Nachdem der jüngste Klimaschutzbericht der Bundesregierung die Zielverfehlung bei der Emissionsminderung bis 2020 benannt hat, hat die Debatte um die Einführung einer CO2-Bepreisung wieder an Dynamik gewonnen. Dr. Hartmut Kahl, LL.M. (Duke), stellte heute im Rahmen einer Veranstaltung der Fachhochschule Westküste in Berlin in einem Vortrag die „Europa- und verfassungsrechtlichen Spielräume einer CO2-Bepreisung in Deutschland“ vor. In der anschließenden Diskussion ging es nicht zuletzt um die Frage, welche Spielräume die Energiesteuer-Richtlinie der EU für eine CO2-orientierte Besteuerung von Strom bietet.