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Kommunale Verpflichtungen und Handlungsspielräume bei der Transformation der Wärmeversorgung

Kiel, 27. November 2025

Während sich viele Kommunen derzeit im Prozess der Wärmeplanerstellung befinden, sollte der Fokus bei dem von der Investitionsbank Schleswig-Holstein und dem Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) organisierten 2. Erfahrungsaustausch für Kommunen bereits auf die Umsetzungsphase gelegt werden. Hierzu wurde Svenja Henschel von der Stiftung Umweltenergierecht eingeladen, um in ihrem Vortrag die kommunalen Verpflichtungen und Handlungsmöglichkeiten bei der Transformation der Wärmeversorgung aufzuzeigen.

Zu Beginn ihres Vortrags stellte sie zunächst klar, dass sich aufgrund der Unverbindlichkeit der Wärmepläne kein verbindlicher Umsetzungsauftrag für die Kommunen ergibt. Anschließend wurde dargestellt, welche Rolle die Kommunen bei der Umsetzung der Wärmepläne dennoch wahrnehmen können und welche kommunalen Handlungsmöglichkeiten hierfür beispielsweise im Bauplanungs- und Städtebaurecht bestehen. Schließlich wurden die Verpflichtungen der Kommunen bei der Transformation der Wärmeversorgung erläutert. Dabei wurde unter anderem auf die bundes- und landesgesetzlichen Vorgaben für kommunale Gebäude etwa nach dem Gebäudeenergiegesetz und die Anforderungen im Bereich der Energieeffizienz nach dem Energieeffizienzgesetz eingegangen.

Neue Steuerungsvorgaben für den Gebäudebestand aus dem Unionsrecht

Würzburg, 25. November 2025

In seinem in der EurUP erschienenen Aufsatz „Neue Steuerungsvorgaben für den Gebäudebestand aus dem Unionsrecht. Bestandsaufnahme, Zusammenwirken und Umsetzungsbedarf“ arbeitet Dr. Matthias Leymann von der Stiftung Umweltenergierecht die bei der anstehenden Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes umzusetzenden Steuerungsvorgaben des Unionsrechts heraus. Unter Berücksichtigung auch des Europäischen Emissionshandels 2 zeigt er, dass das überkommene Steuerungskonzept nicht uneingeschränkt weiterverfolgt werden kann. Vielmehr muss ordnungsrechtlichen Anforderungen zukünftig eine deutlich größere Bedeutung zukommen. Daneben werden auch die sozialen Fragen der Wärmewende zunehmend im Unionsrecht aufgegriffen. Namentlich gilt dies für die Fördermittelvergabe, die – anders als bisher in Deutschland üblich – vorrangig auf schutzbedürftige Gruppen ausgerichtet werden muss. An diesen und weiteren Vorgaben wird deutlich, dass das Steuerungskonzept einer grundlegenden Weiterentwicklung bedarf.

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100 Top of the Table: Auszeichnung für Dr. Markus Ehrmann von Table.Media

Würzburg, 25. November 2025

Das Medium „Europe.Table“ hat Dr. Markus Ehrmann von der Stiftung Umweltenergierecht in die Rubrik „100 Top of the Table 2025“ gewählt. Damit zeichnet die Redaktion herausragende und einflussreiche Persönlichkeiten aus dem Europabereich aus – unter anderem aus Politik, Verwaltung, Verbänden, Unternehmen, Wissenschaft oder Stiftungen.

„Die Aufnahme meiner Person in die Top 100 sehe ich als Anerkennung unserer gesamten Teamarbeit im Forschungsgebiet Europäisches und Internationales Energie- und Klimaschutzrecht. Daher herzlichen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen und insbesondere an meinen Co-Leiter Fabian Pause. Wir werden weiter an der zentralen Frage forschen, wie sich der Rechtsrahmen ändern muss, damit wir die Klimaziele erreichen“, erklärt Dr. Markus Ehrmann.

33. Windenergietage in Potsdam: Forum der Stiftung Umweltenergierecht zu Genehmigungen, EEG-Förderdesign und Netzanschlüssen

Potsdam, 14. November 2025

Bei den Windenergietagen kommt einmal im Jahr die Branche zusammen, um sich über aktuelle Entwicklungen und Fragestellungen beim Ausbau der Windenergie an Land auszutauschen. In diesem Jahr gestaltete die Stiftung Umweltenergierecht dort ein eigenes Forum zum Thema „Kontinuität oder Neustart? – Wie geht es weiter bei Genehmigungen, EEG-Förderung und Netzanschlüssen?“. Eingangs stellte Maria Deutinger die aktuellen Rechtsänderungen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land – vor allem durch die Beschleunigungsgebiete – dar. Danach gab Dr. Markus Kahles einen Überblick über das neue Förderdesign im EEG mit Schwerpunkt auf die anstehenden Neuregelungen zu zweiseitigen Differenzverträgen („Contracts for Difference/CfD“). Dr. Yvonne Kerth beleuchtete schließlich die flexiblen Netzanschlussvereinbarungen („Flexible Connection Agreements/FCA“). Im Anschluss an die Vorträge bestand jeweils Gelegenheit zum Austausch mit den Referierenden.14

Die anstehende Umsetzung der Wärmepläne – Herausforderungen und Lösungsansätze bei Energieinfrastruktur und Gebäudeeffizienz

Würzburg, 11. November 2025

Aufgrund von § 4 Abs. 2 Satz 1 Wärmeplanungsgesetz (WPG) müssen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern die Wärmepläne für ihr Gemeindegebiet bis Mitte 2026 erstellt haben. Bereits jetzt stellt sich die Frage, mit welchen (ggf. bereits bestehenden) rechtlichen Instrumenten die dort festgehaltenen Darstellungen und Maßnahmen in die Realität überführt werden können. Um Vorschläge aus Sicht von Wissenschaft und Praxis zu sammeln und zu erörtern, kamen heute in Würzburg rund 60 Teilnehmende unterschiedlicher an der Wärmewende beteiligter Akteursgruppen zu einem Fokus Umweltenergierecht zusammen. In Vorträgen und anschließenden Diskussionen wurden drei zentrale Fragen behandelt: Wie kann der Ausbau der Wärmenetze beschleunigt werden? Wie gelingt die Koordination der Wärmeplanung mit der Transformation der Gasnetze? Und welchen Beitrag kann die Wärmeplanung zu Energieeinsparungen im Gebäudebestand leisten?

Planungsrechtliche Besonderheiten und Voraussetzungen von Hybridprojekten aus Windenergie und Photovoltaik

Potsdam, 6. November 2025

In einem Vortrag mit dem Titel „Planungsrechtliche Besonderheiten und Voraussetzungen von Hybridprojekten aus Windenergie und Photovoltaik“ hat Dr. Stephan Wagner von der Stiftung Umweltenergierecht auf der 53. Sitzung der Bund-Länder-Initiative Windenergie (BLWE) Ergebnisse aus dem Abschlussbericht „Hybridprojekte aus Windenergie und Photovoltaik. Chancen und Herausforderungen der Doppelnutzung“ zum Vorhaben „Abbau von Hemmnissen beim Repowering von Windenergieanlagen“ vorgestellt. Gezeigt wurde, wie Hybridprojekte aus Windenergie- und Freiflächenphotovoltaikanlagen im Rahmen der geltenden planungsrechtlichen Rechtslage bereits heute rechtssicher umgesetzt werden können, ohne den Vorrang der Windenergie in Windenergiegebieten und deren Anrechnung auf die Flächenziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes zu gefährden.