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Probleme bei der Zustellung von E-Mails

Würzburg, 12. Juni 2024

Seit gestern besteht das Problem, dass von der Stiftung Umweltenergierecht versandte E-Mails an externe E-Mail-Adressen teilweise nicht zuverlässig zugestellt werden können. Aufgrund dessen kann von Mitarbeitenden der Stiftung Umweltenergierecht ggf. nicht zeit- oder fristgerecht auf E-Mails geantwortet werden. Leider erhalten die Mitarbeitenden auch nicht in allen Fällen eine Benachrichtigung, dass die E-Mails nicht zugestellt werden konnten, was die Nachvollziehbarkeit zusätzlich erschwert.

Wir stehen schon seit gestern mit unserem IT-Dienstleister in Kontakt und hoffen, das Problem schnellstmöglich beheben zu können.

Sollten Sie auf eine Antwort oder eilige Fristsachen der Stiftung Umweltenergierecht warten, rufen Sie uns bitte an: 0931/794077-0

Viel tut sich bei der Freiflächen-Photovoltaik

Berlin, 6. September 2023

Auf der Konferenz Energie.Recht.Erneuerbare des Bundesverbands Windenergie hat Dr. Nils Wegner heute eine Einführung zu den aktuellen und geplanten Veränderungen im rechtlichen Rahmen der Freiflächen-Photovoltaik gegeben. Neben den neu eingeführten Privilegierungen im Baugesetzbuch und den bereits seit Anfang des Jahres wirksamen Veränderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz gab Dr. Wegner einen kurzen Überblick über die mit dem Solarpaket I geplante Ausweitung der förderfähigen Flächenkulisse und noch unerledigte Punkte der PV-Strategie. In der anschließenden Panel-Diskussion wurden zahlreiche aktuelle Fragestellungen angesprochen. Es zeigt sich: Auch mit dem Solarpaket I werden noch nicht alle Probleme gelöst und das Thema Netzausbau bleibt der „Elefant im Raum“.

Die Energiewende als kommunale Herausforderung – Stiftung Umweltenergierecht gestaltet Panel Session beim Energieforum 2023

Lüneburg, 5. September 2023

In seinem Vortrag „Die Kommunen als Akteur im Energiewenderecht“ vermittelte Prof. Dr. Thorsten Müller einen Überblick zu den vielfältigen Verpflichtungen und Ermächtigungen, die den Kommunen beim Erreichen der Klimaschutzziele zukommen.

In der sich anschließenden und von Prof. Dr. Thorsten Müller moderierten Panel-Session „Das Wärmeplanungsgesetz – Steuerung der kommunalen Wärmeplanung im Föderalismus“ wurde der Fokus auf die kommunale Wärmeplanung als wichtiges strategisches Planungsinstrument für die Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 gelegt. Im Rahmen des Panels stellte Thomas Charles den aktuellen Stand und die zentralen Regelungsinhalte des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes aus der Sicht des BMWK vor. Darauf aufbauend beleuchtete Ilka Hoffmann die Umsetzung dieses Bundesgesetzes auf Länderebene und erläuterte dessen Auswirkungen auf bestehende Landesregelungen zur kommunalen Wärmeplanung sowie bereits erstellte Wärmepläne am Beispiel von Schleswig-Holstein.

Das elfte Energieforum fand unter dem Titel „Energiewende als kommunale Herausforderung“ an der Leuphana Universität Lüneburg statt.

Der Bundesgesetzgeber setzt neue Impulse bei der Flächenbereitstellung für die Windenergie

Würzburg, 5. September 2023

Im heutigen Webinar der Stiftung Umweltenergierecht hat Dr. Nils Wegner erläutert, wie der Bundesgesetzgeber mit „Länderöffnungsklausel“ und „Gemeindeöffnungsklausel“ neue Impulse für die Umsetzung der Vorgaben des WindBG setzt und damit die Flächenbereitstellung für die Windenergie vorantreibt. Auf Grundlage der Länderöffnungsklausel haben die Länder nunmehr die Möglichkeit, nicht nur ambitioniertere Ziele für die Flächenausweisung zu setzen, sondern diese Vorgaben an ihre Planungsträger auch mit den Sanktionen des Windenergieflächenbedarfsgesetzes zu versehen. Werden die landeseigenen Ziele verfehlt, können die Länder dies nun mit der Konsequenz verknüpfen, dass im gesamten betroffenen Plangebiet die Außenbereichsprivilegierung gilt. Mit der Gemeindeöffnungsklausel haben zudem die Gemeinden mehr Freiheiten, Flächen für die Windenergie auch dann auszuweisen, wenn sie zur Umsetzung der Vorgaben des WindBG nicht zuständig sind. Dr. Wegner betonte zudem, dass es nun an den Ländern ist, letzte Unklarheiten zu beseitigen, die den neuen Regelungen noch anhaften: „Davon würden alle Akteure sehr profitieren.“

Zu den Vortragsfolien

„Ariadne 2“: Leitprojekt zur Klimaneutralität geht in zweite Förderphase

Würzburg, 1. September 2023

Das Forschungsprojekt „Ariadne“ ist als ein Kopernikus-Projekt Teil einer der größten deutschen Forschungsinitiativen zur Energiewende. Als Teil dieses großen und renommierten Forschungskonsortiums untersucht die Stiftung Umweltenergierecht dort seit Mitte 2020 aus rechtswissenschaftlicher Perspektive, welche Politikinstrumente sich eignen, um die Klimaschutzziele zu erreichen (hier geht es zu den bisherigen Projektergebnissen). Nun beginnt die zweite Förderphase bis 31.08.2026. Der Schwerpunkt der rechtswissenschaftlichen Arbeiten liegt künftig auf Rechtsfragen des Strom- und Energiemarktdesigns, der EU-Dimension sowie der Mehrebenengovernance der Energiewende.

 

 

 

Aktuelles zu „Länderöffnungsklausel“ und „Gemeindeöffnungsklausel“

Rostock, 11. August 2023

Im Rahmen der Rostock Wind hat Dr. Nils Wegner zu aktuellen Entwicklungen bei der Flächenbereitstellung für die Windenergie vorgetragen. Gegenstand war zum einen die erst kürzlich eingeführte Länderöffnungsklausel im WindBG, die es den Ländern ermöglicht, erhöhte und zeitlich vorgezogene Flächenziele auch gegenüber den Planungsträgern mehr Nachdruck zu verleihen. Zum anderen berichtete Dr. Wegner von der „Gemeindeöffnungsklausel“, die die kommunale Planung darin gestärkt hat, parallel zu den laufenden Planungsprozessen zur Umsetzung des 2 %-Ziels weitere Flächen auszuweisen. Anschließende richtete er den Blick nach vorne auf die anstehende Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Insbesondere die hier vorgesehenen EE-Beschleunigungsgebiete werfen bereits ihre Schatten voraus und werden die Gesetzgebung schon bald beschäftigen. Sie werden für die Frage bestimmend sein, wie die aktuelle Rechtslage unter der Notfall-Verordnung mit ihren Erleichterungen in den Zulassungsverfahren in die Zukunft fortgeschrieben wird.