Archiv für August 2025

Smarte Flächenausweisungen für eine sichere, bezahlbare und intelligente Versorgung mit regenerativen Energien

Mainz, 21. August 2025

Am 21. August 2025 hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz in Mainz den Energie- und Klimaschutzkongress 2025 „Smarte Zukunft: Regenerative Energieversorgung sicher, bezahlbar und intelligent“ veranstaltet. Dr. Stephan Wagner von der Stiftung Umweltenergierecht referierte dabei zum Thema „Smarte Flächenausweisungen als Voraussetzung für eine sichere, bezahlbare und intelligente Versorgung mit regenerativen Energien“ und stellte aktuelle planungsrechtliche Themen des Erneuerbaren-Ausbaus vor.

Behandelt wurden unter anderem die Umsetzung der Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes in Rheinland-Pfalz, die Doppelnutzung von Flächen für Wind und Freiflächenphotovoltaik sowie die aktuellen Neuregelungen für Beschleunigungsgebiete im Rahmen der RED III-Umsetzung. Hervorgehoben wurde angesichts der Herausforderungen der Energiewende die Notwendigkeit effektiver und effizienter („smarter“) Flächenausweisungen durch eine langfristig zielorientierte und proaktive Raumplanung.

Rechtsfragen zu Rückbauverpflichtungen und Repowering von PV-Freiflächenanlagen gewinnen an Bedeutung

Würzburg, 12. August 2025

Das Umweltbundesamt hat im August einen Kurzbericht zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen veröffentlicht, an dem auch Sebastian von Ammon und Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht mitgewirkt haben. Der Bericht widmet sich Rechtsfragen anlässlich des Endes eines Investitionszyklus bei PV-Freiflächenanlagen. Wenn ihr Weiterbetrieb nicht mehr möglich ist oder sich nicht mehr lohnt, besteht insbesondere die Wahl zwischen Rückbau und Repowering der Anlagen.

Der Bericht beantwortet zum einen Fragen, die sich bei PV-Freiflächenanlagen im Hinblick auf die Sicherung von Rückbauverpflichtungen ergeben können. Da bei der Festsetzung der Sicherungshöhe bundesweit erhebliche Unterschiede bestehen, empfiehlt der Bericht insoweit, die Grundlagen einer rechtmäßigen Berechnung exemplarisch in einem Gutachten darzustellen. Zum anderen wird die bauordnungsrechtliche Einordnung von Repoweringmaßnahmen untersucht. Hierzu werden insbesondere die Kriterien benannt, nach denen die Vorhaben einzelnen Verfahrensarten zugeordnet werden können. Der Bericht schließt mit der Empfehlung, zur Vereinfachung dieser Zuordnung die einschlägigen bauordnungsrechtlichen Begriffe durch Verwaltungsvorschriften zu konkretisieren.

Ansätze für eine Mengensteuerung sind vorhanden, doch die Umsetzung ist schwierig

Würzburg, 4. August 2025

Im aktuellen Heft der Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg haben Michaela Scharpf und Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht analysiert, inwieweit schon heute eine „Quantitative Steuerung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Baden-Württemberg“ im Landesrecht angelegt ist und umgesetzt wird. In dem Beitrag werden insbesondere die im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz BW vorhandenen Regelungen betrachtet und es wird herausgearbeitet, welche Pflichten sich aus diesen für die regionalen und die kommunalen Planungsträger ergeben. Dabei zeigt sich, dass es schon heute weitgehende Ansätze zur Mengensteuerung gibt, die jedoch gerade im Verhältnis zwischen Regionalplanung und Gemeinden wegen verbleibenden Rechtsunsicherheiten und praktischen Hemmnissen zu versanden drohen.

Die Analyse stellt zugleich die Grundlage für die Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 41 von Juli 2025 dar, in der Jonas Otto und Dr. Nils Wegner der Frage nachgingen, wie Mengenvorgaben für den PV-Ausbau im Landesrecht effektiver als bislang gestaltet werden können.

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