Archiv für November 2024

Ariadne-Projekt bewertet die Herausforderungen und Handlungsoptionen für einen klimaneutralen Strommarkt

Potsdam, 20. November 2024

Damit der Übergang in ein klimaneutrales Stromsystem in Deutschland gelingt, muss ein flexibles und effizientes Marktdesign geschaffen werden. Dabei gilt es, fünf zentrale Herausforderungen anzugehen, die Forschende des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Kopernikus-Projekts Ariadne in einem neuen Kurzdossier beleuchten.

Von der Stiftung Umweltenergierecht waren Dr. Markus Kahles, Johanna Kamm und Felix Hoff an der Ausarbeitung des Kurzdossiers beteiligt. In Kurzsteckbriefen werden darin 18 Handlungsoptionen beschrieben, die Rahmenbedingungen für Stromsystem schaffen können, das vollständig auf Erneuerbaren Energien basiert. Die Stiftung unterstützte in ihrer Funktion als Co-Arbeitspaketsleitung das Hauptautorenteam des Fraunhofer ISI bei der Konzeptionierung und Erstellung des interdisziplinär angelegten Kurzdossiers. Inhaltlich brachten die Forschenden der Stiftung ihre rechtswissenschaftliche Sichtweise und aktuelle rechtliche Entwicklungen zu Herausforderungen, Handlungsoptionen und dem Bewertungskriterium der rechtlichen Umsetzbarkeit mit ein.

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Zugang zum Wasserstoffnetz – kein Vorrang für grünen Wasserstoff

Würzburg, 13. November 2024

In dem in der aktuellen EnergieRecht (ER) erschienenen Aufsatz „Zugang zum Wasserstoffnetz – Unionsrechtliche Vorgaben und deren Umsetzung im EnWG“ stellen Ronja Busch und Carl Doyé von der Stiftung Umweltenergierecht die neuen Regelungen für den Zugang zum Wasserstoffnetz aus dem sog. „Gas-Wasserstoff-Paket“ der EU vor. Der Zugang wird nach dem Modell des regulierten Zugangs erfolgen, d. h. er ist nach objektiven Kriterien und ohne Diskriminierung zwischen den Netznutzern auf Grundlage regulierter Entgelte zu gewährleisten. Bis Ende 2032 kann hiervon eine Ausnahme vorgesehen werden.

Die Auswertung zeigt: Es gibt auf europäischer Ebene keine besondere Vorrangregelung für den Zugang von erneuerbarem Wasserstoff zum Wasserstoffnetz. Ob es künftig ein Bedürfnis für etwaige Vorrangregelungen im nationalen Recht geben wird, bleibt abzuwarten. Mit der Reform des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom Mai 2024 hat Deutschland die Vorgaben der Richtlinie bereits weitgehend umgesetzt. Nur für bestimmte Netze besteht noch Umsetzungsbedarf mit Blick auf die neuen EU-Vorgaben.

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Die Heterogenität der landesrechtlichen Teilhaberegelungen – gelungener Wettbewerbsföderalismus oder Hemmnis für den EE-Ausbau?

Leipzig, 13. November 2024

In seinem Vortrag auf einem Workshop des Forschungsprojekts GiVEn skizzierte Sebastian von Ammon von der Stiftung Umweltenergierecht die rechtlichen Aspekte, die sich aus der Heterogenität der Ländergesetze zur Akzeptanzsteigerung erneuerbarer Energien ergeben. So spricht einerseits der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dafür, regionale Unterschiede bei der Ausgestaltung der Teilhaberegelungen zu berücksichtigen. Andererseits ergeben sich aus der Vielgestaltigkeit der Beteiligungsmodelle Risiken, die den Gesetzeszweck, die Steigerung des Ausbaus erneuerbarer Energien, gefährden können. Diese Risiken könnten durch bundesrechtliche Vorgaben eingeschränkt werden.

Die Heterogenität der landesrechtlichen Teilhabereglungen ist auch Thema einer Würzburger Studie zum Umweltenergierecht, die zeitnah veröffentlicht werden soll.

Große Spielräume bei der Gestaltung von dynamischen Stromtarifen

Berlin, 7. November 2024

Im Rahmen des BDEW Infotages zum Thema „Dynamische Tarife: So gelingt die Umsetzung!“ hat Dr. Tobias Klarmann von der Stiftung Umweltenergierecht einen Vortrag gehalten und später am Diskussionsforum und Erfahrungsaustausch mit den anderen Referierenden teilgenommen. In seinem Vortrag erläuterte er den Rechtsrahmen für die Gestaltung von dynamischen Tarifen und zeigte die bestehenden Spielräume bei der Umsetzung auf. Er verdeutlichte dabei die aus dem EU-Recht stammende Zielsetzung des Gesetzgebers, die als Richtschnur für die Ausgestaltung dient.

Der Vortrag knüpft an das Inputpapier Dynamische Stromtarife vom Oktober 2023 an, in welchem Dr. Tobias Klarmann gemeinsam mit Dr. Johannes Hilpert, Prof. Dr. Thorsten Müller und Dr. Markus Kahles im Auftrag der PKNS die rechtlichen Vorgaben an die Ausgestaltung von dynamischen Stromtarifen nach § 3 Nr. 31b EnWG und deren Auswirkungen auf ein von LichtBlick/Neon vorgestelltes Tarifmodell untersucht haben.