Fachgespräch zu § 14a EnWG in Würzburg – wo stehen wir, wollen wir hin?

Würzburg, 27. September 2023

Die engpassbedingte „Drosselung“ von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Wallboxen –Stichwort „§ 14a EnWG“ – wird seit längerem diskutiert. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat hierzu am 16. Juni 2023 einen konkreten Konsultationsentwurf veröffentlicht. Die finale Festlegung soll noch im Herbst diesen Jahres folgen.

Aus diesem Grund organisierte die Stiftung Umweltenergierecht am Vortag der 25. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht ein Fachgespräch zwischen BNetzA und Fachleuten zu § 14a EnWG mit dem Titel „Flexibilitäten auf Verteilnetzebene – wo stehen wir, wo wollen wir hin?“. Die Tagung fand im Rahmen des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geförderten Projektes Verbundprojekt unIT-e² – Reallabor für verNETZte E-Mobilität“ statt.

Im Zentrum stand der Vortrag von Karsten Bourwieg, Vorsitzender der Beschlusskammer 8 der BNetzA, der den Teilnehmenden Hintergründe und Zielrichtung der geplanten Festlegung näher erläuterte und diskutierte. Dr. Tobias Klarmann und Tim Schilderoth von der Stiftung Umweltenergierecht ergänzten den ersten Block der Tagung mit Impulsvorträgen zum deutschen und unionsrechtlichen Rechtsrahmen für die Beschaffung von Flexibilitäten sowie zur unionsrechtlichen Netzentgeltsystematik.

Im zweiten Block wurde der Fokus stärker in die Zukunft gerichtet: welche weiteren Fortentwicklungen im Bereich § 14a EnWG sind nötig, wo liegen aber auch Grenzen einer marktlichen Flexibilitätsbeschaffung? Hierzu referierten Johanna Kardel (Elli), Michael Tomaszuk (EWE Netz) und Andreas Jahn (RAP). Dabei wurde deutlich, dass der Vorstoß der BNetzA insgesamt zwar – von Detailfragen abgesehen – breite Zustimmung erfährt, aber dennoch weitergehende Maßnahmen gefordert werden.

Die Folien der jeweiligen Vorträge als Download: