Archiv für Juli 2025

Gebäudedekarbonisierung Teil I: Eine Analyse des mehrdimensionalen EU-Rechtsrahmens

Berlin, 21. Juli 2025

Im ersten Teil seines zweiteiligen Beitrags zur Gebäudedekarbonisierung analysiert Dr. Maximilian Wimmer von der Stiftung Umweltenergierecht insbesondere die europarechtlichen Grundlagen und den neuen EU-Rechtsrahmen aus dem „Fit for 55“-Paket. Er zeigt dabei auf, warum die Dekarbonisierung von Gebäuden von entscheidender Bedeutung in der Energie- und Klimapolitik ist und untersucht die zugehörigen geänderten und novellierten Richtlinien. Im Fokus stehen die Gebäudeeffizienzrichtlinie, die Energieeffizienzrichtlinie und die Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Zudem wird ein Blick auf den europäischen Emissionshandel für Gebäude und auf Förderinstrumente geworfen.

Im Ergebnis wird die Mehrdimensionalität des EU-Rechtsrahmens für die Gebäudedekarbonisierung deutlich und es können erste Schlüsse bezüglich der Umsetzung ins deutsche Recht gezogen werden.

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Ein neuer Hebel für die Länder? – Optionen für eine effektive Mengensteuerung des PV-Ausbaus

Würzburg, 15. Juli 2025

Um die Ausbauziele für die Photovoltaik (PV) zeitnah und günstig zu erreichen, braucht es neben PV-Dachanlagen auch neue PV-Freiflächenanlagen. Für deren Ausbau muss nicht zuletzt eine ausreichende Flächenbereitstellung kontinuierlich gewährleistet werden. Die Stiftung Umweltenergierecht hat sich daher die planungsrechtliche Situation für PV-Freiflächenanlagen in ihrer neusten Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 41 näher angesehen.

Aktuell entscheiden die Gemeinden weitgehend frei, ob und in welchem Umfang sie mit Bebauungsplänen Flächen für die PV bereitstellen. Ausnahmen bilden hier lediglich bestimmte Außenbereichsprivilegierungen. Da für die Ausbauziele in Zukunft jedoch deutlich mehr Flächen benötigt werden als bisher, erscheint es fraglich, ob die freiwilligen Planungen der Gemeinden dafür auch mittel- und langfristig ausreichen. Jonas Otto und Dr. Nils Wegner zeigen daher Optionen für eine Weiterentwicklung des Rechtsrahmens auf, um im Landesrecht die Flächenbereitstellung künftig stärker rechtlich abzusichern.

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Dr. Wieland Lehnert verstärkt das Führungsteam der Stiftung Umweltenergierecht

Würzburg, 9. Juli 2025

Dr. Wieland Lehnert verstärkt zum 1. Januar 2026 die Stiftung Umweltenergierecht. Der erfahrene Rechtsanwalt, aktuell bei Becker Büttner Held (BBH), befasst sich bereits seit über 15 Jahren intensiv mit dem Recht der erneuerbaren Energien. Er wird als Leiter das neu aufzubauende Forschungsgebiet „Recht der Netzinfrastrukturen“ übernehmen und damit auch Teil der wissenschaftlichen Leitung der Stiftung.

Dr. Wieland Lehnert ist seit 2007 als Rechtsanwalt im Energierecht tätig. Bei BBH, wo er seit 2013 Partner Counsel ist, berät er umfassend zu Rechtsfragen der erneuerbaren Energien und der Energiewende. Eine zentrale Rolle spielt dabei das Thema Netzinfrastrukturen, mit dem er sowohl rechtspraktisch als auch in Forschungs- und Beratungsprojekten befasst ist.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen absolvierte Dr. Lehnert ein Masterstudium an der University of Cape Town (Südafrika) und promovierte 2005 zu einem verfassungsvergleichenden Thema. Von 2005 bis 2007 war er als Referendar u.a. beim Bundesumweltministerium und beim Auswärtigen Amt (New York) tätig. Ihn zeichnet eine umfassende Vortragstätigkeit aus und seine Publikationsliste umfasst mehr als 60 Veröffentlichungen.

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Der CBAM zwischen internationalem Klimaschutz- und Handelsrecht

Köln, 9. Juli 2025

Im Rahmen der Veranstaltung von NRW.Energy4Climate „Zwei Jahre CBAM: Perspektiven zur Revision und Weiterentwicklung“ erklärte Dr. Jana Nysten von der Stiftung Umweltenergierecht in einem Vortrag den völker- und WTO-rechtlichen Rahmen, in dem sich der EU-Grenzausgleichsmechanismus (EU CBAM) bewegt. Aus Respekt für die Souveränität der Staaten, verpflichtet der CBAM primär die Importeure ihre GHG-Emissionen oder bereits gezahlte CO2-Preise nachzuweisen. Die WTO-rechtlichen Vorgaben werden dahingegen das Design möglicher Lösungen für Exporte beeinflussen; auch spielen sie bei der Frage eine Rolle, was im Rahmen eines Klimaclubs abgesprochen werden kann. Im Anschluss an den Vortrag beantwortete Dr. Nysten Fragen aus dem Publikum und nahm an einer Podiumsdiskussion teil. Dabei wurde noch einmal auf die teils stark unterschiedlichen Auswirkungen des CBAM auf einzelne Industrien eingegangen und Ansätze für eine Weiterentwicklung des Mechanismus beleuchtet.

Windenergie an Land: Im Dialog mit unteren Immissionsschutz- und Naturschutzbehörden über die Genehmigungsbeschleunigung

Stuttgart, 9. Juli 2025

Auf Einladung der Stabsstelle Energiewende, Windenergie und Klimaschutz beim Regierungspräsidium Stuttgart (StEWK) nahm Maria Deutinger von der Stiftung Umweltenergierecht am „Windenergie-Dialog“ der unteren Immissionsschutz- und Naturschutzbehörden des Landes Baden-Württemberg teil. Sie stellte dabei zum einen den Regimewechsel von den Genehmigungserleichterungen aus Art. 6 EU-Notfall-Verordnung hin zur Genehmigungsbeschleunigung nach der geänderten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) vor. Zum anderen widmete sie sich einzelnen Anwendungsfragen zu § 6 WindBG, die sich vor allem bei Windenergievorhaben stellen können, deren Genehmigung gegen Ende der zeitlichen Geltungsdauer von § 6 WindBG beantragt wurde. Bei den anschließenden Diskussionsrunden und Workshops in Kleingruppen konnte sich zudem zu aktuellen Fragestellungen rund um den Windenergieausbau ausgetauscht werden.

Praxisworkshop: Qualitätsanforderungen an Windflächen in der räumlichen Planung

Würzburg, 7. Juli 2025

In einem digitalen Praxisworkshop mit Planerinnen und Planern, hauptsächlich der Regionalplanung, haben Steffen Benz, Dr. Stephan Wagner und Dr. Nils Wegner heute das aktuelle Thema der Qualitätsanforderungen an Windflächen in der räumlichen Planung diskutiert. Eröffnet wurde die Veranstaltung durch einen Input-Vortrag von Ulrich Tasch (Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein) über die Bedeutung des Themas in der Regionalplanung Schleswig-Holsteins.

Die Veranstaltung fand im Rahmen des Projekts ImWind4two der Stiftung Umweltenergierecht statt und diente unter anderem der Vorbereitung einer Würzburger Studie zu den normativen Anforderungen an die Qualität von Windenergiegebieten. Zugleich sollte der Praxisworkshop einen intensiven Austausch der Planerinnen und Planern untereinander ermöglichen. Die Diskussion zeigte die hohe Praxisrelevanz des Themas auf und zudem, wie vielschichtig und anspruchsvoll die Aufgabe effektiver Flächenausweisungen für die Windenergie für die Planungspraxis ist.

Emissionshandel: Ein Überblick zum TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024

Berlin, 7. Juli 2025

Dr. Markus Ehrmann von der Stiftung Umweltenergierecht beleuchtet in einem Beitrag in der UWP das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024, dessen schwieriges Gesetzgebungsverfahren kurz vor dem Ende der 20. Legislaturperiode durch parteiübergreifende Anstrengungen noch abgeschlossen werden konnte. Mit diesem Gesetz soll unter anderem die Umsetzung des zweiten europäischen Emissionshandels (ETS-2) im deutschen Recht erreicht werden. Damit wird die Zeit des rein nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) absehbar enden. Der ETS-2 führt erstmalig einen einheitlichen EU-weiten CO2-Preis in den Sektoren Gebäude, Verkehr und kleine Industrieanlagen ein. Der Beitrag bietet einen Überblick über Entwicklung und Inhalt des Gesetzes.

Wie könnten Beschleunigungsgebiete für PV-Freiflächenanlagen umgesetzt werden?

Berlin/Würzburg, 2. Juli 2025

Im Rahmen des Online-Seminars „Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der räumlichen Planung“ des Instituts für Städtebau Berlin hat Dr. Nils Wegner von der Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie im Bereich der Freiflächen-Photovoltaik berichtet und hierzu mit den Teilnehmenden diskutiert.

Unter dem Titel „Auswirkungen der Erneuerbare Energien-Richtlinie (RED III) auf den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen zeigte er auf, welche Ziele mit den Beschleunigungsgebieten verfolgt werden, ob und inwieweit diese für PV-Freiflächenanlagen überhaupt passend sind und wie eine rechtliche Umsetzung im nationalen Recht aussehen könnte. Aktuelle Initiativen auf politischer Ebene legen nahe, dass die Umsetzung für PV-Freiflächenanlagen im deutschen Recht keineswegs sicher ist. Die abschließende politische Entscheidung hierzu bleibt abzuwarten.

Stiftung Umweltenergierecht bei der Ariadne Politikwerkstatt: Wettbewerbsfähigkeit durch Klimaschutz stärken

Berlin, 2. Juli 2025

Aller guten Dinge sind drei: Bei der dritten Ariadne-Politikwerkstatt haben sich Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Politik, Verbänden und der organisierten Zivilgesellschaft zusammengefunden, um gemeinsam über Klimapolitik und Wettbewerbsfähigkeit in Zeiten geopolitischer Spannungen zu diskutieren. Die Stiftung Umweltenergierecht brachte sich dabei vielfältig ein – unter anderem durch die (Mit-)Ausrichtung zweier Workshops.

Dr. Markus Kahles und Johanna Kamm gestalteten gemeinsam mit dem Fraunhofer ISI den Workshop „Flexibilität heute und morgen – vom No-Regret zum Systemumbau“. Mit Referierenden aus Netzbetrieb, Forschung und Industrie wurde diskutiert, wie Flexibilität heute angereizt werden kann – und wie ein zukunftsfähiges Marktdesign aussehen sollte. Außerdem richteten Dr. Jana Maruschke und Prof. Dr. Thorsten Müller einen Workshop aus, um mit den Anwesenden nicht nur Zwischenbilanz zur Flächenausweisung für die Windenergie an Land zu ziehen, sondern auch zu diskutieren, wie in diesem Referenzgebiet für Klimaschutz langfristig erfolgreiche Strukturentscheidungen in Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen aussehen. Ronja Busch moderierte zudem einen Workshop zum neuen EU-Klimaziel 2040.

 

Energieeffizienz in Kommunen – Auf die Umsetzung in den Ländern kommt es an

Berlin/Würzburg, 2. Juli 2025

Im Rahmen der Aktion „Energiebotschafterinnen und Energiebotschafter: Energieeffizienz in Landkreisen, Städten und Gemeinden“ ordnete Susanne Weber von der Stiftung Umweltenergierecht relevante Reglungen der Energieeffizienzrichtlinie und des Energieeffizienzgesetzes für Kommunen in einem Impulsvortrag ein. Die Veranstaltung fand im Rahmen der Informationskampagne „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) statt und wurde von der Deutschen Energie-Agentur (dena) durchgeführt.

Susanne Weber machte deutlich, dass das Energieeffizienzgesetz die Kommunen selbst nicht unmittelbar verpflichtet. Vielmehr werden diese sogar von der Definition der „öffentliche Stelle“ ausgenommen. Dies bedeutet aber nicht, dass der Energieverbrauch von öffentlichen Stellen der Kommunen den Energieverbräuchen der Länder nicht zugerechnet werden müsste. Welche Pflichten die Kommunen konkret erfüllen müssen, hängt von der Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes in den jeweiligen Ländern ab.

Umsetzung der EE-Richtlinie: Prof. Dr. Thorsten Müller plädiert im Bundestag für Überarbeitung

Berlin, 2. Juli 2025

Der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages hat sich am 2. Juli 2025 mit der Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien befasst. Prof. Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht sprach dabei auf der Grundlage der schriftlichen Stellungnahme als Sachverständiger zum Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (21/568) zur Umsetzung von Vorgaben der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie. Dabei betonte er die Eilbedürftigkeit des Themas aufgrund verstrichener Umsetzungsfristen und drohender Herausforderungen für beschleunigte Genehmigungsverfahren bei Wind an Land, unterstrich jedoch die Notwendigkeit einer Überarbeitung des Gesetzentwurfs.

Unter anderem attestierte er dem Entwurf punktuelle Sonderregelungen, welche die Rechtslage komplizierter gestalten und mögliche Verlangsamungen in der Verfahrenspraxis auslösen könnten. Zudem birgt die unterschiedliche Ausgestaltung identischer unionsrechtlicher Vorgaben im Bundes-Immissionsschutzgesetz und im Wasserhaushaltsgesetz die Gefahr von Rechtsunsicherheiten. Auch bei den bereits anerkannten Beschleunigungsgebieten für die Windenergie an Land sprach sich Thorsten Müller für eine Überarbeitung aus, da der Gesetzentwurf den unionsrechtlich vorgegebenen Regimewechsel nicht vollziehen und dadurch die Potenziale des Instruments für Vereinfachung und Beschleunigung sowie Kostensenkung nicht ausschöpft.