Archiv für Januar 2024

Deutschlandtempo im „new normal“? Beitrag aus den Würzburger Gesprächen zum Umweltenergierecht als Fachaufsatz

Würzburg, 31. Januar 2024

Deutschlandtempo im Zulassungsrecht als „new normal“? Mit dieser Frage beschäftigte sich Prof. Dr. Peter Schütte von BBG und Partner am 28. September 2023 bei den 25. Würzburger Gesprächen zum Umweltenergierecht. Auf Basis des Vortrags wurde nun ein Aufsatz von Peter Schütte und Sarah Langstädtler in der Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR) veröffentlicht.

Der Beitrag befasst sich mit den Beschleunigungsmaßnahmen im Zulassungsrecht von Infrastrukturvorhaben mit Fokus auf den Gesetzgebungsinitiativen seit dem Frühjahr 2022. Das Ergebnis: Einige Instrumente zur Bewältigung einer drohenden Gasversorgungskrise seien nur Ausnahmevorschriften, gleichzeitig werde aber mit der Ausweitung der Gesetzgebungsinitiativen auf deutscher und europäischer Ebene dauerhaft ein „neues Deutschlandtempo“ im Zulassungsrecht etabliert.

Vorgaben für Heizungen und Gebäudeeffizienz: Vereinbar mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes?

Würzburg, 30. Januar 2024

Seit dem 1. Januar 2024 müssen neue Heizungsanlagen die bereitgestellte Wärme zu mindestens 65 Prozent aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen. Zudem werden auf EU-Ebene neue Effizienzvorgaben für Gebäude auf den Weg gebracht. Vor diesem Hintergrund geht die neue Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 34 von Dr. Maximilian Wimmer, Carsten von Gneisenau und Dr. Markus Kahles der Frage nach, welches Maß an Pflichten Gebäudeeigentümern zum Zwecke des Klimaschutzes und der Energieeffizienz aus verfassungsrechtlicher Sicht auferlegt werden darf.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die 65-Prozent-Vorgabe im Gebäudeenergiegesetz mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes vereinbar ist und auch die Effizienzanforderungen im künftigen EU-Recht bei ihrer Umsetzung in deutsches Recht mit der Eigentumsgarantie in Einklang gebracht werden könnten.

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Das neue EU-Emissionshandelssystem für den Straßenverkehr: Zusätzliches Instrument für die nationalen THG-Minderungsziele

Berlin, 22. und 23. Januar 2024

Beim diesjährigen Fuels of the Future-Kongress in Berlin stellte Jana Nysten von der Stiftung Umweltenergierecht das neue EU-Emissionshandelssystem für (unter anderem) den Straßenverkehr vor, welches ab 2027 den Mitgliedstaaten als zusätzliches Instrument bei der Erreichung ihrer nationalen Treibhausgas-Minderungsziele (THG) nach der EU-Lastenteilungsverordnung helfen soll.

Jana Nystens Vortrag fügte sich damit in die weitere Diskussion im Zentrum der Veranstaltung ein, wie die Politik in Deutschland und der EU gestaltet werden muss, um eine Balance zwischen Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Verkehrssektor zu finden und die Energiewende zu vollziehen. Sie betonte insbesondere die Bedeutung des Zusammenspiels der unterschiedlichen Maßnahmen – auf EU- und nationaler Ebene – im Mehrebenensystem. Dies wurde auch mit dem Publikum diskutiert, am Beispiel der Erneuerbare-Energien-Quote bzw. der THG-Quote nach der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie.

Neue Vorgaben für die Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel und dem Klima-Sozialfonds: Was bedeutet das für die deutsche Klimagelddebatte?

Würzburg, 17. Januar 2024

In der heute veröffentlichten Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 33 „Verwendung der Finanzmittel aus dem EU-Emissionshandel und Klima-Sozialfonds durch die Mitgliedstaaten der EU – Überblick sowie Finanzierung eines Klimagelds in Deutschland“ setzen sich Ronja Busch und Kimberly Harder von der Stiftung Umweltenergierecht mit den neuen Vorgaben zur Verwendung der Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel und dem neuen Klima-Sozialfonds durch die Mitgliedstaaten auseinander. Die Autorinnen diskutieren zudem, ob ein nationales Klimageld aus den Einnahmen des EU-Emissionshandelssystems oder aus den Mittelzuweisungen des Klima-Sozialfonds finanziert werden könnte.

Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die überarbeitete Emissionshandelsrichtlinie nun eine echte Rechtspflicht zur ausschließlichen Verwendung der Einnahmen aus der europäischen CO2-Bepreisung für energiewendebezogene, klimaschützende oder soziale Zwecke enthält. Auch bei der Verwendung der Mittelzuweisungen aus dem Klima-Sozialfonds macht der europäische Gesetzgeber konkrete Vorgaben zur Mittelverwendung.

Zur Einführung eines Klimageldes in Deutschland analysieren die Autorinnen die Möglichkeiten, dieses aus den Einnahmen der europäischen CO2-Bepreisung zu finanzieren. Hier sehen sie rechtliche Unsicherheiten. Zugleich zeigen sie aber auch mögliche Lösungsansätze auf.

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PV-Freiflächenanlagen: Auf die Gemeinden kommt es an!

Rendsburg, 16. Januar 2024

Auf Einladung der ARGE Netz hat Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht heute vor rund 250 Teilnehmenden auf der Regionalkonferenz „Energiewende Regional – Die Kraft der Gemeinden“ zu Neuerungen bei der Flächenbereitstellung für PV-Freiflächenanlagen vorgetragen.

Auch wenn der Gesetzgeber für die Flächenbereitstellung jüngst zwei Privilegierungstatbestände im Planungsrecht geschaffen hat, so dass ein Bebauungsplan nicht mehr auf allen Flächen Voraussetzung für PV-Freiflächenanlagen ist, so bleiben die Gemeinden doch zentraler Akteur. „Auf die Gemeinden kommt es an“, ist sich Dr. Nils Wegner dann auch sicher und begründete dies auch in der Diskussion mit den zahlreichen kommunalen Vertreterinnen und Vertretern. Mit der angekündigten Novelle des Baugesetzbuchs sind weitere Neuerungen im Rechtsrahmen angekündigt. Die Rechtslage entwickelt sich weiterhin dynamisch, die Stiftung Umweltenergierecht will hier Orientierung geben.