichnen, und der Möglichkeit, verbrauchten Strom (nahezu) in Echtzeit zu visualisieren. Diese Möglichkeit, die eine Mehrwertdienstleistung für Verbraucher darstellen kann, wird von ihm anschließend rechtlich auf ihre Zulässigkeit geprüft. Im Vordergrund stehen das Europarecht, das Energierecht und das Lauterkeitsrecht. Er kommt zu dem Ergebnis, dass Echtzeitinformationen zur Stromherkunft für Verbraucher wegen des Doppelvermarktungsverbots derzeit nur in wenigen Fällen von echtem Nutzen sind.

Zur Zusammenfassung

 

 

 

EEG 2023 – Welche neuen Regelungen gibt es?

Online, 7. Oktober 2022

Dr. Markus Kahles informierte im Rahmen eines Webinars für Fachleute und die interessierte Öffentlichkeit über die neuen Regelungen des EEG 2023. Zudem gab er einen Gesamtüberblick über das sog. „Osterpaket“ und ging dabei auch auf die Neuerungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen an Land ein. Zu dem Webinar hatte die Energieagentur Bayerischer Untermain eingeladen.

Seminar: Was sagt internationales Recht zu Klimaclubs?

Würzburg, 6. Oktober 2022

Die EU-Institutionen verhandeln derzeit im sog. Trilog über die Einführung eines Grenzausgleichsmechanismus für CO2-Preise (CBAM), der dem europäischen Emissionshandel nach außen Biss verleihen soll. Als handelspolitische Alternative dazu werden minilaterale Lösungen in sog. Klimaclubs gesehen. Im Rahmen eines einstündigen Online-Seminars mit ca. 100 Teilnehmenden ging Jana Nysten heute zunächst den Hintergründen und Beweggründen für solche Klimaclubs nach und zeigte anschließend den (WTO-)rechtlichen Rahmen auf. Anhand einer Auswahl von vier Konzepten machte sie deutlich, dass es bei der Konzeption und Ausgestaltung solcher Clubs vor allem auf deren konkrete Zielsetzung ankommt. Nicht zuletzt können etwa uniform vorgegebene CO2-Preise und Beschränkungen bei der Club-Mitgliedschaft rechtlich problematisch werden. Das Online-Seminar fand im Rahmen des Vorhabens „Ariadne“ statt.

Wie das Wind-an-Land-Gesetz den Windenergieausbau in Bayern voranbringen soll

München, 6. Oktober 2022

Dr. Nils Wegner hat heute in München beim Fachsymposium des BWE Landesverbands Bayern „Wie Bayern jetzt zum Windland wird“ zu den bundesgesetzlichen Neuerungen bei der Flächenbereitstellung vorgetragen. Im Mittelpunkt stand die Reform durch das Wind-an-Land-Gesetz, das bundesrechtliche Mengenvorgaben gegenüber den Ländern im sog. Windenergieflächenbedarfsgesetz eingeführt hat. Außerdem hat es Änderungen in den Verfahren der Planausweisungen vorgenommen. In Bayern werden zwar durch die angekündigte Einschränkung der sog. 10 H-Regelung bereits kurzfristig einige Flächen für die Windenergie nutzbar. Nils Wegner machte jedoch deutlich, dass die späten Fristen des WindBG, die eine Umsetzung eines ersten Teilflächenziels zwingend erst für Ende 2027 vorsehen, problematisch bleiben. Im Fokus des Vortrags standen deshalb die bundesrechtlichen Regelungen, die es auch Bayern ermöglichen würden, hier schneller voranzugehen.

Vortrag