Archiv für August 2020

Methodikleitfaden für Evaluationen von Energieeffizienzmaßnahmen veröffentlicht und Projekt „Evaluierung und Weiterentwicklung des Energieeffizienzfonds“ abgeschlossen

Karlsruhe/Heidelberg/Basel/Würzburg, August 2020

Zum Abschluss des Projekts „Evaluierung und Weiterentwicklung des Energieeffizienzfonds“ hat das Forschungskonsortium einen Methodikleitfaden veröffentlicht, der dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als vereinheitlichte Grundlage zur Evaluation von Energieeffizienzmaßnahmen künftig dienen soll. Dieser kann auf der Seite des BMWi unter diesem Link abgerufen werden.

Aufsatz zur Abgrenzung von Netz und Kundenanlage erschienen

Würzburg, 28. August 2020

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift EnergieRecht (ER) 2020, S. 149-153, nimmt Daniela Fietze den Beschluss des BGH in der Sache EnVR 66/18 zum Anlass, sich mit der Definition der Kundenanlage in § 3 Nr. 24a EnWG zu beschäftigen. Dabei stellt sie grundlegende Überlegungen zur Regulierungsbedürftigkeit von Leitungsinfrastrukturen an und setzt sich auf dieser Grundlage kritisch mit dem Beschluss des BGH auseinander.

Diskussionspapier: Lockerung des Doppelvermarktungsverbots durch Haushaltsfinanzierung des EEG?

Würzburg, 5. August 2020

Nach dem Doppelvermarktungsverbot dürfen sog. Herkunftsnachweise (HKN), die die grüne Eigenschaft von Strom aus erneuerbaren Energieträgern verkörpern, nur für diejenigen Grünstrommengen ausgestellt werden, die nicht nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden. Dahinter stand bisher immer der Gedanke, dass die Endverbraucher über die EEG-Umlage die grüne Eigenschaft der Energie bereits bezahlt haben und durch die Ausstellung von HKN für diese Strommengen keine nochmalige Vermarktung ihrer grünen Eigenschaft möglich sein soll.

Hier setzt das Diskussionspapier an: Denn durch die beschlossene Haushaltsfinanzierung des EEG (allein 2021 immerhin 10,8 Mrd. Euro) schwächt sich die bisherige Begründungslogik des Doppelvermarktungsverbotes ab: Die EEG-Umlagezahler finanzieren nicht mehr vollständig den Zubau der Anlagen, die unter dem EEG errichtet werden.

Insoweit besteht ein gesetzgeberischer Handlungsspielraum, es jedenfalls teilweise zu ermöglichen, auch geförderte Strommengen als zertifizierten Grünstrom vermarkten zu können. Auch das EU-Recht erlaubt dies, wenn der Marktwert der HKN in die Berechnung der Förderhöhe einfließt.

Das Diskussionspapier untersucht den grundsätzlichen gesetzgeberischen Handlungsspielraum und schlägt zur schrittweisen Einführung hochwertiger Grünstromprodukte vor, eine Öffnung des HKN-Systems ggf. durch bestimmte Kriterien zu qualifizieren. Das Papier mit dem Titel „Das Doppelvermarktungsverbot zwischen Verbraucherschutz und Grünstrombedarf der Industrie ­ ­̶̶̶̶  Neue Rechtslage und Reformoptionen“ von Dr. Hartmut Kahl und Dr. Markus Kahles ist hier abrufbar:

Diskussionspapier

UBA-Studie zur rechtssicheren Flächenbereitstellung und Umsetzung von bundesrechtlichen Mengenvorgaben für den Windenergieausbau erschienen

Dessau, 3. August 2020

Die räumliche Steuerung des Windenergieausbaus über sog. Windkonzentrationszonenplanungen erweist sich in der Praxis als fehleranfällig. Viele dieser Planungen werden von den Gerichten aus verschiedensten Gründen für unwirksam erklärt. Zudem ist bundesrechtlich bislang keine ausreichende Flächenbereitstellung für den notwendigen klimagerechten Windenergieausbau sichergestellt. Vor diesem Hintergrund untersuchten die Stiftung Umweltenergierecht zusammen mit dem Öko-Institut Möglichkeiten, wie die erforderliche Flächenbereitstellung rechtssicherer ausgestaltet und dabei die kommunale Planungsebene gestärkt sowie über quantitative Mengenvorgaben des Bundes unterstützt werden könnte. Die Studie entstand im Rahmen des UBA-Projekts Klimagerechter EE-Ausbau.

Studie