In seinem Vortrag auf dem 8. Länderfachgespräch zu Beteiligung und finanzieller Teilhabe an Windenergieprojekten, das von der Fachagentur Wind und Solar am 14. und 15. April 2026 in Halle durchgeführt wurde, hat sich Sebastian von Ammon von der Stiftung Umweltenergierecht mit den zugrundeliegenden Regelungen des Bundes und der Länder befasst. Seine Ausführungen beruhen auf der Würzburger Studie Nr. 43, die im November 2025 erschienen ist.
Einen Schwerpunkt bildete der Zielkonflikt, der bei der Ausgestaltung verpflichtender Teilhaberegelungen zu lösen ist. Da zwischen einer Verbesserung der Akzeptanz in der Bevölkerung und einer Steigerung des EE-Ausbaus kein Automatismus besteht, haben die Landesgesetzgeber die den Gemeinden oder Einwohnern gewährten Vorteile mit den entsprechenden wirtschaftlichen und finanziellen Belastungen der Vorhabenträger abzuwägen. Dies gilt umso mehr, als sich der Wettbewerb um eine Förderung nach dem EEG verschärft.
Des Weiteren wurde auf die strafrechtlichen Risiken eingegangen, die in der Praxis bei der Umsetzung der Teilhabeverpflichtungen zu beachten sind. Um den Verdacht eines Korruptionsdelikts von vornherein auszuschließen, sind die formellen und materiellen Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen strikt ein-zuhalten.