Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz: Würzburger Bericht zu Fragestellungen mit Blick auf das Unionsrecht erschienen

Würzburg, 9. April 2026

In dem heute veröffentlichten Würzburger Bericht ‚Bio-Treppe‘ und Grüngasquote im Lichte des Unionsrechts – Mindestwerte, Ausstiegspläne und Nullemissionsgebäude ordnen Dr. Matthias Leymann und Dr. Maximilian Wimmer von der Stiftung Umweltenergierecht die in den Eckpunkten zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz am 24. Februar 2026 angekündigten Novellierungen im Verhältnis zu den Vorgaben des Unionsrechts ein. Im Fokus stehen dabei die geplanten Pflichten der „Bio-Treppe“ und der Grüngasquote sowie die Streichung von § 72 des Gebäudeenergiegesetzes. Dieser sieht bisher vor, dass Heizkessel längstens bis 2045 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen.

Der Bericht zeigt auf, dass mit Blick auf das Unionsrecht hier verschiedene Konflikte angelegt sind: So müssen die Mitgliedstaaten nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie Mindestwerte für die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden festlegen und gemäß der Gebäudeeffizienzrichtlinie Ausstiegspläne für fossile Heizkessel vorlegen sowie den Nullemissionsgebäudestandard einführen. Da diese Vorgaben unionsrechtskonform in Deutschland umzusetzen sind, muss der Gesetzgeber die drohenden Konflikte während des weiteren Gesetzgebungsverfahrens im Blick behalten und adressieren.