Archiv für Oktober 2024

Nationale CO2-Bepreisungssysteme können auch neben dem neuen EHS 2 (weiter) bestehen

Würzburg, 26. Oktober 2024

Mit der Einführung des neuen EU-Emissionshandels für (hauptsächlich) Gebäude und Straßenverkehr (Emissionshandel 2; EHS 2) stellt sich die Frage, ob die Mitgliedstaaten daneben noch weitere Instrumente zur Minderung von Treibhausgasemissionen schaffen oder beibehalten können oder sollten. So hatte Deutschland zur Erreichung der europarechtlichen Verpflichtungen nach der Lastenteilungsverordnung etwa das nationale Emissionshandelssystem nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz eingeführt.

In ihrem englischsprachigen Aufsatz “On the legality of national carbon pricing instruments alongside the new EU ETS 2” präsentiert Jana Nysten von der Stiftung Umweltenergierecht im Nature Portfolio Journal die Ergebnisse ihrer diesbezüglichen Untersuchungen. Nicht zuletzt da die Verpflichtungen nach der Lastenteilungsverordnung nicht wegfallen, so folgert sie, sollte ein Nebeneinander von nationalen und EU-CO2-Bepreisungssystem möglich sein. Weder die Emissionshandelsrichtlinie selbst, noch weitere einschlägige Bestimmungen des EU-Rechts stehen einem solchen Konstrukt grundsätzlich im Weg, zumindest sofern die Funktionsweise des EHS 2 nicht untergraben wird.

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26. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht: Teilhabe, Flächen, Marktdesign – Rahmenbedingungen für jährlich 22 Gigawatt PV-Ausbau

Würzburg, 24. Oktober 2024

2023 war ein Rekordjahr für den PV-Ausbau. Doch wie erfreulich ist die Zwischenbilanz, wenn man den Fokus schärft und in die einzelnen Segmente schaut? Welche Rahmenbedingungen braucht es, um das aktuelle Zubauniveau auf 22 Gigawatt pro Jahr zu steigern und bis 2030 und darüber hinaus zu verstetigen? Bei den 26. Würzburger Gesprächen zum Umweltenergierecht hat die Stiftung diese Fragen auf ihrer Haupttagung am 24. Oktober 2024 näher betrachtet.

Welche Rolle spielt die Photovoltaik auf dem Weg zur Klimaneutralität? Wie sehen die aktuellen Rahmenbedingungen und Weiterentwicklungsbedarfe aus Sicht der Bundesregierung aus? Und welche Rolle spielen die Länder bei der Erreichung der PV-Ausbauziele? Mit diesen Themen haben sich zunächst Prof. Dr. Anke Weidlich (Universität Freiburg), Dania Röpke (BMWK) und Dr. Jana Bovet (SMEKUL) beschäftigt. Darauf ging es in die konkrete (Rechts-) Praxis: So sprachen Dr. David Meurers (BMWSB) zu Solarenergie- und Beschleunigungsgebieten, Dr. Nils Wegner (Stiftung Umweltenergierecht) zu Mehrfachnutzungen und Dr. Markus Kahles (Stiftung Um-weltenergierecht) zu Energy Sharing und Direktversorgerkonzepten. Dr. Christoph Kost (Fraunhofer ISE) und Margarete von Oppen (Orth Kluth) betrachteten die Poten-ziale von Gewerbedachflächen und PV aus der anwaltlichen Praxis.

Das Strommarktdesign zum PV-Ausbau war Thema des Abschlusspanels. Dabei wurden kritische Aspekte im heutigen Markdesign identifiziert sowie Lösungsansätze und deren Vor- und Nachteile diskutiert. Dabei lieferten Dr. Christoph Maurer (Consentec GmbH), Stefan Müller (ENERPARC AG), Robert Lorentz (BMWK), Prof. Dr. Katrin Scha-ber (HS Biberach) und Stefan Albrecht (Bundesnetzagentur) wichtige Impulse aus ihrer jeweiligen Perspektive.

„Mit den Würzburger Gesprächen haben wir ein wichtiges Format für den direkten Austausch aus Wissenschaft und Praxis, der für beide Seiten wertvolle Einblicke liefert. Wir freuen uns auf die nächste Runde der Gespräche – diesmal am 1. und 2. April im Berlin. Dabei widmen wir uns dem Thema ,25 Jahre EEG‘ und werden nicht nur einen Rückblick wagen, sondern auch nach vorne sehen“, erklärt Prof. Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht.

26. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht: Der Green Deal und Verteilernetze im Fokus

Würzburg, 23. Oktober 2024

In diesem Jahr wurden unter dem Dach der 26. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht mehrere Veranstaltungen vereint, darunter zwei Workshops am 23. Oktober 2024 zum EU Green Deal und zu Verteilernetzen.

Der erste Workshop befasste sich mit der Umsetzung des EU Green Deal und beleuchtete die Bedeutung des neuen EU-Rechts für erneuerbare Energien in Deutschland. Dabei stand zunächst die Neugestaltung der Förderlandschaft für erneuerbare Energien im Strommarkt im Vordergrund. Johanna Kamm (Stiftung Umweltenergie-recht), Dominik Peper (Guidehouse) und Carolin Dähling (Green Planet Energy) gaben hierzu wichtige Einblicke zur Fortentwicklung des Förderdesigns. Im zweiten Block drehte sich alles um die Dekarbonisierung des Gebäudesektors – von der Wärmeversorgung bis zu neuen Effizienzansätzen. Hierzu referierten Dr. Maximilian Wimmer (Stiftung Umweltenergierecht), Dr. Martin Pehnt (Ifeu) und Dr. Thomas Engelke (Verbraucherzentrale Bundesverband).

Der zweite Workshop stellte die Frage: „Verteilernetze als Flaschenhals für den Zubau von Windenergie- und Solaranlagen – Was ist zu tun?“. Dabei wurde untersucht, wo-ran es bei der zukunftsorientierten Netzertüchtigung hakt. Hierzu referierten Tanja Held (Bundesnetzagentur), Dr. Peter Volkholz (Bayernwerk) und Prof. Dr. Oliver Brückl (OTH Regensburg). Im Anschluss lag der Fokus auf den Hindernissen bei Netzanschluss und -zugang von EE-Anlagen. Hierzu lieferten Dr. Tobias Klarmann (Stiftung Umweltenergierecht), Robert Giesma (GP Joule), Philipp Godron (Agora Energiewende) und Dr. Christoph Maurer (Consentec) wertvollen Input.

Die Vortragsfolien aus den Workshops stehen ab sofort als Download zur Verfügung.

Carbon Management: Vortrag zur Erweiterung des EU-Emissionshandelssystems

Hamburg, 17. Oktober 2024

Die Jahrestagung 2024 des Center for Interdisciplinary Research on Energy, Climate and Sustainability der Bucerius Law School stand unter dem Thema Carbon Management. Prof. Dr. Thorsten Müller war eingeladen worden, den Eröffnungsvortrag zur Erweiterung des EU-Emissionshandelssystems zu halten. Dabei gab er einen Überblick zum Emissionshandel als Säule eines umfassenden Carbon Management Systems der EU und stellte das Emissionshandelssystem 1 (Industrie und Energiewirtschaft) und das neue System 2 (Gebäude und Verkehr) vor. Außerdem betrachtete er in diesem Zusammenhang Verteilungsfragen und mögliche Antworten hierauf im Recht.

Eine Rückfalloption für die Flächenbereitstellung bei der Photovoltaik

Stuttgart, 17. Oktober 2024

Im Rahmen des 11. Solarbranchentags Baden-Württemberg hat Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht einen Impulsvortrag gehalten und ist dabei der Frage nachgegangen, wie eine Mengensteuerung bei der Flächenbereitstellung für PV-Freiflächenanlagen aussehen kann. Er zeigte auf, dass es im aktuellen Rechtsrahmen nicht nur keine explizite Mengensteuerung im Bundesrecht gegenüber den Ländern gebe, sondern dass auch die Umsetzung der landeseigenen Flächenziele in kommunale Bebauungspläne nicht ausreichend rechtlich gewährleistet ist.

Vor diesem Hintergrund wurde eine Rückfalloption skizziert, die mittel- und langfristig eine Flächenbereitstellung in Fällen gewährleisten könne, in denen Kommunen untätig bleiben. Ziel sei es, die kommunale Flächenbereitstellung anzureizen und die Kommunen als zentrale Akteure vor Ort einzubinden. „Im Idealfall greift die Rückfalloption gerade nicht ein und steht nur für den Fall der Fälle bereit um das Erreichen der Ausbauziele für die Freifläche zu gewährleisten“, so Dr. Nils Wegner.

Gesetzentwurf zu Beschleunigungsgebieten: Prof. Dr. Thorsten Müller als Sachverständiger im Deutschen Bundestag

Berlin, 16. Oktober 2024

Die Bundesregierung hat in einem Gesetzesentwurf die Umsetzung der Beschleunigungsgebiete der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (EE-RL)1 in Angriff genommen. Dazu hat die Stiftung Umweltenergierecht eine rechtliche Stellungnahme verfasst und Prof. Dr. Thorsten Müller war hierzu am 16. Oktober 2024 als Sachverständiger im Deutschen Bundestag geladen.

In der Stellungnahme wird deutlich, dass der Gesetzentwurf eine wichtige Weichenstellung besonders für die Windenergie an Land, aber auch für die Solarenergie und Energiespeicheranlagen am selben Standort vornehme und nicht nur unionsrechtlich zwingend, sondern auch in der Sache zu begrüßen sei. „Gleichwohl ist zu beobachten, dass die Umsetzung an verschiedenen Stellen zu stark in den bisherigen Rechtsstrukturen verharrt und daher nicht die mit der Schaffung von Beschleunigungsgebieten einhergehenden Chancen umfassend hebt“, so Prof. Dr. Thorsten Müller. In der Stellungnahme wurden daher auch konkrete Verbesserungsvorschläge benannt.

EU-Strommarktreform: Neue Impulse für die Förderung und Vermarktung von erneuerbaren Energien (Teil 2)

Würzburg, 11. Oktober 2024

Die EU-Strommarktreform enthält wichtige Neuerungen bzgl. der zukünftigen Förderung und Vermarktung von erneuerbaren Energien, die die Stiftung Umweltenergierecht in einer Aufsatzreihe analysiert. Nachdem im ersten Teil die neuen Regelungen zu zweiseitigen Differenzverträgen (CfDs) im Fokus standen, widmet sich Johanna Kamm im zweiten Teil den Änderungen im Bereich der Strombezugsverträge (PPAs) sowie einer neuen Möglichkeit für EE-Förderungen auf EU-Ebene. Diese sollen dazu genutzt werden, um das EU-weit angestrebte Ziel von 45 Prozent EE-Ausbau zu erreichen. Doch noch bestehen dazu viele Unklarheiten.

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Windenergie an Land: Beschleunigung durch die Beschleunigungsgebiete?

Würzburg, 10. Oktober 2024

Die Bundesregierung hat ihren Entwurf zur Umsetzung der Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land am 9. September 2024 veröffentlicht. Verglichen mit dem Referentenentwurf aus dem Frühjahr enthält dieser wichtige Korrekturen, Klarstellungen und Konkretisierungen. Dennoch sieht die Stiftung Umweltenergierecht weiteren Verbesserungsbedarf, um den unionsrechtlichen Anforderungen umfassend gerecht zu werden und den Windenergieausbau an Land in dem von der EU beabsichtigen Maß zu beschleunigen.

Maria Deutinger und Frank Sailer haben in dem neuesten Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht Nr. 58 den Regierungsentwurf näher untersucht und intensiv geprüft. Insbesondere der notwendige Regimewechsel zwischen der EU-Notfall-Verordnung und den Beschleunigungsgebieten nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie wurde demnach nicht vollständig vollzogen. Ob und in welchem Umfang die bezweckte Beschleunigung der Genehmigungsverfahren tatsächlich eintreten wird, hängt laut den Autoren maßgeblich davon ab, inwieweit an den entscheidenden Stellschrauben noch einmal nachjustiert wird.

Vortrag bei Symposium zu Elektromobilität in Helsinki: Die Netzentgeltregulierung im EU-Recht als entscheidender Faktor

Helsinki, 7. und 8. Oktober 2024

Am 7. und 8. Oktober 2024 fand in Helsinki das achte von Energynautics veranstaltete E-Mobility Power System Integration Symposium statt. Das Symposium dient als Plattform für den internationalen Austausch über die Herausforderungen bei der Integration von Elektromobilität. Im Fokus stand dabei die Frage, wie sich die erhöhte Stromnachfrage durch das Aufladen von Elektrofahrzeugen mit der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien koordinieren lässt.

Dr. Tobias Klarmann vertrat dort die Stiftung Umweltenergierecht und referierte zur Entwicklung der EU-Netzentgeltregulierung im Kontext der Elektromobilität. Dabei zeigte er die grundlegende Regelungssystematik auf, wie sie im Rahmen des Verbundprojekts unIT-e² erarbeitet und kürzlich in der Würzburger Studie „Das EU-Recht der Netzentgelte im Stromsektor – Systematik und Reformbedarf“ vorgestellt wurde und setzte sich dann kritisch mit der zunehmenden Anzahl von verschiedenen Regulierungszielen auseinander. Ein Fullpaper zum Vortrag mit dem Titel: „Panacea or Overload? – An Analysis of the Latest Legal Developments in the EU Network Tariff Regulation and its Role in Supporting the Transformation to E-Mobility“ wird in Kürze in der IET Digital Library und auf IEEE Xplore veröffentlicht werden.